Elternforum Rund ums Kleinkind

Wichtige farge!!!

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ich hoffe das mir vielleicht jemand von euch helfen kann. zur zeit wohnn wir noch in 2 zimmern auf 50m2, erst dachten wir ok geht auch noch mit einem zweiten. geht aber definitiv nicht. Das heißt wir möchten demnächst umziehen. mein eigentliches problem liegt aber darin, das ich nicht weiß in wie fern uns das arbeitsamt unterstüzt. Denn so wie es zur zeit aussieht, wird mein freund wahrscheinlicharbeitslos. Entweder im dezember, aber spätestens im Juni 06. erziehungsgeld für das zweite bekommen wir im ersten ja eh nicht, weil mein freund dieses jahr zu gut verdient hat. Oder bekommt man das erste halbe jahr immer 300 euro? Wenn mein freund arbeitslos wird, dann haben wir in etwa mit kindergeld so um die 1500 euro. die mieten sind aber wahnsinnig teuer, liegen so im schnitt bei 600 euro, dann müssen wir ja noch das auto bezahlen und meine jugendsünden von 150euro, dann noch telefon und strom-denkt ihr das reicht? wieviel steht uns denn mit vier personen zu? Ich habe mal gehört, das nur 450euro miete übernommen werden, aber ich kann doch nicht ewig mit meinen kiddies in 2 zimmern wohnen. muß ich dann wieder umziehen, wenn die miete teurer wird? bin für jede hilfe dankbar!


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hallo, also bei alg 2 (kannste beantragen, wenn du NICHT im erziehungsurlaub bist sobald dein freund nicht mehr genug verdient) ist eine gewisse wohnungsgröße maßgeblich. wir sind 6 personen und dürften 120 qm haben, die dürften für unseren umkreis laut amt nur 700 euro kostenl. das das blödsinn ist, weil es hier nie so was gibt, außer 3 zi mit maximal 90 qm ist ne andere sache. unsere miete kostet derzeit mehr, da wird dann nach nem halben jahr das gekürzt auf den maximalsatz, den das aa eben zahlt. Umziehen müssen wir laut unseren Sachbearbeiter deswegen nicht. es wird auch weder kaution noch makler (bei uns wird alles über makler vermietet) gezahlt. auch der umzug selber nicht. die 120 teilen sich glaubi ch auf in 30 pro erwachsenne und 15 qm pro kind also würden euch bei 2 kindern 90 qm zustehen. zu welchem preis, das ist von euerer gegend abhängig. Erziehungsgeld fürs 1. halbe jahr bekommt ihr, wenn das jahreseinkommen nicht über 30.000 euro liegt plus zuschlag (ich glaube der ist 3000 fürs 2. kind) also ca. 33 000 euro. Erziehungsgeld wird nicht ans ALG 2 angerechnet, Kindergeld schon. mußte mich etzt damit beschäftigen, da mein mann 4 wochen vor der geburt unserer kleinen AL geworden ist. viele grüße tine


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Wenn dein Mann erst arbeitslos wird, bekommt er doch erst Arbeitslosengeld 1. Oder hat er keinen Anspruch mehr? Ihr könnt dann zusätzlich Wohngeld beantragen. Für den Umzug gibts nicht, ihr seit auch keinen Rechenschaft schuldig, auch für das Wohngeld nicht, denn da bekommt ihr nur einen Anteil unabhängig von der tatsächlichen Miete. Wenn sein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 ausgeschöpft ist, beantragt ihr als Bedarfsgemeinschaft AlG 2. Da ihr eine Bedarfsgemeinschaft seit, ist euer Anspruch völlig unabhängig davon, ob du dein Kind versorgst. Du bist zwar vor dem Gesetz arbeitsfähig und machst auch dein Kreuz bei dem entsprechenden Formularfeld, aber du bist nicht arbeitssuchend beim AA gemeldet. Dass heißt, man wird dir auch keinen Job anbieten. Anspruch hast du trotzdem. Das Erziehungsgeld wird nicht als Einkommen berücksichtigt, kommt als noch "oben" drauf. Beim AlG 2 wird die gesamte Miete übernommen. Was bei euch "angemessener Wohnraum" ist, erfährst du vielleicht beim Wohnungsamt. Umzugskosten übernimmt das AA soweit ich weiß nur dann, wenn das AA auf dem Umzug besteht, aber das dauert, die Mühlen mahlen lange. Alles Gute Heike Viel Spaß beim Formulare ausfüllen Heike


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die miete wird definitiv nicht komplett übernommen. sondern nur maximal 6 monate und dann gekürzt, wenn ihr drüber liegt. viele grüße tine


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Hallo, mit ALG und so kenn ich mich nicht aus, aber wenn dein Mann im ersten Lebensjahr des Kindes über 20% weniger verdient als vorher wird dieses Einkommen für die Berechnung zugrunde gelegt. Du würdest im Falle einer Arbeitslosigkeit also den vollen Satz Erziehungsgeld bekommen (bzw. abhängig vom ALG 1) LG Inge


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Hallo! Erziehungsgeld bekommt jeder im ersten halben Jhr, volle 300 Euro. Erst dann wird nach Einkommen gestaffelt. Wenn dein Mann erst nach dem 7. Lebensmonat arb-los wird, bekommt ihr dann wahrsch. auch weiterhin Erz-G. Wende Dich doch hier bei RuBForum mal an die Anwältin N. Bader, die kann dir best. eine genauere Auskunft geben. MamaM