seb0902
Hallo, hab heut erfahren das ich mit meinen beiden kindern nicht auf mutter kind kur gehen kann. Der Grund sei, es seien noch nicht alle ambulanten Sachen vor Ort genütz worden. Dabei ist wir in Phychologischer behandlung, Rückenschule von der KK aus, Erziehungsberatung vor Ort und und und.... weiß jemand rat wie ich sowas am besten schreibe?
Hi, der Vorbehalt „ambulant vor stationär“ gilt ausdrücklich nicht mehr für Vorsorgekuren für Mütter gemäß §24 SGB V (ich glaube schon seit 2007 nicht mehr). Wenn diese Begründung tatsächlich in Deiner Ablehnung steht, ist dies rechtswidrig. Google mal (ambulant vor stationär Kur), da wirst Du bestimmt Angaben finden, die Dir helfen. LG
hallo habe das hier gefunden vielleicht hilft es ja Betr. Absage auf meinen Antrag einer Vorsorgemaßnahme für Mütter Vers.nr. : 000000000 WIDERSPRUCH Sehr geehrte Damen und Herren, ich erhebe Widerspruch gegen Ihren ablehnenden Bescheid vom 20.04.2010 bezüglich der beantragten stationären Mutter-Kind-Maßnahme, da diese Ablehnung absolut nicht nachvollziehbar ist. In Ihrer Ablehnung schreiben Sie , dass eine komplexe interdiziplinäre Behandlung in Form einer Vorsorgemaßnahme für mich nicht notwendig ist. Es ist mir absolut unverständlich wie Sie die Ihnen vorliegenden ärztlichen Atteste derart außer Acht lassen können. Darin wird ausdrücklich von meinem behandelnden Arzt und der Ärztin meiner 2 von 3 Kindern diese Kur DRINGEND befürwortet! Sie stellen somit, meiner Meinung nach, absolut die Kompetenz angesehner Ärzte in Frage. Mein Arzt und die Kinderärztin sehen aber den tatsächlichen Gesundheitszustand und haben auf dem Ihnen vorliegenden Attesten die Vielfalt meiner (und der Kinder) Beschwerden benannt, einschließlich der bereits erfolgten bisherigen Behandlungsmaßnahmen. Mit diesem Attest hat mein behandelnde Arzt deutlich gemacht, dass Maßnahmen am Wohnort ausgeschöpft und nicht Erfolg versprechend sind! Auch ist die Herausnahme aus meinem Alltag unbedingt erforderlich, damit Maßnahmen greifen können!In meiner Verantwortung (da alleinerziehend) für meine Kinder ,Job und Haushalt bin ich rund um die Uhr im Einsatz. Wenn ich ambulante Maßnahmen bei verschiedenen Therapeuten am Wohnort (wir wohnen auf dem Dorf!!!!nächster Terapeut ca. 15km einfache Fahrstrecke! ) wahrnehmen soll, ist das im Familienalltag besonders schwierig, denn ich müsste vorher organisieren, dass die Kinder versorgt sind, was aufgrund fehlender Betreuungspersonen kaum möglich wäre. Und hinterher wäre keine Zeit zum Entspannen, sondern die Familienarbeit ginge unmittelbar weiter. Gerade durch diese permanente Belastung zu Hause werde ich daran gehindert, eine Krankheit ordentlich auszukurieren. Eine Mutter-Kur hingegen wäre eine sinnvolle Alternative, weil sie mich von bestimmten Alltagspflichten entlastet und ein kompaktes Behandlungsprogramm mit unterschiedlichen, indikationsgerechten Therapien ermöglicht. Meine zusätzlichen Beschwerden, wie akuter Schlafmangel, Schlafstörungen, ständige Müdigkeit, Schwindel, Kopfschmerzen, depressive Verstimmung, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Magen-Darm- und grippale Infekte haben stark zugenommen und beeinträchtigen mein Wohlbefinden so massiv, so dass ich nur noch zu 50 % präsent sein kann und es bereits durch Unachtsamkeit und Vergesslichkeit zu gefährdenden Situationen für meine Kinder kam. Ich fühle mich ausgebrannt, körperlich und seelisch erschöpft und oft überfordert. Ich verspreche mir durch den Abstand vom belastenden Alltag bei entsprechender Therapie, sowie medizinischer und psychologischer Betreuung einen länger anhaltenden Kurerfolg für mich und dadurch bedingt auch eine Verbesserung der Beziehung zu meinen Kindern. Grundsätzlich haben alle Frauen in Familienverantwortung Anspruch auf eine medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme nach §§ 24 und 41 SGB V, wenn diese medizinisch indiziert ist und der Arzt die medizinische Notwendigkeit dieser Maßnahme attestiert hat. Nach Untersuchungen der Medizinischen Hochschule Hannover profitieren Kurteilnehmer noch mindestens ein Jahr lang von der Kur. Dies zeigt sich in wenigeren Krankheitstagen, einem geringeren Medikamentenkonsum und in einem positiveren Miteinander der Familie. Mit der Gesundheitsreform im April 2007 hat der Gesetzgeber wichtige Änderungen für den Bereich Vorsorgemaßnahmen für Mütter entschieden. Die neuen Regelungen beinhalten, dass ambulante Maßnahmen nicht vorrangig sind bzw. nicht ausgeschöpft sein müssen, bevor eine stationäre Maßnahme bewilligt wird. Weil die körperlichen und seelischen Belastungen im Familien- und Erziehungsalltag krank machen können, sind Mütter-Kuren als stationäre Leistungen der medizinischen Vorsorge nun zu Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen geworden und müssen genehmigt werden, wenn die medizinischen Voraussetzungen vorliegen. Ich bitte Sie hier nochmals, mir diese dringend benötigte Mutter-Kind-Kur zu bewilligen, da ich hier zu Hause schon alle Möglichkeiten ausgeschöpft habe und wegen der grossen Gesamtbelastung hier nicht zu Kräften kommen kann, um meine Aufgaben als Familienmanagerin in allen Richtungen gerecht zu werden. Selbstverständlich bin ich gerne bereit, dem MDK in einem persönlichen Gespräch meine Situation nochmals zu schildern. In der Hoffnung auf einen baldigen positiven Bescheid verbleibe ich mit freundlichen Grüßen würde das natürlich auf deine bedürfnisse ändern drücke dir die daumen
Danke für den schön geschriebenen Widerspruch... So ähnlich hört sich meiner auch an... Ich hoffe sehr das der wiederspruch wirkt, außerdem geb ich noch zusätzliche befunde für die Kinder von einem Kinderpychologen mit. Und unsere Ärzte schreiben mir auch noch mal einen widerspruch... Das ganze Problem ist, dass ich vor zwei Jahren schon mal eine ambulante Badekur hatte und sie mir diese mitanrechnen, obwohl es damals für andere beschwerden war....
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