Elternforum Reisen und Urlaub mit Kindern

Buchungsprobleme DRINGEND

Buchungsprobleme DRINGEND

Ellert

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Ich brauche mal juristischen Rat von Euch. Reise gebucht von Person a für 5 Personen nach Ägypten im Herbst. 4 Personen davon wollen umbuchen auf Tunesien, Person 5 möchte das nicht weil sie nicht nach Tunesien will. Reisewarnung gilt nur bis Ende August, also kostenfrei stornieren ist nicht! Wie kommt Person 5 aus der Nummer raus Muss nicht jeder einverstanden sein umzubuchen ? Es ist eine Buchung VA ist TUI. Haben die irgendwelche Stornoregelungen gegen Gutschein üerb den 31.08. hinaus so dass alle stornieren könnten und den Gutschein nehmen, 4 davon neu bchen, die 5 Person hat halt nur nen Gutschein ? Die 4 weigern sich zu stornieren weil das ja dann viel kostet... aber man kann doch nicht 5 zwingen wohin zu reisen wo sie nie wollte ? dagmar


Anja+Calvin

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Interessant wäre glaub ich, ist jemand mit Person 5 auf einem Zimmer? Ich denke die anderen könnten ihren Krempel storniert, aber die Person die mit Nr. 5 das Zimmer teilt wird kein halbes Zimmer stornieren können.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Anja+Calvin

ein Doppelzimmer ein Doppelzimmer zu dritt ist EINE Buchung, keine getrennte. Wenn ich richtig lese kostet storno 40% bei Tui was ich heftig finde die 5. Person will nichtmal stornieren sondern reisen nur die anderen haben sich überlebt Tunesien wäre schöner als Ägypten ich weiss genau warum ich niemals mit anderen in Urlaub fahren würde. dagmar


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Ellert

dagmar


Anja+Calvin

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ja, TUIs Stornigebühren sind superhoch. Juristisch denke ich knifflig. Ich weiß es nicht


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Anja+Calvin

sind ja noch Monate hin aber leider halt knapp nach Reisewarnung. manche RV haben ja Storno angeboten mit Gutschein, TUI nicht...ich hab alles durchsucht und nichts gefunden ich würde keinen Cent zahlen wenn ich Betroffene wäre ich buche eine reise nach A und will auch dorthin, wenn andere das nichtmehr wollen kann ich ja nichts dafür, sollen die zusammenlegen udn das Storno zahlen. Was mirjetzt aufgefallen ist die eine Person muss dann ein Einzelzimmer zahlen - ob die das weiss ? Meine Idee war sich ne Ersatzreisende zu suchen, umzubuchen und dorthin dann gleich jemand anderes einzutragen, dann wäre die 5. raus wenn auch ohne Urlaub aber so zerstritten wie jetzt darunter wäre das eh ein blöser Urlaub dagmar


Hekla Aurora

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Die Lage ist grundsätzlich erst mal eindeutig: Es haben alle Ägypten gebucht und damit müssen auch alle einer Änderung zustimmen (In diesem Fall eine klassische BGB-Gesellschaft = gemeinschaftliche Vertretung). Ergo, wenn sich einer weigert, ist keine Umbuchung möglich.


Trini

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Natürlich können nicht 4 Leute einfach bestimmen, was die fünfte Person macht. Allerdings hat wahrscheinlich nur einer den Vertrag unterschrieben. ????? Also, wenn mir sowas passieren würde, würde ich das Storno für die fünfte Person unter den vier Reisenden aufteilen. Aber, die große Frage ist, ob man überhaupt EINE Person stornieren kann. Ansonsten umbuchen und den Reisepreis aufteilen. Ich wundere mich allerdings, dass man überhaupt umbuchen kann ohne Grund. Bei "Mein Schiff" geht das, weiß ich, auch ohne Corona im Wohlfühltarif. Trini


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Und wenn alle umbuchen und Person 5 wird ähm krank u tritt zurück?


