Melle_maus
hallo damals war meine tochter 16 monate wo ich ne mutter kind kur machen wollte die ärzte habe alle ok gesagt da ich mich von mein partner getrennt hatte und ich depris hatte und meine tochter ganz schlimm neurodermitis hat und wir nicht damit klar kommen damals hat die krankenkasse nein gesagt das sie zu jung dafür wäre! so jetzt ist sie 4 und habe noch zwillinge bekommen die jetztfast zwei sind und ich bin total ausgebrannt und kann mich nicht mehr leiden und die kinder mich anscheint auch nicht! Wann steht mir sowas zu ab wann sagt die krankenkasse ja???
Das kann man so pauschal nicht sagen. Am besten gehst du zum Arzt und schilderst deine Situation.
wer, wenn nicht du?
Ich denke, du hast gute Chancen auf eine Mutter- Kind- Kur, du musst nur deine Problematik und die vielen Stressfaktoren hinreichend gut erklären. Bedenke dabei, dass eine Kur nur dann genehmigt wird, wenn die ambulant möglichen Maßnahmen ausgeschöpft sind! Vielleicht lässt du dir vom Müttergenesungswerk helfen... LG S
Du hast damals schon viel zu schnell aufgegeben. Die lehnens gerne ab, aber man muss dran bleiben und widersprechen. In deiner jetzigen Situation ists 3erst recht nötig, dass du fährt. Und es müssen keinesfalls alle ambulanten öglichkeiten ausgeschöpft sein! Das ist einfach nicht richtig. Bin damals nach der Trennung auch gefahren und hab nicht eine einzige ambulante Therapie machen müssen. Geb auf keinen Fall zu schnell auf! Dir steht das zu!
Hallo ... ich glaube das ganze wurde verschärft, ist doch so, das man heut zu Tage alle Ambulanten Möglichkeiten ausschöpfen sollte. Wann warst du in der Kur, als das noch nicht nötig war? Aber traurig ist das schon, da leistet man so viel Arbeit als Mama und bekommt dann noch so eine Mu-Ki-Kur abgelehnt. LG Dana50
ich habe auch keine einzige ambulante therapie gemacht und mein kur wurd genemigt und fahre am 29.8 nach glowe. ohne eine ablehnung. mußte nur noch ein attest nachreichen und gut wars.
es kommt glaube ich auch auf die indikation an, bei mir wurde die auch gleich genehmigt. lg
grundsätzlich steht einem das alle 4 Jahre zu (sgb v §24/§41) Verschiedene Gründe können dazu führen das es in kürzeren Abständen dazu kommt. Ich bin das erste mal mit meinen Jungs (damals 4J+3M und 1J+6M) gefahren. LG Chrissie
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