Elternforum Rund ums Kleinkind

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ich, seit 2jahren in der elternzeit, ziehe in betracht mich von meinen lebensgefährten und vater meines kindes zu trennen. trotzdem sind weder mein sohn noch ich schon bereit ihn in eine tagespflege wegzugeben und ich würde gerne noch das letzte jahr zuhause bei ihm bleiben und danach nur halbtags arbeiten gehen. nun meine fragen: habe ich nach der erziehungszeit das recht auf halbtags zu reduzieren und zusätzlich unterstützung vom staat einzufordern oder werden dann meine eltern oder der vater des kindes finanziell belangt? an wen kann ich mich wenden um zu erfahren auf was ich im nächsten jahr anspruch habe und habe ich überhaupt das recht die drei jahre bei meinen kind zu bleiben? ich habe einfach keine ahnung von nichts und will den vater auch nicht auch noch finanziell ruinieren, es wird ihn schon hart genug treffen wenn wir gehen. vielleicht kann mir jemand einen rat geben...


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hallo frag doch mal im alleinerziehenden-forum nach mfg pflaumenmus


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Drei Jahre "darf" man zu Hause bleiben. Wuerde mich beim Arbeitsamt erkundigen, ob und wieviel ALG2 dir zusteht. Das haengt aber auch vom deinem Vermoegen ab! Wenn dein Ex keinen Kindesunterhalt zahlt, kannst du beim Jugendamt einen Vorschuss darauf bekommen, allerdings wird dieses sich dann natuerlich an ihn wenden.. Am Kindesunterhalt kommt er nicht vorbei (und das ist auch rechtens, denke ich, warum soll der Staat fuer alles aufkommen), allerdings ist das nicht so viel, ca. 200 Euro. Unter Umstaenden koenntest du auch Unterhalt in den ersten 3 Jahren von ihm einfordern, obwhl ihr nicht verheiratet wart, aber ich glaube, dies wird von den Aemtern nicht verlangt (aber da frag lieber noch mal nach). Ob du halbtags arbeiten kannst, haengt vor allem von deinem Arbeitgeber ab. Es gibt zwar ein Teilzeitgesetz, dass unter bestimmten Umstaenden einen Anspruch auf Teilzeit festlegt, allerdings ist der sehr leicht mit "betrieblichen Gruenden" auszuhebeln. Ich wuerde das fruehzeitige mit meinem AG absprechen. Solltest du arbeitslos werden und nur fuer einen Teilzeitjob zur Verfuegung stehen wollen, gibt es meines Wissens auch weniger Arbeitslosengeld. Aber auch hier ist das Arbeitsamt der richtige Ansprechpartner. LG Berit


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ist also das arbeitsamt mein ansprechpartner? ich bin ja eigentlich nicht arbeitslos, dachte ich muss mich ans sozialamt wenden. dieses harz4 ding ist irgendwie an mir vorbeigegangen, dachte das wird mich nie betreffen- so ist das leben ;-).weisst du ob die dann auch für miethilfe usw. zuständig?


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Hallo, das Arbeitsamt ist auch nicht zuständig, das ist die ARGE, aber bei uns ist die mit im Arbeitsamt, die schicken dich dann aber schon richtig hin, wenn du sagst das du ALGII beantragen möchtest, Sozialamt gibt es ja nimmer!! Du kannst auch Kindergeldzuschlag beantragen, aber nur wenn du kein ALGII bekommmst, dafür wende dich an die Familienkasse, würde ich einfach versuchen!! Miethilfe bekommst du bei der Wohngeldstelle, allerdings, wenn du ALGII bekommst, ist da Miethilfe sozusagen mit drin, dann kannst du glaub ich auch keinen Mietzuschuss mehr beantragen!! Erkundige dich am besten bei der Familienkasse und beantrage da Kindergeldzuschuss und geh zum Arbeitsamt und beantrage ALGII!! Alle Angaben ohne Gewähr!! ;-) LG und viel Erfolg Superbabe


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da muss ja sozialrecht studiert haben, wie soll ich das denn alles schaffen. ich bin ja so schon überfordert mit der situation. kein wunder das manche frauen einfach die zähne zusammenbeissen und weiter leiden. aber ich werde das in angriff nehmen danke für eure hilfe.