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Gemeinsames Eigentum?

Gemeinsames Eigentum?

Schwabenmädel

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*Vorsicht, ist jetzt doch sehr lang geworden* Guten Morgen ihr Lieben, weil ich mir selber noch unschlüssig bin und zur eigenen Entscheidungsfindung gerne auch unabhängige und parteilose Meinungen hören würde, frage ich hier mal die Community. Folgende Situation: Vor 20 Jahren (ich war noch nicht verheiratet) hat mir meine Mutter im Zuge einer Schenkung ein Einfamilienhaus vermacht. Wir waren super happy, konnten wir doch das Gesparte (seins und meins) nun voll in die nötige Kernsanierung stecken. Mein Partner (inzwischen waren wir verheiratet, ohne Ehevertrag. Also Zugewinngeschmeinschaft) verdiente deutlich mehr als ich, hat natürlich dadurch auch deutlich mehr finanzielle Mittel eingebracht. Einen nötigen Kredit haben wir zusammen aufgenommen, und bis zur Geburt unserer Tochter auch gemeinsam abbezahlt. In der Elternzeit hat er die Abzahlung alleine gestemmt, und auch nach der Elternzeit habe ich mit meinem Teilzeitjob zwar zum Lebensunterhalt beigetragen, die Hauptlast (bzw. Kredittilgung) hat er übernommen. Umgeschrieben auf uns gemeinsam wurde das Haus nie. Meine Mutter wollte "mich in Sicherheit" wissen und hat eine entsprechende Klausel in den Schenkungsvertrag einbauen lassen. Ich hätte bei einer "Miteintragung" ins Grundbuch ihre Einwilligung gebraucht. Für uns als Paar war das Alleineigentum nie ein Thema, wir wollten es irgendwann mal nachholen und es stand ganz klar fest, dass das Häuschen irgendwann sowieso mal an unsere Tochter geht. Ob wir da jetzt zusammen im Grundbuch stehen oder nicht, war deshalb unerheblich. Vor 3 Jahren haben wir uns scheiden lassen. Im Zuge der Zugewinngemeinschaft musste ich ihm eine gute und (freiwillig) sehr großzügige Summe ausbezahlen. Er war natürlich super traurig das er aus dem langjährigen und mit viel Kraft und Schweiß sanierten Eigenheim ausziehen musste, hatte aber keine andere Handhabe, weil Häuschen nach wie vor nur mein Eigentum ist. Ich war natürlich super froh, dass wir diesen Zustand doch nie geändert haben, denn im anderen Fall hätte ich mit Sicherheit das nachsehen gehabt und hätte gehen müssen. Nun habe ich einen neuen Partner, wir wollen heiraten und basteln fleißig am gemeinsamen Nachwuchs. Bevor er zu mir gezogen ist, haben wir das Häuschen komplett renoviert, wobei ich die Renovierungskosten bezahlt habe. Er hat den Großteil der Möbel übernommen, wobei er mir als "seinen Anteil" am Haus, die Renovierungskosten zurückbezahlen will und die Sondertilgungen des Restkredits bezahlen möchte. Dafür möchte er dann aber nach der Hochzeit, dass er mit zur Hälfte im Grundbuch steht. Seine Immobilie, die aber im Moment noch so belastet ist, dass die Belastung fast den Wert übersteigt, sowie das Erbe, das von ihm irgendwann kommt,(entweder Immobilie oder Barvermögen) würde dann auch zur Hälfte auf mich übertragen werden. Er bezahlt mir jeden Monat eine nicht unerhebliche Summe, die ich als Miete ansehe, er aber schon als Abzahlung der Renovierungskosten. Die Summe reicht nicht komplett zur Darlehenstilgung, wäre aber als Miete doch ausreichend. Zudem ist er sehr großzügig was den Lebensunterhalt betrifft. Urlaube u.ä. zahle ich aber für mich selber. Hier haben wir den ersten Diskussionspunkt-ich sehe es als Miete, denn er kann ja nicht erwarten, dass er komplett für Nix mit mir zusammenwohnt und nichts zum gemeinsamen Lebensunterhalt beiträgt. Er sieht es als Abzahlung der Renovierungskosten, also als seinen Beitrag dafür, dass er mal mit eingetragen wird. Wie würdet ihr das sehen? Inzwischen sind meine beiden Elternteile verstorben und ich werde sowohl Immobilien, als auch Grundstücke erben. So wie ich ihn verstanden habe geht er davon aus, dass er überall mit eingetragen wird. Aufgrund meines Naturells, aber auch aufgrund der Erfahrung durch die Scheidung ist es mir inzwischen klar geworden, dass ich ihn zumindest nicht überall, aber auf keinen Fall im Häuschen (denn das soll irgendwann meine Tochter bekommen und sich nicht streiten müssen) mit drin haben möchte. Hier wird es zum Ärger kommen, weil ich natürlich im Übeschwang der Gefühle zu Beginn der Beziehung gesagt habe, es wird ihm auch mal alles zur Hälfte gehören. Inzwischen kam aber dann doch das Ratio durch, und ich möchte zumindest einen Teil nur für mich behalten. Denn hätte ich das damals mit dem Haus nicht so gehandhabt, hätte ich bei meiner Scheidung ganz schön dumm dagestanden. Von daher finde ich das backup völlig legitim! Weil ich das so grundsätzlich auch schon angesprochen habe, weiß er was ich denke und hier wirds sicher nicht die ganz große Überraschung für ihn geben. Mein Thema ist also im Moment, ob ich im Vorfeld (also vor der Hochzeit) schon irgendwelche Vorkehrungen treffen kann, damit es hinterher nicht kompliziert und teuer wird. Aber wie mache ich das mit dem Haus ? Im Vorfeld auf meine Tochter übertragen mit Rechten für mich, so dass sie bei Volljährigkeit keine Dummheit damit machen kann? (sie ist 15). Gütertrennung ist wohl das einfachste. Ich würde auch auf jeden Fall mit einer evtl. Miteintragung warten, bis er sein Erbe auch bekommen hat und wir das dann gegenseitig veranlassen könnten. Oder ich muss einfach mal zum Notar und mich beraten lassen. Es könnte beim lesen auch der Eindruck entstehen, dass ich mir mit ihm nicht sicher bin oder etwas in der Art. Das möchte ich ganz klar verneinen. Ich bin mir nur klar geworden, dass ich im Falle einer Trennung (ich bin inzwischen recht realistisch, dass das in der besten Beziehung passieren kann) nicht als die Dumme dastehen werde. Zudem haben meine Eltern hart gearbeitet (Bauersfamilie), dass sie mir so ein Erbe hinterlassen können. Und da sehe ich trotz großer Liebe nicht so recht ein, dass im Falle einer Trennung jemand Drittes, völlig Unbeteiligtes auch noch davon profitieren soll. Ich freue mich, wenn ihr mir eure Gedanken dazu mitteilt. Liebe Grüße aus dem Süden von Deutschland Schwabenmädel


