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Langes WoEn nach Holland?

Langes WoEn nach Holland?

Cata

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Ich hab gelesen, dass man Quarantäne hat, gut, wäre übers WoEn, und wir würden eh Dienstag wieder abreisen. Das ist ja hoffentlich erlaubt. Aber gibts denn Grenzkontrollen? Muss ich mit Test einreisen? Wie wird die Quarantäne kontrolliert? Ich will mit dem Auto fahren. Hat da jemand in letzter Zeit Erfahrungen gemacht? Wir wollen Mitte April hin zum Verwandten Besuch.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Cata

Quarantäne oder nicht wenn dann muss man sich beim Gesundheitsamt melden, so wars bei meiner Tochter, die konnte sich mit negativen Test befreien lassen, ne Weile her aber schon. Ob nun an der Grenze kontrolliert wird oder nichts ändert nichts an der Quarantänepflicht


sun1024

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Antwort auf Beitrag von Cata

Aktuell muss man nach Einreise in den Niederlanden dort 10 Tage in Quarantäne, also geht kein langes Wochenende. https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/visiting-the-netherlands-from-abroad Vielleicht ist das bis Mitte April anders. Ich war im Januar da bei meiner Tochter, da war die Quarantäne in den Niederlanden noch nur "streng empfohlen". Da musste ich innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise einen PCR-Test machen, der negativ sein musste, und nach der Einreise sofort einen Schnelltest. Auf den Rückweg habe ich einen weiteren PCR-Test für die Einreise nach Deutschland gebraucht. LG sun


sun1024

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Antwort auf Beitrag von sun1024

Nachtrag: "Freitesten" aus der Quarantäne geht in den Niederlanden frühestens nach 5 Tagen, klingt auch nicht nach einem guten langen Wochenende dort.


Cata

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Antwort auf Beitrag von sun1024

Es kann uns ja keiner zwingen deshalb lang zu bleiben


Anja+Calvin

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Antwort auf Beitrag von Cata

Sag doch einfach, dass der Krempel dich eigentlich nicht interessiert und du eigentlich nur wissen möchtest wie hoch das Risiko ist erwischt zu werden wenn man nicht in Quarantäne geht und sich bei Rückkehr nicht beim Gesundheitsamt meldet.


Julia+Christopher

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Antwort auf Beitrag von Cata

Dir ist die Bedeutung von Quarantäne schon klar? Das heißt auch kein Kontakt zu Verwandten etc.


Cata

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Antwort auf Beitrag von Anja+Calvin

Es geht mir nicht um die Rückkehr, die kann mir keiner verbieten. Die Quarantäne ist mir Wurscht, ist eh alles zu. Wenn du keine Antwort hast, gibt es keinen Grund unfreundlich zu werden.


Cata

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Antwort auf Beitrag von Julia+Christopher

Seit wann? Wenn du aus dem Ausland kommst, wohnst du dann 10 Tage getrennt von deiner Familie? Mein Mann nicht, der darf trotz Quarantäne bei uns wohnen. OMG da ist unser Gesundheitsamt wohl besonders gnädig.


Patty

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Antwort auf Beitrag von Cata

Alles zu? Supermärkte haben auf, Friseure. Wenn du in Quarantäne bist, darfst du nichts machen!!!!!! Patty


Maxikid

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Antwort auf Beitrag von Cata

möglichst getrennt in einem eigenen Zimmer, wenn möglich. LG


Maxikid

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Antwort auf Beitrag von Julia+Christopher

wir durften noch nicht einmal raus, um den Müll wegzubringen. Gut, dass wir einen Balkon haben und es sehr kalt war. Lg


Karin71

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Antwort auf Beitrag von Cata

