nicole812
Grade gelesen: Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, innerhalb von 3Wochen( bzw. 5 wird der medizinische Dienst eingeschaltet) über einen Antrag zu einer MKK zu entscheiden. Das Müttergenesungswerk weist darauf hin, dass diese Frist im Patientenrechtegesetz festgeschrieben ist. Wird die Frist nicht eingehalten, gilt der Kurantrag als genehmigt. Hilfe gibt es beim Kurtelefon des Müttergenesungswerk 030- 33002929
Ja, das habe ich gerade heute auch gelesen. Super Idee, dies hier reinzuschreiben - das wird sicher dem/der Ein oder Anderen eine Hilfe sein.
Hatte das auch schon gelesen... Wann schaltet sich egentlich der medizinische Dienst ein? Bei allen meinen 3 letzten Kuren, wurde der nämlich immer vorher eingeschaltet.
@ Sullira:Der medizinische Dienst schaltet sich ein, wenn du vorzeitig wieder eine Kur beantragst oder einfach stichprobenartig soweit ich weiß
Hat sich das seit den letzten 5 Jahren geändert? Meiner Meinung nach, hat bei meinen 3 Kuranträgen immer der med. Dienst da rauf geguckt. Bei den letzten beiden wurde es auch erst Mal abgelehnt, weil angeblich der med. Dienst da keine Nortwendigkeit sah. Die Abstände waren von der 1. zur 2. allerdings 3 1/2 Jahre und von der 2. zur 3. aber 5 Jahre. Bei der 3. weiß ich genau, dass das zum med. Dienst ging. Ist aber auch schon wieder 5 1/2 Jahre her.
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