Delphine

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Never ever lässt Du ihn ins Grundbuch eintragen. Wie kommt er auf die Idee? Das, was Dir gehört, soll einmal an Deine Tochter gehen. Wenn er schon im Grundbuch steht, kannst Du nur noch Deinen Anteil vererben. Damit hätte Dein Mann den Hauptteil an den Immobilien und Deine Tochter das Nachsehen. Das muss er doch verstehen. Liebe hin oder her, es geht um Dein Kind. Er profitiert im Laufe der Ehe vom Zugewinn. Wenn Ihr gemeinsam renoviert, steigert sich der Wert und die Hälfte davon gehört ihm. Ob Du ihn zur Gütertrennung bewegen kannst, weiß ich nicht. Er will ja das Gegenteil. Aber die Zugewinngemeinschaft ist doch fair, gerade wenn schon vor der Ehe Vermögen vorhanden ist. Bleibt nur noch der Erbfall zu regeln. Du gehst zum Notar und setzt Deine Tochter für die Immobilien, die Du von Deinen Eltern geerbt hast, als Alleinerbin ein. Evtl. überträgst Du ihr auch schon einen Teil, um Freibeträge ausnutzen zu können. Dazu lass Dich beim Notar beraten. Das sonstige Vermögen kann dann ja an beide gehen. Ich finde, das muss Dein Mann verstehen, dass das Vermögen in der Linie bleiben soll.


