Elternforum Rund ums Kleinkind

Thema Klaps: hier ein Gerichtsurteil

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Oberstes Gericht erklärt körperliche Bestrafung von Kindern für zulässig (Público 12.04.2006) Das Oberste Gericht in Portugal hat das Verhalten der Leiterin eines Heims für geistig behinderte Kinder, die wegen Misshandlung mehrerer Kinder angeklagt war, als "zulässig" und "akzeptabel" eingestuft. Die Leiterin war angezeigt worden wegen verschiedener Vorfälle: sie gab den Kindern Schläge und Ohrfeigen oder sperrte sie in dunklen Räumen ein, wenn sie micht essen wollten. Sie wurde nur in einem Fall verurteilt (das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie in wenigstens zwei Fällen einen siebenjährigen Jungen an den Händen und Füßen ans Bett gefesselt hatte, damit er nicht aufstehen und sie um ihren Schlaf bringen konnte), zu einer Bewährungsstrafe. Die Staatsanwalt legte Berufung ein, hatte aber keinen Erfolg. Das Gericht befand, dass das Einsperren von Kindern eine normale Bestrafung eines "guten Familienvaters" sei. Und das Nichtausteilen von Schlägen und Ohrfeigen könnte sogar eine "Vernachlässigung der Erziehung" darstellen. "Welcher gute Familienvater gibt nicht hin und wieder seinem Kind einen Klaps auf den Po, weil es nicht zur Schule gehen will, wer gibt ihm nicht eine Ohrfeige (...) oder wer sperrt ihn nicht zur Strafe in einem Zimmer ein, wenn er nicht essen will? Im Hinblick auf die ersten beiden Situationen kann man sogar sagen, dass die Nichtanwendung des Erziehungsberechtigten in der Tat eine Vernachlässigung der Erziehung darstellt. Viele Minderjährige weigern sich schon einmal, zur Schule zu gehen, und dagegen muss, wegen der großen Bedeutung, mit einer gewissen Vehemenz vorgegangen werden. Natürlich sollten im Falle einer wiederholten krankhaften Angst vor der Schule die Gründe dafür herausgefunden werden und sogar ein Spezialist zu Rate gezogen werden. Aber, bei der einen oder anderen Weigerung, der eine oder andere leichte Klaps auf den Po gehören zur Erziehung dazu", sagen die Richter in einem Urteil, das letzte Woche verkündet wurde. Gericht sieht mehrere Gewaltanwendungen als erwiesen an Der Fall: die Angeklagte war verantwortlich für ein Heim für gesitig Behinderte in Setúbal. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie häufig einen siebenjährigen Jungen, der an einer schweren Psychose litt, in einer Abstellkammer eingesperrt hatte, ohne Licht, damit er sich beruhigen sollte. Weiter wurde für bewiesen erklärt (und vom Obersten Gericht bestätigt), dass dieselbe Erzieherin denselben Jungen wenigsten zweimal an Händen und Füßen ans Bett gefesselt hatte, um zu verhindern, dass er die anderen Heimbewohner aufweckt und sie um ihren eigenen Schlaf bringt. Weiter sagen die Richter, dass die Angeklagte das Kind regelmäßig geschlagen hat und, "ein oder zwei Mal, einem anderen Mädchen einen Klaps auf den Po erteilte, als sie nicht zur Schule gehen wollte, und ein weiteres Mal gab sie einem anderen Kind eine Ohrfeige, weil es sie mit dem Messer bedroht hatte". Beide Gerichte sahen es weiterhin als erwiesen an, dass ein viertes behindertes Kind "zur Strafe allein in ein Zimmer gesperrt wurde, nachdem es beim Essen den Salat nicht essen wollte, woraufhin das Kind aus Angst zu weinen anfing". Selbst dies hielten die Richter für völlig normal, man könne nicht von wiederholten Handlungen reden.


