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Sorgerecht für Vater

Sorgerecht für Vater

Özcan

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Hallo, Vorab ich bin ein Mann und möchte hier dennoch kurz meinen Fall schildern und hier eure Einschätzung gerne hören. Im Sommer lernte ich meine (ex)Verlobte kennen und habe mich sofort verliebt. Wir hatten wunderschöne Monate und da ich schon 38 war und Sie in meinem Alter ist, mich entschlossen mit ihr eine Familie gründen zu wollen. Anfang November habe ich ihr in Venedig dann einen Antrag gemacht und sie sagte ja. Dann hat es im Dezember mit der Schwangerschaft geklappt und ich war natürlich überglücklich. Quasi im gleichen Atemzug hat meine Verlobte sich dann distanziert und sich mehr oder weniger getrennt. Jetzt will Sie keinen Kontakt mehr und schließt mich völlig aus. Meine große Sorge nun ist es, dass Sie mir das Kind vorenthält und mich nicht an der Entwicklung teilhaben lässt, was mir das Herz bricht. Ich habe mir immer ein Kind gewünscht und möchte, auch wenn die Beziehung nicht weiter geht, zumindest ein guter Vater sein. Aufgrund des plötzlichen Wechsels des Verhaltens mir gegenüber bin ich jetzt sehr verunsichert und wirklich verzweifelt. Meine Fragen wären deshalb: Habe ich aufgrund der Verlobung und der eheähnlichen Gemeinschaft die Möglichkeit ein Teilsorgerecht auch gegen den Willen der Mutter zu bekommen? Außerdem, wie sieht es mit dem Umgang aus? Kann ich diesen von Anfang an gelten machen? Ich danke euch für eure Hilfe. Viele liebe Grüße

Bild zu Sorgerecht für Vater - Kinderwunsch - was tun, um schwanger zu werden?

JuliaEugenia

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Antwort auf Beitrag von Özcan

Nimm Kontakt zum Jugendamt auf und lass dich dort beraten. Wenn sie dir das Sorgerecht verweigert, sieht es für dich schlecht aus, aber auch da gibt es Wege. Alles Gute!


flora95

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Antwort auf Beitrag von Özcan

Naja, ich sag mal ganz vorsichtig so: Es hat bestimmt seine Gründe, weshalb sie keinen Kontakt mit dir möchte. Keine Frau wünscht sich eine Trennung in der Schwangerschaft. Sicher, dass nichts vorgefallen ist? Eine „Verlobung“ ist nichts amtliches und bringt dir keine Vorteile. Es ist auch nunmal so, dass die Frau immer am längeren Hebel sitzt. Ansonsten lass dich vom Jugendamt beraten.


Bonnie95

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Antwort auf Beitrag von flora95

Hui, das ist aber schon recht klischeehaftes Denken… Es gibt genügend Frauen (ich selbst kenne zwei persönlich), die die große Liebe vorgespielt, sich schwängern haben lassen und dann das Weite suchten. Die Beziehung hat nur den Zweck erfüllt schwanger zu werden, den Kontakt abzubrechen und das Kind alleine mit der Familie groß zuziehen. Also bitte bitte aufpassen mit solchen Aussagen, die dann noch mit Schlagworten „bestimmt“ und „keine Frau“ untermauert werden. Das ist schlichtweg eine falsche Behauptung, die auch sehr verletzend sein kann…


Özcan

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Antwort auf Beitrag von Bonnie95

Hallo, Danke für deine Worte, es ist tatsächlich verletzend gewesen, zumal ich an die Ex emotional gebunden bin und gerade eine schwere Zeit deswegen durchmache.


July1985

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He, vielleicht hat sie auch eine total schlimme schwangerschaftsdepression entwickelt, und das ist der Grund der Distanz. Ich würde ihr die Zeit geben, die nicht drängen und ihr trotzdem liebevoll zur Seite stehen. Jetzt in der Schwangerschaft kannst du ja sonst sowieso nichts weiter tun. Wenn das Kind dann auf der Welt ist und ihr seid immer noch nicht wieder ein paar, dann kannst du natürlich das gemeinsame Sorgerecht beantragen, das ist aber alles kein guter Start für ein gemeinsames Eltern dasein. Da gehört halt auch viel gegenseitiges Verständnis dazu. Zur schwangerschaftsdepression nochmal, ich hatte das auch und mich daraufhin wahnsinnig distanziert von allem. Es ist aber dann im Laufe der ersten paar Monate wieder etwas besser geworden. Gib die Hoffnung noch nicht auf und deine ex auch nicht...


NaduNaduNadu

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Ich kenne mich leider nicht genau aus... Aber das Jugendamt ist aufjedenfall ein Ansprechpartner. Ich meine du hast ein Anrecht auf Kontakt / Umgang zum Kind. Sorgerecht muss man glaube ich einklagen? Verheiratet hat man das Sorgerecht zusammen, verlobt nützt nichts.


3wildehühner

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1. Direkt nach der Geburt die Vaterschaft anerkennen 2. Nach Anerkennung gibt es ein Besuchsrecht, welches bei Schwierigkeiten mit Hilfe des Jugendamtes oder eines Anwalts durchgesetzt wird 3. Nach Anerkennung kann das Sorgerecht beantragt werden und außer bei schwerwiegenden Problemen ( Gewalt. Drogen ect.)bekommen das auch Väter, die von der Mutter getrennt sind. 4. Unterhalt muss ab dem Tag der Anerkennung gezahlt werden. Es kann auch sein, dass die Ex Anspruch auf Unterhalt hat. 5. Recherchieren, welche Anwälte für Familienrecht in der Umgebung einen guten Ruf haben.


mäuschenhh

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Hey, du kannst darauf bestehen, dass ein Vaterschaftstest gemacht wird und die Vaterschaft anerkannt wird. Melde dich beim Jugendamt, sie informieren dich über den genauen Ablauf. Wenn ich mich nicht täusche, wird das Familiengericht immer eingeschaltet. Eins steht fest, du hast als Vater ein Umgangsrecht, ob mit oder ohne Sorgerecht! Ob ihr verlobt wart oder ihr lediglich zwei Tage zusammen wart, spielt dabei keine Rolle. Das Sorgerecht kannst du auch nach anerkannter Vaterschaft beantragen.


mäuschenhh

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Antwort auf Beitrag von mäuschenhh

Ich bin Sozialpädagogin, habe selber kurz beim Jugendamt gearbeitet und mir ist unendlich peinlich, dass ich dir nicht den genauen Ablauf nennen kann. Aber wie gesagt, sowohl du als auch dein Kind habt Recht auf Umgang, nur die Vaterschaft muss anerkannt werden..Das Familiengericht entscheidet, ob du die elterliche Sorge bekommst, wenn du diese beantragst. Nur im Falle einer Kindeswohlgefährdung ist dies nicht der Fall. Oder du kümmerst dich gar nicht ums Kind und stehst der Kindesmutter im Wege, weil du z.B. Unterschriften nicht leistest.


Özcan

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Antwort auf Beitrag von mäuschenhh

Hey, Nein das muss dir nicht peinlich sein, den Ablauf kann ich ja selbst beim Jugendamt erfragen bzw. wird mir der Ablauf ja dargestellt. Ich möchte auch keine Unterschriften verweigern oder mich quer stellen, sondern einfach bei meinem Kind sein, meine Liebe schenken und versuchen ein guter Vater zu sein. Bin sogar am überlegen in die Nähe zu ziehen und innerhalb meiner Firma mich versetzen zu lassen um besser da sein zu können. Vielen Dank für deine Worte.