Mitglied inaktiv
....das ist grad mein persönliches hassthema. bei mir haben sie nun zum 2. mal eine kur abgesagt. hatte die kur aus dieversen gründen für mich beantragt und wollte meine tochter 2,5 jahren mitnehmen. nö mein kind ist noch nicht 3 und geht nicht in den kindergarten und ist somit nicht fremdbetreuungsfähig. so stand es in der absage. lg genervte pink
hallo, da wäre ich auch genervt!!! unsere tochter war 2 1/2 jahre alt und war auch in keinem kindergarten. ich habe sie bei der kur nur vormittags zur betreuung gebracht. die älteren waren nachmittags auch noch dort. lg biggi
1. war ich selber mit einem Nichtkindergartenkind in der Kur und 2. gibt es sogar babys, die in Kur dürfen. Wenn das Kind eine Kur benötigt, ist es egal, wie alt. Und außerdem ist heutzutage ein Kind mit 2,5 Jahren sehr wohl kindergartentauglich und damit fremdbetreuungsfähig. (die meisten Kindergärten nehmen ja inzwischen Kinder ab 2 Jahren auf) Einspruch einlegen!!!! Denn die Krankenkassen lehnen die meisten Anträge ersteinmal ab. Aus Kostengründen. Und wenn man ihnen widerspricht und es gut begründet, klappt es meistens. Viel Glück Silvia
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