Hallo, dein Partner ist ab Mutterschutz/Geburt auch eurem gemeinsamen Kind und dir gegenüber unterhaltspflichtig (Kinder werden aber immer vor die Ehefrau/Partnerin gestellt). Dann muss eine neue Berechnung gemacht werden-Mangelbedarfsberechnung... Er sollte sich einen Anwalt nehmen, der das genau ausrechnet. Vielleicht kannst du ja auf dieser Page mal den Anwalt fragen. Wünsche dir viiiiiieeel Glück und alles Gute Andrea