Mitglied inaktiv
Ich hoffe auf eine Antwort! Hier oder marta1981@lycos.de Danke!
Hallöchen, einen mindestsatz gibt es nicht, es richtet sich nach deinen einkommen, die dürfen alles bis zu einen sehr niédrigen satz abziehem, meiner meinung ist das reinst abzocke, geschiedene väter haben zu wenig rechte und zu viele pflichten.. Liebe Grüße Ina www.jungemamis.de
Hallo, der Unterhalt richtet sich nach Deinem Einkommen und dem Alter des Kindes! Schau doch mal in die Düsseldorfer Tabelle, dort kannst Du Dir einen Überblick verschaffen! Weiterhin wird der Unterhalt für ein Kind gestaffelt, je nach seinem Alter! Am Besten bist Du sicherlich bei einem Anwalt beraten, der sich auf FAMILIENRECHT spezialisiet hat! Viel Glück... http://www.olg-duesseldorf.nrw.de LG Nicoll
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