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Fluggastrechte EU durchsetzen

Fluggastrechte EU durchsetzen

manira

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Hallo zusammen  hoffe ihr könnt mir helfen. Auf dem Rückflug von Übersee nach Deutschland Abflug um 5 Stunden verspätet, Anschlussflug MAD FRA Direktflug verpasst. Grund für Verspätung Technischer Defekt am Flugzeug lt, Info des Bodenpersonals. Umbuchung in MAD über Italen nach FRA. In Italien Flug annulliert wegen Unwetter, das war eine Odysee aber das ist eine andere Geschichte.  Die Fluggesellschaft lehnt unsere Reklamation auf Entschädigung von 600€ pro Person. Begründung: der technische Defekt hätte die Flugsicherheit beeinträchtigt (natürlich hätte es!) und daher sei es höhere Gewalt.  Ein zweites Schreiben von uns, mit Erwähnumg verschiedener Gerichtsurteilen dazu, die solche Fälle explizit nicht als Höhere Gewalt einstufen, haben sie einfach ignoriert und lehnen jegliche Zahlung ab. Es wären insg 1200€, da 2 Passagiere. Wir haben keine Rechtschutzversicherung. Könnt ihr einen Dienstleister, der solche Fälle gegen Gebühr übernimmt? Bzw an die man seinen Anspruch sozusagen verkauft?  Oder habt ihr eine andere Idee wie wir unseren Anspruch durchsetzen können? Der Flug war Ende Mai 2024. Die Fluggesellschaft hat jeweils ca 2 Wochen gebraucht auf unsere Schreiben zu reagieren. Wir wollen keine lange Zeit verstreichen lassen. Bin echt sauer auf die Fluggesellschaft, die sich sowohl beim Abflug Null ihren Pflichren nachgekommen ist, auch in MAD fühlten sie sich für nichts verantwortlich. Ich bin selbst nicht mitgeflogen, sondern Tochter und Mann.  Danke schon mal und LG Manira  


Ellert

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Antwort auf Beitrag von manira

huhu   bist Du im ADAC? Ich habe gerade mit klm das Problem dass ich auch noch auf eigene Kosten übernachten musste... Auf der ADAC Seite glaube ich gelesen zu haben dass man Anspruch auf einen Anwalt zur Erstberatung hat. Wenn Du nicht weiterkommst und nicht rechtsschutzversichert bist würde ich über ein solches Portal gehen, aber die haben auch nicht immer Erfolg ( Problem hatte meine Mittlere auch schon mit einer komischen osteuropäischen Fluggesellschaft vor Jahren der man einfach nicht beikam) Ich glaube versuchen abzulehnen tun die alle erstmal, im Regen stehen lassen vor Ort auch. Ich bekam in Amsterdam auch null Infos, 2 Stunden anstehen und dann doch keine Hilfe. Ob das Überlastung ist oder der Versuch Kosten zu sparen, nicht jeder wehrt sich nach der ersten Ablehnung. Ich drücke die Daumen, 1200 Euro ist viel Geld, aber ehe Ihr nichts bekommt würde ich die Prozente an diese Organisationen abgeben


Caot

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Antwort auf Beitrag von manira

Lasst Euch doch bei einem entsprechenden Fachanwalt in eurer Nähe erstberaten. Das ist doch meist eine Pauschale.  Danach wisst Ihr auch ob Ihr nicht doch zukünftig eine Rechtsschutzversicherung abschließen wollt. Rechtssachen sind so verschieden und individuell mit ungewissen Ausgang, dass es hier unmöglich ist Euch da ein Ende oder einen Ausgang zu prophezeien. Auch eigene Erfahrungen helfen da nur begrenzt.