Also sorry, das kann man doch alles ergoogeln.. Und dann musst Du ja auch wieder zurück. Aktuell gilt in Deutschland folgendes: Wenn Sie sich innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet (nicht: Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet) aufgehalten haben, müssen Sie spätestens 48 Stunden nach Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen können. Der Abstrich für den Test darf frühestens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Das Gesundheitsamt kann Sie innerhalb von 10 Tagen nach Einreise dazu auffordern, das negative Testergebnis vorzulegen. Wichtig: Entscheidend ist nicht (nur) Ihr Abreiseort, sondern sind sämtliche Orte, an denen Sie sich in den letzten 10 Tagen aufgehalten haben. Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, besteht gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer eine Pflicht zur Absonderung. Seit dem 8. November 2020 gilt grundsätzlich für Ein-bzw. Rückreisende aus dem Ausland, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die Verpflichtung sich unverzüglich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Außerdem müssen sich Einreisende vor ihrer Ankunft in Deutschland auf https://www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Nach frühestens fünf Tagen der Quarantäne können sich die Einreisenden auf SARS-CoV-2 testen lassen, um die Quarantänepflicht durch ein negatives Testergebnis zu beenden.


Cata

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Antwort auf Beitrag von Karin71

Hä? Darum geht es nicht. Ich kann nach Einreise hier Quarantäne machen und testen so lang ich will. Ich wollte wissen, wie es in Holland ist. Einen Zest kann man ja machen. Aber mach ich den hier und zeig an der Grenze nen Zettel vor? Oder mach ich den bei Einreise an der Grenze? Wer kontrolliert das? Die Quarantäne ist mir doch scheissegal, wenn ich Verwandtschaft besuche, bin ich bei denen im Haus. Dort hat ja eh nix offen. Da geh ich, genau wie hier, nur mit dem Hund laufen.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Cata

Da kannst Du nur Holländer fragen, sprich Deine Familie selbst kann das wissen was da erlaubt ist und was nicht


sun1024

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Antwort auf Beitrag von Cata

>>Einen Zest kann man ja machen. Aber mach ich den hier und zeig an der Grenze nen Zettel vor? Oder mach ich den bei Einreise an der Grenze? Wer kontrolliert das? Du machst schon vorher in Deutschland einen PCR-Test, nicht mehr als 72 Stunden vor dem Überqueren der Grenze. Außerdem machst du nicht mehr als 4 Stunden vor dem Überqueren der Grenze einen Schnelltest. (Alternativ geht auch nur ein PCR-Test, der nicht mehr als 12 Stunden alt ist, aber das ist schwer hinzukriegen.) Die schriftlichen Ergebnisse hast du dabei. Kann gut sein, dass niemand dich kontrolliert. Kann aber auch sein, dass doch. Es gibt keine standardmäßige verlässliche Kontrolle. LG sun


sun1024

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Antwort auf Beitrag von Cata

Quarantäne heißt ja aber unter anderem auch, nicht mit dem Hund laufen zu gehen. Nicht zum Bäcker oder Supermarkt oder zur Apotheke zu gehen. Nicht spazieren zu gehen. Das ist schon noch mal ein Unterschied zum aktuell alltäglichen "Kontakte vermeiden". Sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden. LG sun


Karin71

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Antwort auf Beitrag von Cata

Einreise-Regeln Niederlande in Kurzform Quarantäne wird verlangt, wenn man aus einem Risikogebiet, also auch aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, in die Niederlande einreist. Die Regel gilt in allen Provinzen des Landes. 10-tägige häusliche Quarantäne ggf. in der Ferienunterkunft direkt nach der Einreise, Ein negativer Coronatest entbindet nicht. Ausnahmen: Aufenthalte mit begrenzter Dauer für Berufspendler, Auslandsstudenten, aus bestimmten beruflichen Gründen oder bei sehr wichtigen familiären Angelegenheiten Keine generelle Ausnahme für Kurzzeit-Aufenthalte. Konsequenzen bei Nichteinhaltung: Die Quarantäne-Pflicht ist noch kein Bestandteil der Notverordnung bzw. des Corona-Gesetzes vom 1.12.2020. Es besteht keine Meldepflicht und es ist auch kein Bußgeld vorgesehen, wenn man sich nicht in Quarantäne begibt. Eine gesetzliche Quarantänepflicht ist geplant. Diese wird aber vermutlich erst irgendwann im März in Kraft treten. Quelle: https://www.nach-holland.de/corona-virus