bellis123

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Ich bin ganz bei Delphine! Da gibt es nichts hinzu zu fügen. Lass dich nicht manipulieren!


zschnecke

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Auf jeden Fall vor der Hochzeit zum Notar gehen und alles vertraglich regeln lassen. Vor allem das Erbe, da es ja evtl. zwei Kinder mit unterschiedlichen Erbansprüchen geben wird. Neben den finanziellen Themen würde ich auf jeden Fall auch Vorsorge für die Kinder im Falle des Todes eines oder beider Elternteile treffen. Solltest du versterben ist dein Mann Erbe des Häuschens (deine Tochter bekommt den Pflichtteil). Wenn den Mann dann wieder heiratet sind seine zweite Frau und die evtl. entstandenen Kinder ebenfalls erbberechtigt und deine Tochter bekommt nichts weiter vom Häuschen. Dann sollte die Vormundschaft für das Kind definiert werden - über die Unterbringung entscheidet im Falle eines Falles das Familiengericht, aber die die Verwaltung der Finanzen kann von den Eltern notariell festgelegt werden. Dann ist zumindest sicher dass das Vermögen in guten Händen ist. Im Regelfall folgt aber das Familiengericht in Sachen Unterbringung dem Wunsch der Eltern. Also, wem vertraust du so sehr, dass du ihm deine Tochter und Ihr Vermögen anvertrauen willst. Bei der von dir beschrieben Konstellation und den ererbten Immobilien wäre aus meiner Sicht die Zugewinngemeinschaft eine ungünstige Situation - vor allem für deine Tochter aus erster Ehe.


Schwabenmädel

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Du hast Recht ! Falls ich vorher versterbe, ergibt sich ja auch nochmal eine kniffelige Situation. Erst Recht, sollte mein Partner evtl. wieder heiraten. Uiuiui, ich brauche unbedingt einen Fachmann ! Als Verwalter für meine Tochter könnte ich meinen Ex-Mann einsetzen. Wir haben nach wie vor ein sehr gutes Verhältnis und im Zweifelsfall würde meine Tochter in jedem Fall zu ihm gehen. Danke schonmal für die guten Anregungen !


bellis123

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Antwort auf Beitrag von zschnecke

"Solltest du versterben ist dein Mann Erbe des Häuschens (deine Tochter bekommt den Pflichtteil)." Das ist Unsinn. Wenn alles bleibt wie es ist (ihr gehört das Haus und es gibt keinen Ehevertrag) erbt der Mann 50% und die Tochter 50%. Kommt noch ein zweites Kind dazu, bekommt der Mann 50% und die Kinder jeweils 25%. Die potentiell neue Frau von ihm kann wiederum nur etwas von SEINEM Anteil erben (50 % ohne Ehevertrag wenn ein zweites Kind wie beabsichtigt noch kommt).


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Schwabenmädel

sowas ist immer eine komplizierte kiste . die sache mit der miete ist grundsetzlich gut und kann ja auch in der ehe beibehalten werden . sie kommt auf ein extrakonto und wird eben für das haus als gebäude( kosten ) genutzt. alles druherum : möbel , gartengedöns ect läuft unter lebensunterhalt für euch beide , also müßt ihr beide zahlen ,wenn etwas anfällt.. aber mal eine andere sichtweise: ihr lebt noch lange glücklich zusammen , du verstirbst und tochter erbt . nun weiß man ja nicht wie die kinder sich so entwickeln oder was das leben für überraschungen bereit hält. nimm an dein kind ruckt es und sie will das haus für sich, ist ja auch ihres . heißt , der mann muß raus ,obwh er jahre dort gelebt , es als seins betrachtet und herzblut reingesteckt hat... wenn sie es aber will ,dann darf sie auch und er sitzt im hohen alter ohne bleibe da. wie gesagt , schwierige sache , da man beiden gerecht werden muß , dass aber ziemlich ambivalent im fall der fälle sein kann


