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Autokauf bei eBay... oje...

Autokauf bei eBay... oje...

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Sodele... lol.... nun brauche ich mal einen fachmänischen Rat... Ich habe bei eBay ein Auto ersteigert... Ohne vorher anzuschauen sondern lediglich mit dem Eigentümer telefoniert, der gab an das der Wagen top in Ordnung wäre. Schaut doch einfach mal, Art.Nr. 200030490223 Nun hat sich herausgestellt, das der Zahnriehmen nicht gemacht wurde, das Lenkrad weg ist, Radio ausgebaut und die Winterreifen will der nachschicken... Ich stand dort und habe vor lauter "eifer im Gefecht" nichts registriert und wahrgenommen, habe mich eigentlich gesagt übers Ohr hauen lassen und es nicht gemerckt... Habe den Wagen bezahlt und habe meine Kinder eingepackt (fuhren mit dem Zug dorthin) und fuhren los... Wach wurde ich erst an der nächsten Tankstelle, einmal vollgetankt und im Auto hatte es nach Sprit gestunken ohne ende. Auf der Autobahn habe ich dann versucht den anzurufen und keinen mehr erreicht... hm... dann war ich am Samstag bei ATU und die sagten mir das hinten und vorne die Bremsen kpl gemacht gehören, der Endtopf durchgerostet ist und der Zahnriehmen bei Ihnen nicht gemacht worden ist (die haben rumtelefoniert und sich erkundigt und lediglich wurde festgestellt das zweimal Reifen gekauft wurden). So, nun mag ich aber nicht wissen wie Dumm ich war, weis ich schon, sondern ob jemand die rechtliche Seite kennt... Anzeige bei der Polizei habe ich gestellt, wegen Betrug... doch wie sieht es zivilrechtlich aus... Habt Ihr schon mal ähnliches erlebt und wie ging es aus??? LG Ralf


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Ist ja echt blöd gelaufen. Kann dir da auch keinen Rat geben. Du solltest aber Ebay bescheid geben, dass die wenigstens das Mitglied sperren, damit kein weiterer Betrug möglich ist. Lass dir doch mal von einem Autohändler ein Angebot machen, vielleicht bekommst du noch was dafür. Gruß Oliver


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Hallo Ralf, ist ja echt doof gelaufen. Ich glaube aber leider, dass Du wenig Chancen hast mit Deiner Anzeige und ebenso bei einer Meldung bei Eb.., da oben in der Beschreibung Bastlerfahrzeug angegeben ist, das sagt vieles, leider. Damit hat sich meiner Ansicht nach der Verkäufer abgesichert. Ich wünsche Dir trotzdem Erfolg und ärgere Dich nicht zu sehr, sonders leg es als "Erfahrung" ab. Oder setz ihn selbst nochmal bei Eb..., dann ist der Geldverlust vielleicht nicht ganz so hoch und Du bist dies Auto los. Schönen Abend noch Jane


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bei privatkäufen gilt, glaube ich, immer noch der grundsatz "gekauft wie gesehen". zivilrechtlich dürfte da wenig zu machen sein. schade. lg


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Hallo, Hinweis auf Bastlerauto kann beim Käufer nicht ein 1a-gebrauchtes, gepflegtes und fahrbereites Auto erwarten lassen. Das Lenkrad muß aber drin sein, da im Angebot enthalten, der Zahnriemen muß auch gemacht sein, da ebenfalls im Angebot enthalten. Aus meiner Sicht (Betriebswirt VWA mit einigen Rechtsvorlesungen auf dem Buckel) ist also eine Reklamation durchaus drin, die Frage aber, inwieweit der Verkäufer noch greifbar ist. Eine Sperre bei Ebay ist möglich, aber nicht sinnvoll, im übrigen hat der Verkäufer mit mindestens 4 negativen Bewertungen in den letzten 6 Monaten einen für Ebay sehr schlechten Ruf, ausserdem verursacht seine "Privatspähre" bei den Beurteilungen bei mir Magengrimmen. Ich würde bei diesem Verkäufer auch aus diesem Grunde schon nichts kaufen. Aber zu Deinem Problem: Ich würde reklamieren, das Auto muß der Verkäufer aber aus meiner Sicht nicht mehr zurücknehmen, da klar als "Bastlerfahrzeug" tituliert, es ist allenfalls eine Preisreduktion drin, da die Eigenschaften wie im Angebot benannt nicht vollständig vorhanden sind. Wenn Du Dich damit reinstressen willst würde ich ein Gutachten darüber empfehlen, evtl. ist auch ein Schreiben vom Rechtsanwalt chic, dazu brauchts aber eine Rechtsschutzversicherung auf Deiner Seite!? Also, vielleicht ists die ganze Mühle das nicht mehr wert, tröste Dich und hake es ab! Viele Grüße aus Augsburg, Bruno-24


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Hm, also einerseits steht da durchaus Bastlerfahrzeug, andererseits aber auch "top in Schuß" und auf die Frage, ob Rost vorhanden wäre, wurde nur eine kleine Stelle angegeben. Also Bastlerfahrzeug hin oder her, es wurde als absolut fahrtüchtiges und funktionsfähiges Auto angeboten mit laufender AU und Tüv. Zwar heißt es "gekauft wie gesehen", aber zivilrechtlich ist da sicher durchaus was zu machen. Auf jeden Fall solltest Du erst einmal Datensicherung betreiben und die Seite ausdrucken und abspeichern. Dann könntest Du Dich direkt bei Ebay mal beraten lassen, das ist sicher nicht der erste Fall von Betrug und falls Du versichert bist, kannst Du auch einen Anwalt aufsuchen. Das kannst Du so oder so machen, allgemeine Beratung über einen Fall kostet glaube ich nur 30 Euro (kannst Du ja vorher telefonisch erfragen). Der kann Dir dann ganz sicher sagen, ob und in welcher Höhe Du Chancen hast. Sollte Deine Anzeige wegen Betrug Chancen auf Erfolg haben, bin ich mir sicher, dass der Kauf rückgängig gemacht werden muß und Du Dein Geld in voller Höhe zurück bekommst. Die Frage ist nur, ob Du den Verkäufer noch erreichst. Viel Erfolg und das nächste Mal: Fachmann mitnehmen zum Autokauf und AUF KEINEN FALL BEI EBAY KAUFEN!!!!!!!!


Mitglied inaktiv

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Kuck mal hier : http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/gebrauchtfahrzeug.php Anzeige hätte ich auf jedenfall auch gestellt, weil schlichtweg die Artikelbeschreibung einen anderen KFZ-Zustand darstellt als du schilderst. Auf der oben genannten Internetseite steht zudem auch, dass es nicht ganz plausibel ist, wenn ein Ausschlacht/Bastlerfahrzeug mit gültigem Tüv verkauft wird und der Preis höher ist als für Schrott üblich. In den Zusatzfragen hat der Verkäufer zudem beantwortet, dass sonst keine nennenswerten Rostschäden vorhanden seien. Viel ERfolg !