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Mutterschutz in Zahnarztpraxen

Mutterschutz in Zahnarztpraxen

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Hallo allerseits, ich habe das Thema von weiter unten noch einmal aufgegriffen, weil es bei uns etwas neues gibt. Ab morgen ist meine Frau bei vollem Lohnausgleich zu Hause. Seit gestern arbeitet sie nicht mehr im Zimmer. Da sie in der Praxis an keiner anderen Stelle ohne Gefährdung eingesetzt werden kann greift der Paragraf (glaube 4) des Mutterschutzgesetzes und sie kann ab sofort zu Hause bleiben. Danke nochmal an alle, die mir bei diesem Thema mit Rat und Tat zur Seite standen René


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Hallo, wollte Dir gerade antworten, da habe ich gesehen, daß Euer Problem jetzt gelöst ist. Ich bin in der gleichen Situation, aber schon das 2. Mal udn ich habe wieder ein Beschäftigungsverbot vom Gewerbeaufsichtsamt bekommen. Schön, daß ihr jetzt auch eine Lösung habt. LG Tanja


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Hallo Tanja, ich danke Dir trotzdem für Deine Hilfe. Vielleich können wir ja in Kontakt bleiben. Es gibt sicher noch viele Fragen, vor allem weil es bei uns das erste Kind ist. Liebe Grüße René