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Hallo, das ist ja unglaublich dieses Urteil und auch darüber kann ich nur den Kopf schütteln. SORRY, meine Meinung und da bin ich sicher nicht alleine mit. Also, wenn man sein Kind haut und es wird gesehen, kann man angezeigt werden, denn meines Erachtens ist schlagen verboten und absolut nicht als erziehungsmaßnahme zulässig. tanja


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Das ist nicht Dein Ernst, oder?!?!?!?!? Siehst du das auch so, oder hast du uns das als abschreckendes Beispiel reingestellt? Körperliche und psychische Strafen ( und ich sehe einsperren in dunkle Räume als psychische Strafe) ist inakzeptabel, nicht bei gesunden Kindern und schon gar nicht bei behinderten Kindern. Ich würde mein Kind nie zu einer solchen Person geben. Auch der "Klaps" in der Familie ist ein Armutszeugnis von Erwachsenen den Kindern gegenüber. Allein schon die Verniedlichung des Wortes finde ich schrecklich, Klapse sind Schläge, Schläge tun weh und helfen in der Erziehung rein gar nichts. So sehe ich das ! Renate


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Würde man die eigene Schwester, den eigenen Mann oder die Eltern "klapsen", wenn sie sich danebenbenehmen oder total frustriert rumbrüllen? ..............................


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aber die Konsequenzen sind manchmal übel ! Sorry Antje, aber das Argument zählt nicht, denn im Gegensatz zu Erwachsenen machen Kinder viel unbewußt und haben weniger Erfahrungen über die Grenzen ihres Handelns. Grundsätzlich können Klapse vorkommen, sind aber deswegen kein probates Erziehungsmittel ! Grüßle P.S. Eltern die dies rigeros ablehnen und mit ihren 2jährigen "Gespräche unter 4 Augen führen" sind mir auch suspekt. Knuffi bekam 1x eine auf die Finger, wohl unbewußt weil ich es so bei meiner Erziehung gewohnt bin :-(


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Hallo, also da muss ich aber deutlich widersprechen. Ich finde schon, dass man "Klapse" zwischen Erwachsenen und Kindern vergleichen kann. Wer schlägt oder "klapst", will damit Macht demonstrieren, weil er mit Worten nicht weiterkommt. Auch viele Erwachsene handeln nicht so, wie ich es mir wünsche oder können die Folgen ihres Handelns nicht absehen, trotzdem darf ich niemanden schlagen. Natürlich muss man Kinder erziehen und in ihre Bahnen weisen, aber doch bitte nicht mit Schlägen. Die bewirken höstens ein Vermeidungsverhalten aus Angst, eher jedoch eine Aggression gegenüber anderen, Schwächeren. Es gibt doch viele andere sinnvolle Konsequenzen für unerwünschtes Verhalten. Liebe Grüße, Cordula


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..."Es gibt doch viele andere sinnvolle Konsequenzen für unerwünschtes Verhalten"... Ins Zimmer sperren ? Hausarrest ? Fernsehverbot ? Dann sind wir hoppla-hopp bei "seelischen" Klaspen und die sind meiner Meinung schlimmer ! Oder ein quengelndes Kind hört "nervt nicht" von seiner Mutter ... Grüßle


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..."Es gibt doch viele andere sinnvolle Konsequenzen für unerwünschtes Verhalten"... Ins Zimmer sperren ? Hausarrest ? Fernsehverbot ? Dann sind wir hoppla-hopp bei "seelischen" Klaspen und die sind meiner Meinung schlimmer ! Oder ein quengelndes Kind hört "nervt nicht" von seiner Mutter ... Grüßle


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Sorry, aber deine althergebrachten Ideen gehören für mich auch nicht unbedingt zu sinnvollen Konsequenzen. Sinnvoll wären für mich z.B. diese Varianten: - wenn das Kind nicht aufräumt, muss Mama/Papa das eben alleine machen, die haben dann aber keine Zeit mehr für: gemeinsames Spielen, Vorlesen, Spielplatzbesuch etc.... - wenn das Kind sich morgens nicht anziehen möchte, geht es eben im Schlafanzug in den Kindergarten - wenn das Kind auf dem Spielplatz andere Kinder wiederholt haut, wird der Spielplatz nach Ermahnung konsequent verlassen. - wenn das Kind mittags nichts essen will, isst es eben nichts. Dann gibt es aber außer vielleicht Obst auch zwischendurch nichts bis zum Abendessen. - Das Kind will sich nicht die Zähne putzen, dann kann es keine Süßigkeiten mehr essen, da diese den Zähnen ganz besonders schaden. U.S.W. Gruß, Cordula