Mitglied inaktiv
Hallo, meine Tochter ist nun 4 Wochen alt! Nun meine Frage... ich habe bis zum Mutterschutz im Verkauf gearbeitet, habe aber nicht vor zu diesem Arbeitgeber zurückzugehen! Was ist nun besser (auch wegen der "Finanzen"!) Soll ich Elternzeit beantragen oder soll ich lieber gleich selbst kündigen?!?!?! Bin etwas ratlos (habe nämlich schon vorschnell? Elternzeit auf 3 Jahre beantragt :-( Würde mich über Antworten freuen Lpauli
Hallo, ich würde Dir nicht raten, zu kündigen. Derzeit kannst Du ohnehin kein Arbeitslosengeld beziehen, weil Du ja Erziehungsgeld bekommst. Vielleicht bist Du in 3 Jahren froh, noch einen Job zu haben. Dein alter AG muss Dich auf jeden Fall wieder nehmen, warum also kündigen. Wenn Du eine andere Stelle findest, kannst Du immer noch kündigen. LG Kathrin
Kannst Dich nach den 3 Jahren immer noch entsceiden, ob Du kündigen möchtest! Liebe Grüße, Ivonne, seit März arbeitslos und keine Halbtagsstelle findend :(
Hallöchen.... gehe ich recht in der Annahme, dass du auf jeden Fall erst einmal zu Hause bleiben möchtest? Kündige ja nicht selber. Wenn du erst einmal zu Hause bleibst, hast du immer ne Stelle im Petto... bei finanziellen Schwierigkeiten müssen die dich nämlich auch eher nehmen (auch wenn du 3 Jahre eingereicht hast) ... klar du hast geschrieben, dass du da auf keinen Fall mehr hin willst, aber wenn mal ein finanzieller Engpass kommt, denke ich, ist es egal, welche Stelle man "besetzt" ... hauptsache arbeit oder?! Auch wenn du die ganzen drei Jahre zu Hause bleibst und wirklich nicht auf diese Stelle angewiesen bist.... kündige nicht! Das kannst du immer noch nach den drei Jahren machen. Du stehst dich damit besser! L.G domi
hast zum ende der Erziehungszeit nochmal die möglichkeit zu kündigen. Ich habe den gleichen Fall. Versicherungsschutz und die volle Anrechnung der Rente geht dir sonst flöten. Ausserdem, solltest du in der Zeit nochmal ein Baby bekommen, hat der Arbeitgeben die Ar...karte gezogen. Also bitte, .. nicht kündigen. Noch nicht! Heike
Einige Dich doch mit Deinem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag. Dir entstehen keine Nachteile und es hört sich immer besser an als Kündigung. Da muß nur drinstehen, daß er keine Möglichkeit mehr hat Dich weiter zu beschäftigen. Ich habe den Aufhebungsvertrag gemacht als meine Zwillinge 2 waren, ich hatte auch vorher 3 Jahre angegeben. Ich habe aber bis jetzt noch keine Arbeit gefunden und hatte dann auch keine Sperrfrist beim Arbeitsamt. Du kannst die Elternzeit doch auch immernoch verkürzen. Frag doch Deinen Arbeitgeber einfach. Liebe Grüße Zwurzenmama
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