HUHU WICHTIG!!!!! Kennt sich jemand GENAU mit der eigenheimzulage aus? es ist nämlich so: mein partner und ich sind noch nicht verheiratet. ich hatte die zulage bereits mit einem anderen partner zusammen verbraucht (je zur hälfte). nun ist es ja so, dass man als ehepaar diese zulage nocheinmal bekommt. mein jetziger partner hatte sie noch gar nicht in anspruch genommen. meine frage nun: WANN muss die eheschließung erfolgt sein????? VOR dem kaufvertrag oder im jahr der fertigstellung/ einzug???? Ich dreh hier noch am rad, ich habe !!!4!!! Finanzämter angerufen, alle vier gaben mir vier unterschiedliche antworten, also das gibts ja wohl nicht!
Mitglied inaktiv - 13.05.2005, 19:10