Mitglied inaktiv
Meine Frage: Darf ich wenn ich das Aufenthaltbestimmungsrecht habe, in die nächste Stadt ziehen ? Ist dann automatisch ein anderes Gericht und Jugendamt für mich zuständig oder bleibt dies beim alten ? ( ist aber ein anderer Zuständigkeitsbereich ) Auch der begleitete Umgang muß dann gewechselt werden oder ? Wenn der Zuständigkeitsbereich dann ein anderer ist ??? Oder kann es so bleiben wie es ist ? Muß ich meinen Umzug begründen ?
frag doch einfach mal bei dir in der stadtverwaltung nach, begründen musst du den umzug jedenfalls nicht. ist doch deine entscheidung.
Die letzten 10 Beiträge
- Beziehung am Ende kurz vor der Geburt – Diagnose Klumpfuß – Wie werde ich ein guter Vater?
- Verhalten meiner Frau überbelastet mich
- Huhu, kann mir jemand Mut machen, bitte?
- Partnerin schwanger, aber ich habe eine Affäre
- Kalter Keller
- Was haltet ihr von ...
- Mit der kleinen allein daheim
- vater von zwillingen werden
- keinen Sex seit 4 Jahren
- Brauche Euren Rat