Mitglied inaktiv
hallo, ich wußte nicht so recht wie ich den betreff wählen sollte. ich habe ein anliegen was mir nicht so ganz klar ist. ich bin vor der geburt meines sohnes leider arbeitslos geworden, da ich nur einen befristeten vertrag hatte. jetzt ist es so das mein sohn mit 2jahren in den kiga soll und ich hoffentlich wieder eine arbeit finde. nach den neuen gesetzen kann ich es mir finanziell leider nicht leisten noch ein halbes jahr erziehungsurlaub hinten dran zuhängen obwohl ich das gerne würde. jetzt mein anliegen: er geht nach dem 2. geburtstag (1.12.) in den kiga das erziehungsjahr endet aber schon am 30.11. d.h. ich bekomme irgendwann mitte november das letzte erziehungsgeld, wenn er aber erst mit zwei jahren in den kiga darf kann ich mich ja nicht gleich der arbeitswelt zur verfügung stellen, denn die eingewöhnung dauert ja mindestens 14tage, oder? einige fragen sich sicher was ich meine, ist schwierig zu erklären, aber es ist ja so das man sich schon ein viertel jahr vorher arbeitsuchend melden muß und wenn man dann wirklich glück hat und vielleicht ein angebot bekommt kann ich ja mein kind nicht gleich von heute auf morgen voll in den kiga schicken. wie wird denn das geregelt, wenn ich jetzt mein kind ab dezember in den kiga schicke und mich aber erst ab januar arbeitsuchend melde? gibt es da überhaupt ne regelung, oder ist das dann mein probelem? wisst ihr was ich meine man hängt ja dann einen monat in der luft was das geld betrifft und das ausgerechnet um die weihnachtszeit. das bereitet mir etwas kopfzerbrechen. ich kann ja nicht zum aamt gehen und mich ab 1.12. arbeitslos melden damit ich gleich das geld bekomme, aber dann sagen arbeiten gehen kann ich erst ab januar, weil mein kind ja noch ne eingewöhnung hat. wisst ihr? kann mir jemand helfen? lg nicol
solange du dem arbeitsmarkt nicht zu verfügung stehst (teilzeit oder vollzeit), hast du kein anrecht auf leistungen und kannst dich nicht arbeitssuchend melden. das geht erst, wenn du betreuung des kindes nachweisen kannst. wenn du nur teilzeit zur verfügung stehst, wenn das kind im kiga ist, stehen dir auch nur anteilsmäßig leistungen zu. somit bleibt dir nur, überprüfen zu lassen, ob du anspruch auf ALG II/wohngeld etc. hast. lg
ich muß Sassi1 recht geben ich hatte das gleiche Problem!Versuche doch deinen Kiga-Platz vorzuverlegen, wenn möglich! LG
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