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Kindergartentauglichkeitsbescheinigung

Kindergartentauglichkeitsbescheinigung

Baby2012Maslinica

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Mein kleiner kommt im März mit einem Jahr in die Kinderkrippe. Für die Aufnahme in die Kindergrippe braucht er vom Kinderarzt eine Kindergartentauglichkeitsbescheinigung, das er frei von ansteckenden Krankheiten und soweit entwickelt ist das er in die Kinderkrippe gehen kann. Diese darf max. 5 Tage vor dem 1. Tag alt sein. Da wir aber zuvor in den Urlaub fahren und die Bescheinigung 9 Tage alt sein wird, frage ich mich ob der "Staat" probleme macht. Laut Kindergartenleiterin macht es nichts das die Bescheinigung ein paar Tage älter ist. Was meint ihr? Steht da ein Datum drauf bis wann diese gültig ist oder nur das ausstellungsdatum?


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von Baby2012Maslinica

sowas habe ich ja noch nie gehört! Man stelle sich vor, Du hast die Bescheinigung 5 Tage vor Start und 2 Tage vorher wird er (noch unscheinbar ansteckend) krank..... Dann hast Du Geld für ein Attest bezahlt, der für die Mülltonne ist. Was heißt denn Tauglichkeit? Was muss er denn können? Das Hauptproblem ist eigentlich die Loslösung von der Mutter bei Übergabe. Damit kann sogar ein 4,5 Jähriger Probleme haben. Vielleicht mag mich mal einer aufklären?


binesonnenschein

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

Doch doch, wir (NRW, städtischer Kiga) mussten so etwas auch abgeben, aber das hieß irgendwie anders. Bei uns sollte der KiA bestätigen, dass unser Kind in der Entwicklung (motorisch/sprachlich) kindergartenreif ist - so ähnlih wie die Schulreifebescheinigung vom Amtsarzt für die Schule.


Baby2012Maslinica

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

Zum beispiel das er mit 1 Jahr greifen, sitzen und das er seelisch bereit ist in einer anderen umgebung für paar stunden zu sein. Und bei den ansteckenden Krankheiten sind Masern und so gemeint.


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von Baby2012Maslinica

Dafür gibt es das U Heft, da stehen alle Infos drin. Aber ansteckende Krankheiten kann er sich zu jeder Zeit holen. Nicht nur vor dem Kitastart. Hier auch NRW und es wurde lediglich das U Heft zur Einsicht verlangt.


Suschi

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Antwort auf Beitrag von Baby2012Maslinica

Also ich würde mich auf das Wort der Leitung verlassen. Sie wird es schon wissen


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von Baby2012Maslinica

zu Deiner Frage: es steht das Ausstellungsdatum drauf und dieses Attest wird in dieser Kita verbleiben, denn dem "Staat" interessiert dieses Attest soweit überhaupt nicht.


Apydia

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Antwort auf Beitrag von Baby2012Maslinica

Hi, die Bescheinigung war bei uns auch ein paar Tage älter, das war aber kein Problem. Hat auch nichts gekostet. Bei uns ging es hauptsächlich um den Impfstatus und eben das allg. Ok des KiA. Wenn die Kita sagt ein paar Tage älter sind Ok, wird das schon passen. Die Eingewöhnungstage sind ja eh kurz, dann kannst du notfalls noch mal eine holen (wenn sie nichts kostet) Gruß Apydia