Delphine

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Nach 20 Jahren Ehe kann dem Mann immer noch ein Wohnrecht eingeräumt werden, damit er nicht auf der Straße steht. Das wäre jetzt für mich kein Argument.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Delphine

darauf würde ich mich nicht verlassen...ich bäuchte klare fakten


Mitglied inaktiv

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im namen des erbes sind schon so viele böse , perfide geschichten passiert , das würde ich für keinen aus meiner familie wollen


ml1820

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Lass dich auf alle Fälle anwaltlich beraten! Das hat nicht nur den Vorteil, dass der Profi mehr Eventualitäten durchdenkt, als dir einfallen, sondern du bist dann auch nicht die Böse, die das Gespräch auf eine eventuelle Trennung bringt etc. Somit wäre es von Vorteil, wenn er beim Gespräch dabei ist und selbst hört, welche vor- und Nachteile die verschiedenen Varianten haben und was es da alles zu bedenken gibt. Euer Fall ist ja wirklich sehr komplex, das würde ich deinen Partner auch so sagen, dass du möchtest, dass es für alle Beteiligten fair ist und nichts übersehen wird in einer Vereinbarung. Somit sieht er deine gute Absicht und die für ihn vielleicht unerfreulichen Details bringt dann der Fachmann auf den Tisch - dessen Rat man zwar nicht folgen muss, aber sollte...


kirshinka

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Dein Erbe!!!! Gehört Dir!! Allein! Es gibt kein automatisches Miterben des Partners - auch nicht in der Ehe. Ich wäre da ganz ganz vorsichtig und würde ihn nirgends mit eintragen lassen! Renovierung würde ich selbst bezahlen - kein grundbucheintrag für so ein bissle Kohle. Sei vorsichtig, dass er sich nicht einfach ins gemachte Nest setzt.


kirshinka

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Ach ja - und umgekehrt möchte ich nirgends bei ihm eingetragen werden.


Pamo

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Ich würde mit ihm eine vernünftige, aber freundschaftliche Miethöhe vereinbaren. Davon würde ich jeden Monat einen Betrag als Rückzahlung der Renovierungskosten abziehen. Ich würde ihn nicht ins Grundbuch eintragen, ich würde auch nicht heiraten und ich wäre ganz ehrlich und zwar pronto, damit er sich innerlich neu sortieren kann.


WonderWoman

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du solltest auf jeden fall zum anwalt gehen. und zwar alleine beim ersten termin. da kannst du dann besprechen, was DU erreichen möchtest, auch im hinblick auf die tochter und evtl. noch kommende weitere kinder. bei einem zweiten gemeinsamen termin kann der anwalt dann dir und deinem lg erklären, wie ein ehevertrag für diese ziele gestaltet sein sollte. ich finde deine gedanken richtig und würde dir dringend dazu raten, das auch so festzuschreiben. ich bin immer wieder entsetzt, dass so viele frauen ihre ganze existenz dem mann anvertrauen in der annahme, das sie so ihre liebe beweisen müssen. das ist humbug. ein mann würde darüber gar nicht nachdenken. oder wie viele männer würden den seit 10 generationen in der familie erhaltenen betrieb zur hälfte der ehefrau überschreiben als liebesbeweis?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von WonderWoman

ich glaube ob mann oder frau ,das nimmt sich nix. im namen der liebe wird gelebt , gelogen , gelitten ,gemordet , gehaßt , vergöttert, ....liebe ist ein großes wrt und schaft genaus große dinge, wie zum beispiel geistig verpeilt dem partner haus und hof zu überschreiben. man solte sehen , dass man sein schäfchen im trocknen hat , das aber auf faire art und weise...


