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Umziehen !

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Mitglied inaktiv

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Meine Frage: Darf ich wenn ich das Aufenthaltbestimmungsrecht habe, in die nächste Stadt ziehen ? Ist dann automatisch ein anderes Gericht und Jugendamt für mich zuständig oder bleibt dies beim alten ? ( ist aber ein anderer Zuständigkeitsbereich ) Auch der begleitete Umgang muß dann gewechselt werden oder ? Wenn der Zuständigkeitsbereich dann ein anderer ist ??? Oder kann es so bleiben wie es ist ? Muß ich meinen Umzug begründen ?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf diesen Beitrag

frag doch einfach mal bei dir in der stadtverwaltung nach, begründen musst du den umzug jedenfalls nicht. ist doch deine entscheidung.