Schoko
Hallo, wir wohnen in einer 4-Zimmer Wohnung mit 80m2. Wir zahlen um die 800,-€ warm (ohne Strom). Mein Mann ist zwar schon immer in einem Beschäftigungsverhältnis, nur mache ich mir manchmal Gedanken wie es ist wenn er arbeitslos wäre. Dann würde uns das Geld ja vorne und hinten nicht langen. Übernimmt das Amt dann die Kosten bis er wieder einen Job hat und wie groß darf die Wohnung mit zwei Kids sein? Ich möchte nicht umziehen und der Mietpreis für vier Zimmer ist hier auch ganz normal.
meines kenntnisstandes nach handhabt das je stadt anders. ich habe damals als sozialbetreuerin für bergkamen, bei dortmund gearbeitet. dort durfte der kaltmietpreis pro qm nicht höher als 4 euro sein. es gab ausnahmen, weil z.b. die mutter schlecht treppenlaufen konnte und es ne eg wohnung war, da durften es auch mal 4,20 euro sein. für 1 person+1 kind meine ich konnten max. 60qm wohnungen augesucht werden. ich lege dafür aber nicht meine hand ins feuer ist fast 5 j. her. generell kann man sagen bei sehr entspannten wohnungsmarkt wird der kaltmietpreis eher niedrig angesetzt als z.b. in städten in denen generell die preise höher liegen. außerdem spielen baujahr der wohnung u.ä. eine rolle. lg christine
Das "Amt" zahlt bis zu 45 qm für den Haushaltsvorstand und für jede weitere Person 15 qm, in Eurem Fall also 90 qm. Wie hoch die Miete allerdings sein darf hängt vom Mietspiegel Eures Ortes ab. Für eine Übergangszeit werden jedoch auch höhere Mieten und qm bezahlt. Nach einigen Monaten darf das Amt jedoch einen Umzug in eine günstigere bzw. kleinere Wohnung verlangen. LG Irene
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