3wildehühner

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Meine Gedanken: DU hast ein geerbtes Haus, welches schuldenfrei ist. ER hat ein gekauftes Haus, auf dem noch viele Schulden lasten. ER möchte, dass DU IHN zur Hälfte ins Grundbuch einträgst UND gleichzeitig DICH zur Hälfte in das Grundbuch SEINES Hauses eintragen lassen. Das ist das Schlechteste, was du tun könntest! Damit wärst DU auch für SEINE Schulden, die auf dem Haus liegen, mitverantwortlich! Er bekommt im Gegenzug ein Haus, welches ein gemachtes Nest ist und im Grunde bereichert er sich so um viel Vermögen, während du dich diesbezüglich verschlechterst. Ihr solltet notariell Gütertrennung vereinbaren! Ehrlich gesagt finde ich es merkwürdig, dass er es als selbstverständlich ansieht, dass du ihn zur Hälfte ins Grundbuch deiner Immobilien eintragen lassen sollst! Das hat ein "Geschmäckle".


Schwabenmädel

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Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Schuldenfrei bin ich auch noch nicht. Es sind wohl bei beiden Objekten etwa noch gleich viel zurück zu zahlen. Nur ist seine Immobilie viel weniger wert als meine. Und nein, es ist nicht selbstverständlich. Wir hatten zu Beginn der Beziehung darüber gesprochen das alles irgendwann mal uns zusammen gehört. Deshalb geht er davon aus.


3wildehühner

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Antwort auf Beitrag von Schwabenmädel

"Wir hatten zu Beginn der Beziehung darüber gesprochen das alles irgendwann mal uns zusammen gehört." Von wem ging das denn aus? Gerade am Anfang einer Beziehung wäre das für mich kein Thema. Mein Mann hatte auch Eigentum, als wir zusammengekommen sind, und ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dass er mich nachträglich ins Grundbuch einträgt.


Delphine

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Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Gefühlt gehört meinem Mann und mir auch alles gemeinsam. Trotzdem haben wir getrenntes Vermögen. Jeder hat sogar ein eigenes Konto und da wird nicht geschaut, wer was bezahlt. Miete vom Ehepartner zu verlangen käme mir komisch vor; aber trotzdem sollten die Nebenkosten gemeinsam getragen werden wir Lebensmittel, Reisen etc.


kirshinka

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Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Ja - das klingt mir irgendwie auch nach Gschmäckle - ich hoffe, ich irre mich.


WonderWoman

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Antwort auf Beitrag von kirshinka

das muss nicht sein. ich erlebe es immer wieder, dass eine frau aus einer merkwürdigen art von kleinmachen heraus dem mann sowas anbietet. ich vermute dass sie angst hat, dass eine vermögende oder gut verdienende frau sonst schnell bedrohlich wird für den mann. ich glaube dass es oft ein zusammenspiel ist von konventionen, die beide nicht hinterfragen.


Schwabenmädel

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Antwort auf Beitrag von WonderWoman

Vielleicht verstehe ich Dich falsch, aber wir sind noch nicht verheiratet und mein Partner wohnt bei mir. Ist doch selbstverständlich, dass er einen Obolus abgibt. Wie ich das nenne, Miete oder Beitrag zu Renovierungskosten, ist doch völlig egal. Damals bei der ersten gemeinsamen Wohnung als Paar hat doch auch jeder seinen Beitrag bezahlt und nicht nur einer allein.


Delphine

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Antwort auf Beitrag von Schwabenmädel

Da habe ich Dich vermutlich falsch verstanden. Eine Beteiligung an den Kosten auf jeden Fall. Nur eine echte „Miete“ fände ich komisch.


tonib

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Delphines Tipps sind goldrechtig, allerdings ist zu beachten, dass in der Struktur das erste Kind unter Umständen deutlich besser dasteht als das zweite (jedenfalls mütterlicherseits), was später sehr belastend für die Kinder sein kann.


