Mitglied inaktiv
Habe ich im Internet gefunden. Also ich wußte das nicht. Steuern: Künstliche Befruchtung absetzbar Kosten für die künstliche Befruchtung können als "außergewöhnliche Belastung" von der Steuer abgesetzt werden. So entschied der Bundesfinanzhof in München. Dies gilt allerdings nicht, wenn eine Ehefrau mit dem Samen eines Dritten künstlich befruchtet wird, urteilte dasselbe Gericht in einem anderen Urteil. Begründung: In diesem Fall ziele die künstliche Befruchtung nicht auf die Überwindung der Zeugungsunfähigkeit des Ehemanns ab, um genetische Nachkommen zu haben. Es handle sich deshalb nicht um eine "Krankheitsbehandlung". Im verhandelten Fall hatte sich eine Frau wegen Empfängnisunfähigkeit künstlich befruchten lassen. In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für bis zu vier Versuche. Weitere Versuche hingegen müssen die Betroffenen aus eigener Tasche bezahlen
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