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von manira

Geh auf die Seite von Flightright, gib da die Flugdaten ein, dann siehst du schon, ob du mit großer Wahrscheinlichkeit einen Anspruch hast. Meines Wissens verlangen Sie im Erfolgsfall 25 % der Entschädigung. Du hast aber 3 Jahre Zeit, deine Ansprüche geltend zu machen. Von daher musst du nichts überstürzen, sondern kannst die Airline weiter bearbeiten. Ich würde der Airline erst nochmals eine Frist von 4 Wochen setzen und im Falle der Nichtleistung mit Einschaltung eines Anwalts drohen.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Silvia3

Sowas ist halt immer ärgerlich und eben wenn es große Summen sind. Manche zahlen schneller, andere nie ( hängt auch oft von der Airline ab) Wäre interessant zu wissen von denen ohne RSVersicherung ob die Airline den Anwalt zahlen muss falls die Entschädigung zusteht. Und wenn nicht was ein Anwalt kostet bei der Streitsumme 1200.-  Ggf ist ds flightright doch billiger   Auf deren Homepage gefunden, die nehmen doch mehr als 25% Für die erfolgreiche Durchsetzung erhalten wir eine Vergütung in der Regel von 20 bis 30 % (+MwSt.) der Entschädigungssumme. Juristisch komplexe Fälle, bei denen die Airline den Entschädigungsanspruch abblockt, erfordern den Einsatz unserer Partneranwälte. Für diese besonderen Fälle berechnen wir zusätzlich einen Zuschlag von 14 % bei Erfolg.


Caot

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich sehe so etwas ja ganz nüchtern. Entweder ich gehe das an oder lass es. Mit einem Anwalt drohen  würde ich nie.  Das Recht da einen in Anspruch zu nehmen hab ich ja immer, wozu so einer Gesellschaft drohen. Für die ist das Babykram.  Eine Frist setzen und dann lassen oder angehen. Eine Erstberatung ist ja jetzt nicht soooooo mega teuer.  Man muss sich halt überlegen was man will. Alleine der eigene Aufwand dafür ......


Ellert

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Antwort auf Beitrag von manira

Was erreicht ? Ich finde es immer schön wenn Manschen sich zurückmelden wenn sie Fragen stellen... Ich hatte bei klm nun Glück auch ohne die Vermittlungsstellen, ich habe mein Geld bereits wieder allerdings vermutlich auch eher durch Zufall. Auf das von ´21 warte ich immer noch


manira

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Hallo Ellert, nein, leider noch nicht. Wir haben bei EU.flight  ein Angebot angefordert. Hoffe sie kaufen uns das ab und dann wäre der Käse gegessen.   Es war Air Europa (EU Airline). Die Strecke ist über die EU-Fluggastrecht Verordnung abgedeckt. Das bestreitet die Fluggesellschaft nicht, sondern das der technische Fehler am Flugzeug nicht in ihrem Einflussbereich läge - was Unfug ist. Schauen wir mal. Ich gebe Rückmeldung... Danke 


Ellert

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Antwort auf Beitrag von manira

Dass man Ansprüche verkaufen kann wusste ich auch nicht. Ich kenne nur die Anbieter die das einfordern und dann 30 oder wieviel Prozent fordern. Die Fluggesellschaft kenne ich nicht aber man kann eh nicht sagen dass die Großen besser oder schneller zahlen als die Kleinen.


Trini

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Antwort auf Beitrag von manira

Ich erinnere mich, dass in Corona einige Reisende ihre Rechte per Anwalt durchgesetzt haben und die Airline/Reederei auch den Anwalt zahlen musste. Schaden am Flugzeug ist ganz klar Sache der Fluggesellschaft, anders als das Unwetter oder ein Streik. Welche Airline war es denn? Unterliegen die überhaupt den EU-Regeln? Trini 


mutti6

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Antwort auf Beitrag von Trini

Wenn es keine Fluggesellschaft aus der EU war, dann gelten auch die EU-Fluggastrechte nicht. Die haben eigene Regeln.


mutti6

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Antwort auf Beitrag von Trini

Wenn es keine Fluggesellschaft aus der EU war, dann gelten auch die EU-Fluggastrechte nicht. Die haben eigene Regeln.


manira

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Antwort auf Beitrag von Trini

Es war Air Europa. Die Flugstrecke ist von der EU Verordnung abgedeckt. 


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von mutti6

Es kommt nicht auf die Airline an. Abflug- oder Ankunftsort muss ein EU-Flughafen sein, dann gilt EU-Recht, unabhängig vom Sitz der Airline.