Bela66

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Antwort auf Beitrag von Schwabenmädel

Hallo, natürlich war es nicht so gut, im Überschwang anzukündigen, dass "ihm alles mal zur Hälfte" gehören würde, gerade nach Deiner Erfahrung. Aber okay, macht nichts. Klare Ansage: Nein, auf gar keinen Fall würde ich ihn hälftig mit im Grundbuch eintragen lassen für Gegenwerte, die ja nichts als reine Spekulation sind. Sein Erbe steht in den Sternen, es gehört außerdem nicht zum Zugewinn, davon bekommst Du keinen Cent nur wegen einer mündlichen Zusage seinerseits. Er hat nichtmal sein vorheriges Haus auch nur annähernd abbezahlt. Er hat bisher ja auch die Sondertilgungen für Dein Hausdarlehen noch gar nicht übernommen, oder? Es gibt keinen Anlass, ihn beim Haus oder sogar noch bei weiteren Grundstücken und Immobilien eintragen zu lassen. Katastrophe! Was reitet Dich denn bei dieser Idee? Erbe ist kein Zugewinn. Und ich kenne im Bekanntenkreis niemanden, auch nicht hochverliebte Ehepaare, die den Partner bei geerbten Immobilien, Wertpapieren etc. miteintragen lassen. Dass Dein Freund Dir Miete zahlt und auch sonst großzügig ist, ist schön, aber hier würde ich andere finanzielle Lösungen finden. Einzige echte Alternative: Er verkauft sein altes Haus (und zahlt die Ex wenn nötig aus) und kauft sich bei Deinem Haus ein. Für die Hälfte eines vom Gutachter festgelegten Schätzwertes. Ich glaube aber, dass Du auch das eigentlich tief drinnen nicht willst. Und deshalb würde ich - auch wenn's kurz weh tut und peinlich ist - sagen: Du, mein Häuschen gehört mir. Meine Mutter wollte immer, dass es mir allein gehört. Und das bleibt auch so. Ich fände es feige und unnötig, es schnell auf Deine Tochter zu überschreiben, nur damit es keinen Krach gibt. Denn den gibt es dann natürlich auf jeden Fall. Lieber gleich ehrlich sein. Wenn Du aus Angst vor seiner Reaktion schon herummauscheln und -drucksen musst, ist das kein gutes Zeichen für Eure Beziehung. Ehrlichkeit tut manchmal weh, aber sie ist immer gut. Sie ist niemals falsch. Und gut auf ihr Häuschen zu achten ist für eine Frau wirklich oberste Pflicht. Sonst ist's nämlich eines Tages weg. Du weißt außerdem nicht, wofür Du Dein Haus eines Tages noch brauchst. Zum Beispiel für eine Pflege im Alter, die in einer guten Einrichtung monatlich gern mal 4000 EUR kostet, wovon die Pflegeversicherung nur etwa 1500 EUR übernimmt. Das wird im Laufe einiger Jahre sechsstellig. Oder für eine teure Behandlung einer Krankheit usw. Sei klug! Und sei ehrlich! Dann wird alles gut. Und wenn er mit Klugheit und mit Ehrlichkeit nicht umgehen kann, dann ist er nicht der Richtige, oder? LG


Schwabenmädel

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Antwort auf Beitrag von Bela66

Gute Meinung! …gibt im übrigen keine Ex!


Einstein2.0

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„Unterm Strich, zähl ich“! Also, im dem Fall du! Mehr gibts nicht zu sagen!


