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Übernahme der Kosten durch die KK bei nicht verheirateten

Übernahme der Kosten durch die KK bei nicht verheirateten

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Hallo, kann mir vielleicht jemand von Euch sagen bzw. hat jemand Erfahrung mit der Krankenkasse zum Thema Insemination. Ich bin nicht verheiratet, aber schon ziemlich lange mit meinem Freund zusammen. Nun sagt meine Krankenkasse, daß sie die kosten für die Insemination nicht übernimmt. Sondern nur dann wenn ich verheiratet wäre. Stimmt das ? Und kann mir sonst vielleicht jemand sagen wie teuer eine Insemination ist ? Danke schon mal im voraus !!


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Bist Du Privat oder gesetzlich Krankenversichert? Mein FA hat mir gestern gesagt, daß die Insemination auch bei nichtverheirateten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird, deswegen wundert mich das jetzt ein bißchen, ich dachte eigentlich das wäre bei jeder KK gleich.


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Ich bin bei einer gesetzlichen und streite mich zur zeit mit denen rum, ob die nun die Kosten übernehmen. Telefonisch gaben sie mir heute die Auskunft, daß sie die Kosten für die In. nur dann übernehmen wenn die medizinischen und rechtlichen Gründe dafür vorliegen. zu den rechtlichen gehört in diesem Fall, daß man verheiratet ist. Ich will es auf jeden Fall jedoch nocheinmal bei einem anderem Sachbearbeiter bzw. dem dadarüber probieren.


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Aber wenn eine Ins. vorgenommen wird, dann kann man doch davon ausgehen, daß ein medizinischer Grund vorliegt, oder sehe ich das jetzt falsch. Warum wird denn bei Dir eine Ins. gemacht? Laß Dir doch was ausstellen von Deinem FA und das schickst Du dann der KK zu. Mein FA hat im übrigen gestern auch gemeint, er findet es eine Unverschämtheit, daß man bei manchen KK für sowas verheiratet sein muß, und er würde dagegen klagen. Das sehe ich im übrigen auch so, daß hat doch nichts mit dem Trauschein zu tun. Viele Grüße Sandra


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Das mit der Insemination nur bei verheirateten Paaren hat in erster Linie damit zu tun bzw. ist davon abzuleiten, dass dieses Methode im homologen Verfahren durchgeführt wird. Und der Gesetzgeber sieht darin eben nur die Ehe als homologes Verfahren. Alles andere ist heterolog, also auch Paare, die nicht verheiratet sind. Es gibt ja auch Frauen, die sich mit Fremdsamen einfach so befruchten lassen ohne Partner. Und da ist eben vom Recht her kein Unterschied.


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Hallo, bei uns hat die Kasse problemlos die Kosten übernommen, wir sind bei der AOK. Es kommt aber wohl darauf an, welche Medikamente die Frau zur Stimulation bekommt. Liebe Grüße, Maggie


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Hallo, also meine KK hat die Kosten für meine Ins. problemlos bereits zum 2. mal übernommen. Man muß doch dafür nicht verheiratet sein nur bei IVF. ich bin bei der PBK-Die Persönliche BKK eine gesetzliche KK. Das würd ich mir von der KK nicht gefallen lassen. gruß Martina