Elternforum Kinderwunschbehandlung

icsi kosten gkv

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Casper93

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Welcher mann von euch ist bei der tk versichert? Was hat die übernommen? Hab gelesen, dass die tk vier verduche und 75% übernimmt, wenn beide partner bei der tk versichert sind. Ich bin privat versichert. War jemand schon mal in der Situation und kann mir da nen Ausblick geben?


Nati85

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Antwort auf Beitrag von Casper93

Also wir waren beide über 13 Jahre bei der TK, super KK, aber sie hätten 3 Versuche mit 50 % übernommen...auf die Frage hin, ob es denn nicht auch zählt, dass wir so treue Versicherten wären,kam leider nur ein Y tut uns leid. wenn sie eine Ausnahme machen, kommen immer mehr.... Also keine Chance... Wir sind dann beide zur Bundesknappschaft, die übernehmen 3x 100%... Sollte ich aber ein gesundes Kind in den Armen halten, wechseln wir wieder zur TK Hoffe, ich konnte dir helfen. Wichtig ist für die GKK, dass beide Partner dort versichert sind, wie das dann ist, dass du Privat ist, weiß ich leider nicht, aber ich schätze mal, dass es dann bei 50 % liegen dürfte


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Casper93

Hey wir sind beide bei der TK versichert. Die Kasse übernimmt bei uns 50% für drei versuche. Und zusätzlich nochmal 250 € pro versuch wenn du die Rechnung einreichst mehr nicht. Wo hats du denn das gelesen das sie 75 % übernimmt? Oder ist das Bundesland abhängig? Wir kommen aus Hessen


Karla01

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Antwort auf Beitrag von Casper93

Sind beide zur Knappschaft. Medikamente laufen direkt über Abtretung so dass ich nicht vorfinanzieren muss. Bisher hatten wir für 3 versuche 8000 Euro eigenanteil, der komplett übernommen wurde


hasenanja

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Antwort auf Beitrag von Casper93

Hallöchen! Bei uns ist die Situation ähnlich! Nur er ist privat und ich bei der TK! Bei uns hat seine KK die kosten übernommen! Frag doch mal bei deiner KK nach wie das bei denen ist! LG Anja


bahamamama1

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Antwort auf Beitrag von Casper93

Ich zitiere aus http://ra-kinderwunschrecht.de/leistungsvoraussetzung/ . 4. Mischfälle In Fällen in denen ein Partner bei einer gesetzlichen und der andere bei einer privaten Krankenkasse versichert ist, kann es aufgrund der unterschiedlichen Ansätze des sogenannten Körperprinzips und des sogenannten Verursacherprinzips Probleme in der Kostenübernahme geben. Insbesondere in der Konstellation Ehemann (versichert bei der GKV und Verursacher) und Ehefrau (versichert bei der PKV und gesund) führen die vorgenannten Prinzipien zu Deckungslücken. Die GKV des Ehemannes zahlt die niedrigeren Kosten des Ehemannes zu 50 % und die PKV der Ehefrau mangels Verursachung der Unfruchtbarkeit nichts. Hier kann man unter Hinweis auf vereinzelnd vorliegende Rechtsprechungen versuchen, die Kosten oder zumindest ein Teil der Kosten (extrakorporalen Maßnahmen) davon von der GKV erstattet zu bekommen.


bahamamama1

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Antwort auf Beitrag von bahamamama1

Oder siehe auch hier: http://www.kinderwunsch-recht.de/mischversicherung/index.html Mischversicherung Am schwierigsten gestaltet sich die Frage der Kostenerstattung in den Konstellationen, in denen sich die Partner in verschiedenen Versicherungsverhältnissen befinden. Hierzu ein kurzer Überblick: 1. Mann PKV und Verursacher - Frau GKV In diesem Fall gilt das Verursacherprinzip und die Private Krankenversicherung des Mannes ist verpflichtet, die Gesamtbehandlungskosten des Mannes und seiner Ehefrau zu erstatten. Die Frau hat bezüglich der an ihrem Körper entstehenden Kosten einen eigenen Anspruch auf Kostenübernahme gegen ihre Gesetzliche Krankenversicherung im Umfang von 50 Prozent der Behandlungskosten. Wie die Konkurrenz beider Ansprüche aufzulösen ist, ist bisher nicht abschließend geklärt. Nach Rechtssprechung des BGH ist es für die Geltendmachung der Kostenerstattungsansprüche des Ehemanns gegenüber seiner PKV irrelevant, ob seiner Frau ein eigenen Anspruch gegen ihre GKV zusteht. Aus diesem Grunde sollten die Behandlungskosten beider Ehepartner bei der PKV des Mannes geltend gemacht werden. 2. Mann PKV - Frau GKV und Verursacher Mangels Verursachung hat der Mann keinen Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber seiner privaten Krankenversicherung. Die Frau hat einen Anspruch auf Kostenübernahme bezüglich ihrer Kosten und der extrakorporalen Kosten in Höhe von 50 % gegen ihre gesetzliche Krankenversicherung. 3. Frau PKV und Verursacher - Mann GKV In dieser Konstellation hat die Frau gegen ihre Private Krankenversicherung einen Anspruch auf Kostenübernahme der gesamten Behandlungskosten für sich und ihren Ehemann. 4. Frau PKV - Mann GKV und Verursacher Mangels Verursachung hat die Frau keinen eigenen Anspruch gegen ihre private Krankenversicherung auf Kostenerstattung. Der Mann hat einen Anspruch auf Kostenübernahme bezüglich seinerKosten und der extrakorporalen Kosten in Höhe von 50 % gegen seine gesetzliche Krankenversicherung. 5. Frau PKV - Mann GKV, beide Verursacher Sind beide Ehepartner Verursacher und müsste auf Grund der Befunde der Frau bereits eine IVF durchgeführt werden und ist auf Grund der Befunde des Mannes eine ICSI medizinisch indiziert dann hat die Frau gegenüber ihrer privaten Krankenversicherung einen Anspruch auf Kostenübernahme der mit der IVF verbundenen Kosten und der Mann einen Anspruch gegen seine gesetzliche Krankenversicherung auf Übernahme der ICSI-Kosten in Höhe von 50 %


Casper93

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Antwort auf Beitrag von bahamamama1

Oh je... Umd ich hatte mich ein bisschen gefreut dass bei mir alles gut ist. Das ist ja echt doof... Da muss man sich ja beinahe freuen wenn mam selbst auch nicht gesund wäre... Ja dann heißt es mal sparen... Danke für eure infos


bahamamama1

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Antwort auf Beitrag von Casper93

Einfach mal anfragen. Vielleicht findet man bei Dir ja auch noch einen "Fehler". Und auch sonst: Fragen kostet erstmal nichts.