Silvia3

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Ich würde ihn nicht ins Grundbuch eintragen lassen. Du solltest dich von einem Notar beraten lassen -ohne ihn. Silvia


Schwabenmädel

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Vielen Dank an alle für eure Meinungen und Gedanken. Es waren wirklich ein paar hilfreiche Ideen dabei! Ich werde auf jeden Fall zu einem Anwalt/Notar gehen. Habt ein schönes Wochenende


cube

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Er zahlt seine Immobilie also noch ab, bezahlt dir gleichzeitig "nicht unerhebliche" Miete oder wie auch immer genannt und würde die Sondertilgungskosten für deine Kredit übernehmen? Und ist auch ansonsten sehr großzügig - wie du schreibst. Also im Grunde zahlt er ja gerade ingesamt sehr viel - seine Haus-Schulden plus deine auch zum Teil mit bzw. Renovierungskosten etc und dafür möchte er auch etwas haben. Finde ich nicht ganz unverständlich. Denn du profitierst davon ja auch, oder? Ohne das er sich beteiligen würde, müsstest du das ganz alleine stemmen - hättest du dann überhaupt nochmal renoviert? Also von beiden Seiten aus irgendwie blöd geregelt, oder? Denn so - finde ich - zahlt er ja gerade doppelt. Ist natürlich seine Entscheidung und kein Vorwurf an dich - aber irgendwie Nonsens. Denn scheinbar ist ja klar, das ihr in deinem Haus leben wollt. Also ja, ich würde definitiv einen Anwalt zu Rate ziehen - aber auch er sollte das tun. Bei Geld gibt es auch in den besten Ehen nämlich schnell Streit und ich könnte mir gut vorstellen, dass er sich da irgendwann ganz schön über den Tisch gezogen fühlt. Für ihn ist das vermutlich alles eine Investition in euer gemeinsames Leben - für das er gerade auch schon finanziell viel stemmt, aber keine Sicherheit bekommt, dass ihm davon auch mal etwas wirklich gehört oder er davon etwas wiederbekommen würde/könnte, falls ihr euch doch mal trennt. Wenn ich das hier alles immer mal so lese und auch von Freunden mitbekomme bin ich regelrecht froh, das wir keine Immobilie(n) besitzen, über die es solche Diskussionen geben könnte ;-)


ohno

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Seid Ihr wirklich erst 3 oder 4 Jahre zusammen und habt solche finanziellen Verhältnisse, die Ihr zusammenwürfeln wollt? Schon allein bei dem Gedanken wäre mir, genau wie Dir, schummrig. Ich würde eher zusehen, dass Du seine Schulden nicht noch mittragen musst nach einer Hochzeit... Anscheinend liegen seine Prioritäten nicht in der eigenen Schuldentilgung, was aber als verantwortungsbewusster Partner erstes Ziel sein sollte... Warum nicht? Ich würde alles dabei belassen wie es ist. Jeder behält seins und die Lebenshaltungskosten werden aufgeteilt, wie Du Deinen Kredit bedienst, liegt dann in Deiner Verantwortung. Wärst Du nicht verpartnert, müsstest Du auch alleine finanzieren. Mit einer Hochzeit stellst Du Dich wirtschaftlich nicht besser, dann muss es Liebe sein. Verlier aber nicht Deinen Kopf . VG ohno


Brummelmama

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Niemals! Es ist dein Haus. Egal wie großdie Liebe ist.


Meike789

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Noch zwei "fachliche" Anmerkungen: Ein Erbe wird im Güterstand der Zugewinngemeinschaft nicht berücksichtigt! Wenn er erbt, würdest du daran nicht profitieren, wenn er das nicht will. Außerdem: wenn das Grundstück belastet ist, stimmt eine Bank im Regelfall einer Eigentumsumschreibung nur zu, wenn die andere Partei auch in den Kreditvertrag eintritt.


Mitglied inaktiv

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Welches Problem ich noch sehe ist auch seine Situation,wenn dir die Hälfte seiner Schulden gehört und ihm die Hälfte seines bezahlten Hauses könntest du bei kompletter Gemeinschaft auch komplett leer ausgehen,allein schon deshalb weil ihm ja eigentlich nix gehört ,bzw er nur Schulden hat würde ich auf Gütertrennung bestehen Wenn er seinen jetzigen Teil an Zahlungen anders auffasst als du hilft es wohl nur einen offiziellen Vertrag aufzusetzen wo schwarz auf weiß drin steht was es für eine Zahlung ist.