Sammy13
Hallo Ihr Lieben! Ich habe noch bis Ende November Elternzeit von meiner Tochter. Da ich nun wieder SS bin geht diese fast nahtlos in den Mutterschutz über. (Elternzeit endet am 26.11. und MuSchu beginnt laut Rechner im RUB am 21.11.) Bekomme ich dann im Mutterschutz wieder Mutterschaftsgeld? Ich habe keine Ahnung, wie das abläuft. Oder steht mir nix zu, da ich nicht mehr gearbeitet habe? Dann bekäme ich ab Geburt den Mindestsatz Elterngeld von € 300,--? Kennt sich da zufällig jemand aus? LG Sammy
Meine Tochter wird 14 Monate und ich bin momentan in der 27.SSW. Elternzeit von meiner Tochter geht noch 11 Monate, also bis März ´13.
Jetzt habe ich mich bei einer Beratungsstelle Aufklären lassen. Du bekommst ganz normal vom FA 6 Wochen vor Geburt einen Zettel für Mutterschutz ausgestellt. Bei mir werden da 13€ pro Tag berechnet.
Elterngeld wird bei mir vom alten Vollzeitgehalt noch mal berechnet. Also bekomme ich nicht den Mindestsatz, sondern einiges mehr. (wenn ich mich recht erinnere, weil die zweite SS so schnell folgt.)
Wenn dein Kind noch unter 3 Jahre ist, wird normalerweise auf das Elterngeld noch ein Geschwisterbonus berechnet, von 75€ monatlich. Gibt es bei euch keine Beratungsstellen die dir da evtl weiterhelfen können?
Konnte ich dir etwas weiter helfen? Bin nicht so gut im erklären ![]()
Ja, danke ein bisschen. Meine Tochter wird im November 3 J. alt Bei was für einer Beratungsstelle warst du denn? Mir ist heute nur der Gedanke gekommen, ob es wieder normales Mutterschutzgeld gibt, da ich ja eigentlich ab dem 27.11. wieder normal arbeiten müsste. LG Sammy
So viel ich weiß, bekommt jeder Mutterschutzgeld. Egal ob gearbeitet wurde oder nicht. Ich war bei einer Schwangeren Beratung.
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