Trini

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Ich fürchte, dann können alle nicht reisen, weil die RRV für den gesamten Vertrag gilt. Gut, wenn eine Familie im Erkrankungsfall nicht auseinander gerissen werden möchte, schlecht, wenn bei Kumpels einer zu Hause bleiben will/muss, die anderen aber reisen wollen. Deshalb sollte man sich immer vor der Buchug überlegen, wei groß man die Gruppe macht. Trini


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Trini

Und geht auch nur wenn Du da jemand an der Hand hast der das medizintechnisch mitträgt. Mir ging es auch nur ob man einen rausstornieren kann und den soll notfalls die Restgruppe zahlen an Storno aber ob das so einfach geht glaube ich nicht


ak

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ellert.... hoffentlich geht es hierbei nicht um Deine Tochter. Ich befürchte, da müsst ihr, ( wenn ) in den sauren Apfel beißen. Kann jetzt keine emoji mehr beifügen. Bei mir funktioniert es überhaupt nicht mehr. Aber .... es ist ein liebevoller :-)


Trini

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Wie gesagt, ich glaube zweierlei nicht, 1. dass man einfach umbuchen kann 2. dass man einen Reisenden raus stornieren kann Aber, das sollte sich im Kleingedruckten zum Reisevertrag herausfinden lassen. Trini


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von Ellert

es war auch eher ne halbgare Frage. Wenn EINER krank wird, kann es doch nicht sein, dass ALLE drunter leiden.


Trini

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Es ist ja EIN Vertrag. Meistens ist das ja auch so gewünscht. Würdest du in den Urlaub fliegen, wenn dein Sohn krank ist? Deshalb muss man sich IMMER überlegen, ob man gemeinsame oder getrennte Verträge macht. Trini Eine Person aus dem Vertrag rauszustornieren geht bei TUI Cruises tatsächlih. Eine Userin aus dem Pooldeck-Forum musste eins der Kinder stornieren, das nicht mit wollte und hat für seinen Preis auch brav die 25 % Storno gezahlt. Dumm gelaufen - jetzt wurde die ganze Reise storniert.


Carolinchen1

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Antwort auf Beitrag von Trini

Wir waren zu 6. in einer Reise und 1 Kind + 1 Erwachsener konnte nicht mit. Die wurden auch rausstorniert und die RRV übernahm für diese 2 die Kosten. Die Versicherungen sind doch froh, wenn sie nur teilweise eintreten müssen.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Carolinchen1

und so zu tun wäre Betrug dagmar


Carolinchen1

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Da hast Du recht. Ich wollte nur korrigieren, dass auch einzelne Personen aus einer Reisegruppe storniert werden können und wenn einer nicht mit kann, auch die Versicherung bezahlt. Natürlich gehe ich davon aus, dass keiner betrügt.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Carolinchen1

der umbucht müsste das Storno zahlen theoretisch denn er trifft ja die Entscheidung entgegen der Willenserklärung gegen Nummer 5. Bin gespannt wie es weitergeht


Trini

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Es wird ja ohnehin "gundlos" eine ganz andere Reise. Warum soll man da nicht auch die Zahl der Reisenden ändern können? Trini


Carolinchen1

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Es müsste einer storniert werden. Je nachdem welcher Anbieter es ist, müssen dann die Stornokosten bezahlt werden und nach dieser Zahlung kommt dann der neue Vertrag mit den noch 4 übrig Gebliebenen. Erst dann kann umgebucht werden. Daher würde ich erst umbuchen (wenn das kostenlos geht) und dann die 5. Person stornieren. Und da meist einer der Reiseanmelder ist, darf er umbuchen, auch ohne Genehmigung der Person, die nicht mit will. Diese könnte dann zivilrechtlich einklagen, dass die Stornokosten von der Person, die umgebucht hat, gezahlt werden müssen. Daran geht dann bestimmt die Freundschaft kaputt.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Carolinchen1

und da hat er ein problem kein gericht der Welt würde ihm das zusprechen wenn er schriftlich hat dass 5 garnicht umbuchen will und er das gegen deren Willen macht


Carolinchen1

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Eben, 5 will das nicht, aber der Buchende macht es...da muss dann 5 gegen den Buchenden klagen, weil dieser als derjenige, der die Reise gebucht hat, auch die Reise umbuchen kann. Für das Reisebüro/Reiseportal ist derjenige der Vertragspartner, der gebucht hat. Daher muss 5 ihn dann verklagen, weil 5 die Umbuchung nicht wollte und somit vom Buchenden dann storniert wird. Der Buchende sollte dann aber vom Reiseveranstalter auch die Stornorechnung erhalten. Alles sehr kompliziert, wenn man nicht familär zusammen "hängt".


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Carolinchen1

wie 5 aus der Nummer rauskommt denn er will definitiv nicht umbuchen dagmar


Carolinchen1

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Wie gesagt, entweder jetzt stornieren, dann muss der Bucher bezahlen und danach kommt der neue Vertrag für die anderen 4 und danach umbuchen. Oder jetzt umbuchen und dann den 5. stornieren. Aber das kann nur der Bucher. Evtl., wenn der es nicht macht, mal die Rechtsschutzversicherung bemühen?