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Fluggastrechte bei Stonierung durch Fluggesellschaft, hier: Entschädigung

Fluggastrechte bei Stonierung durch Fluggesellschaft, hier: Entschädigung

desireekk

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Servus beianand, Ich schlage mich ja derzeit mit einigen Flugstornierungen herum… Im Mai mein Flug USA-D-USA über ABCTravel (Delta/KLM) Jetzt im Juni 4 Flüge mit Icelandair, selbe Strecke. Und habe jetzt (erst!) festgestellt, dass ich ja nicht nur den Flugpreis, sondern auch eine Entschädigung verlangen kann. https://sos-recht.de/news/corona-virus-geld-zurueck-bei-stornierungen-und-absagen/ "Pauschaler Entschädigungsanspruch nach der EU-Fluggastverordnung Neben dem Rückerstattungsanspruch der Ticketkosten muss die Airline bei einer kurzfristigen Annullierung des Fluges eine pauschale Entschädigung zahlen. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der geplanten Flugstrecke und variiert pro Passagier zwischen 250, 400 oder 600 EUR. Kurzfristig ist die Annullierung dann, wenn sie innerhalb von zwei Wochen vor dem geplanten Abflug erfolgt. Sofern also die Benachrichtigung in einem Zeitraum von mehr als 14 Tagen vor dem geplanten Abflug erfolgte, besteht kein Anspruch. Zudem: Es dürfen keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, was aber dann anzunehmen ist, wenn der Flug nicht wahrgenommen werden kann, weil im Zielland ein Einreisestopp verhängt wurde. Der klassische Fall einer solchen Entschädigung in Zeiten des Corona-Virus liegt dann vor, wenn die Airline den Flug wegen zu geringer Auslastung absagt." Hat da jemand Erfahrung mit? Alle Flüge wurden recht kurzfristig abgesagt, weniger als 2 Wochen. Liebe Grüße D


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von desireekk

Ich habe sehr gute Erfahrungen mit flightright. Auf deren Homepage kannst du anhand der flugnummer sofort sehen ob du Anspruch hast.


Trini

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Antwort auf Beitrag von desireekk

Irgendwie hätte ich in der derzeitigen Situation Skrupel, von den Fluggesellschaften auch noch Entschädigung zu verlengen. Habe ich bei unserem Mallorca-Flug auch bisher nicht in Erwägung gezogen. Allerdings hätte ich gern mein Geld von LH zurück. Trini


sternenfee75

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Antwort auf Beitrag von Trini

Ich hatte es so gelesen, dass es bei Flugausfall wegen Corona eben keine Entschädigung gibt, nur das Geld zurück. Warte auch drauf, ob und wann die Lufthansa zahlt, habe neulich um 5 Min vor Mitternacht endlich jemand an der Hotline erreicht. Onlinehätte ich nur 1/3 des Geldes bekommen, warum auch immer.


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von desireekk

Bei Corona ist diese Entschädigung nicht möglich, da eine Unmöglichkeit der Leistung für die Fluggesellschaften vorliegt. Außerdem haben die Fluggesellschaften schon genug unter dieser Situation zu leiden, da kann man von denen doch nicht noch eine Entschädigung verlangen. Silvia


desireekk

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Antwort auf Beitrag von Silvia3

Die Sache mit der Entschädigung… Wisst ihr, Icelandair verkauft seit Wochen und Monaten Flüge, von dem sie ganz genau wissen dass sie sie nicht durchführen werden. Man verlässt sich auf den Flug, aber die Gesellschaft weiß ganz genau dass sie ihn nicht ausführen werden, man sieht es am Flugplan. In dem Fall hält sich mein mit Leid echt in Grenzen, zumal es allein schon an die Unmöglichkeit grenzt überhaupt den Ticket Preis selbst wieder zu bekommen. LG D


Leena

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Antwort auf Beitrag von desireekk

Na ja, Icelandair wurde von der Regierung dazu verpflichtet, einen gewissen Flugbetrieb trotz Grenzschließungen etc. aufrecht zu erhalten, dazu gehörten ein paar Destinationen in den USA (Boston war auf jeden Fall dabei, beim Rest bin ich mir unsicher), London und (glaube ich) Stockholm. Teilweise wurden diese Flüge dann mangels Masse doch nicht durchgeführt. Es gab einen eingeschränkten Notflugplan, der dann auch immer wieder überarbeitet und durch einen Not-Not-Flugplan ersetzt wurden. Natürlich ist es scheiße, aber es war schlichtweg nichts planbar und die von der Regierung vorgegebenen Mindest-Flugangebote waren nun einmal anzubieten. Und ich finde es auch bescheiden, dass im Internet (immer noch) Flüge angeboten werden, die auf der Icelandair-Notflugplan-Seite nicht mehr gelistet sind (und man daher nicht davon ausgehen kann, dass sie durchgeführt werden). Ich finde, in diesen Zeiten liegt es auch mit beim Konsumenten, sich ein bisschen mehr zu informieren, wenn nun mal weltweite Reisewarnungen und Einreisebeschränkungen bestehen. Da ist halt nichts "normal" und man kann sich auch nichts "verlassen". Seit März fliegt Icelandair in Europa nur noch London und vereinzelt Schweden und Dänemark an (abgesehen von Grönland), war Dir das nicht bewusst? LG, L.


Häsle

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Antwort auf Beitrag von Leena

Ich finde schon, dass man sich auf die auf der Website der Fluglinie angebotenen Flüge verlassen können sollte. Dass bei fast leeren Maschinen wie aktuell mal eine Verschiebung um ein, zwei Tage zur Zusammenlegung passiert, würde ich verstehen und hinnehmen. Man sollte den Flug gleich nur an einem Tag der Woche anbieten (und durchführen) oder eben gar nicht. Aber Flüge zu verkaufen, die es so überhaupt nicht gibt, finde ich nicht in Ordnung. Wenn das vom Staat so vorgegeben wird, dann soll gefälligst der Staat auch für die Entschädigung haften.