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Diese Meldung verbreitete die Deutsche Presseagentur PRESSE Diese Meldung verbreitete die Deutsche Presseagentur (dpa) an die Medien: Warnung vor Traumatisierung von Scheidungskindern Frankfurt/Main (dpa) - Psychiater und Therapeuten haben vor einer zunehmenden Traumatisierung von Scheidungskindern gewarnt, die von einem Elternteil dem anderen bewusst entfremdet werden. Der langfristige Kontaktabbruch zwischen Eltern, Kindern, Großeltern und Geschwistern führe in immer mehr Scheidungsfamilien zu "leidvoller Entfremdung", so Psychiater Wilfried von Boch-Galhau. Dies sagte der Experte am 18. Oktober in Frankfurt bei einer Tagung zum Elternentfremdungssyndrom, kurz PAS, dem Parental Alienation Syndrome. Diese bewusste Entfremdung besteht nach Erfahrung der Psychologen nicht nur darin, dass der erziehende Elternteil das Kind dem früheren Partner räumlich entzieht und jeden Kontakt verhindert. Der Kontaktabbruch gehe häufig auch mit massiver Beeinflussung gegen den ausgegrenzten Elternteil einher. Kinder, deren zuvor geliebter Elternteil grundlos verteufelt werde, flüchteten sich dann oft in eine radikale Ablehnung des ausgestoßenen Elternteils. Die Folge eines solchen psychischen Missbrauchs sei eine Traumatisierung bis in das Erwachsenenalter, unterstrich Boch-Galhau. Die seelischen Auswirkungen seien denen von sexuellem Missbrauch vergleichbar. Trotz des fortschrittlichen neuen Kindschaftsrechts in Deutschland fehlt es Experten zufolge hier zu Lande an wirksamen Methoden zum Umgang mit diesem Phänomen. Die rund 300 Tagungsteilnehmer aus allen am Scheidungsprozess beteiligten Berufsgruppen - darunter Familienrichter, Mediziner, Jugendamtsmitarbeiter und Verfahrenspfleger - forderten "eindeutige Konsequenzen des staatlichen Wächters zu Gunsten des Kindes". Jugendämter und Familiengerichte müssten sofort einschreiten, wenn einer der beiden Elternteile das Kind zu instrumentalisieren versuche. Lesen Sie auch die Presseinformation: Abschlußbericht zur internationalen Konferenz: "Das Parental Alienation Syndrome (PAS): Eine interdisziplinäre Herausforderung für scheidungsbegleitende Berufe"
dpa: Streit bei Umgangsrecht: Zur Klärung gleich vor Gericht veröffentlicht um 24.05.2009 22:34 von Thilo Mühlberger Streit bei Umgangsrecht: Zur Klärung gleich vor Gericht erstellt 22.04.09, 11:51h Koblenz/dpa. Streitfragen beim Umgangsrecht mit seinem leiblichen Kind kann ein Vater grundsätzlich unmittelbar vor Gericht klären lassen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem Beschluss. Er müsse insbesondere zuvor nicht das Jugendamt um Vermittlung bitten (Beschluss vom 16.02.2009 Az.: 11 WF 135/09). Das Gericht gab damit der Beschwerde eines Vaters statt. Das Amtsgericht Mainz hatte ihm im Streit um das Umgangsrecht mit seinen beiden zwölf und neun Jahre alten Söhnen Prozesskostenhilfe mit der Begründung verweigert, seine Klage vor Gericht sei «mutwillig». Schließlich hätte er zunächst das Jugendamt um Vermittlung bitten können. Das OLG schloss sich dieser strengen Auffassung nicht an und sprach dem Vater die beantragte Prozesskostenhilfe zu. Die Bedeutung des Elternrechts mache es erforderlich, dass über Fragen des Umgangs mit leiblichen Kindern möglichst zeitnah entschieden werde, ließen die Richter erkennen. Das Jugendamt müsse daher allenfalls dann eingeschaltet werden, wenn zu erwarten sei, dass seine Vermittlungsbemühungen in absehbarer Zeit erfolgreich sein würden. Oberlandesgericht Koblenz: www.olgko.justiz.rlp.de Quelle: http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1237370996173&openMenu=1160644260786,1107786571105&calledPageId=1107786571105&listid=0