Mitglied inaktiv
Hallo, bin 36, habe noch ein Arbeitsverhältnis, aber seit 1994 nacheinander mit vier Kindern im Erz-Urlaub, 98 kurz unterbrochen durch ein individuelles Beschäftigungsverbot wegen unzumutbarer Arbeit in der SS. Letzte Woche haben wir unser Baby in der 12. Woche verloren. (heul) Damit steht an, dass ich rein theoretisch ab 5.4.04 wieder arbeiten müsste (habe noch Resturlaub von 98, der dann wohl erstmal fällig wird). Mein FA hat gesagt, dass ich nach der FG wenigstens bis Ostern (also so 10.4.) warten soll, bevor wir es neu probieren. Würde für mich bedeuten, dass ich arbeiten gehen müsste, nicht mehr an meinen Platz zurückkomme, weil der belegt ist (am Computer als Schriftsetzer, heute wohl Mediengestalter), sondern in der Fertigmacherei lande und schwere "Pampel"arbeit machen müsste - den ganzen Tag Papier schneiden, schwere Kisten heben usw. - für mich auch unzumutbar wegen starkem Gebärmuttervorfall und Wirbelsäulenverkrümmung (Haltungsschwäche und überdimensionales Hohlkreuz). Würde weiterhin bedeuten, dass ich die zwei Kleinen den ganzen Tag in den Kiga und die Großen im Hort unterbringen müsste (Stress für sie, muss die Großen auch an zwei Nachmittagen zur Musikschule fahren), alle Beiträge selbst bezahlen (bisher hatte ich Kiga-Befreiung), das Mittagessen, Wohngeld würde dann wieder wegfallen und die Befreiung von den Musikschulgebühren und unterm Strich würde mir so gut wie nichts vom Verdienst bleiben (ich kriegte mal 10 Mark die Stunde), so dass ich summa summarum nur Streß hätte, die Kinder auch, aber so gut wie keine müde Mark dabei rausspringt. Da ich es nicht riskieren will, das nächste Baby zu verlieren (weiß nicht, ob es an dem übermäßigen Stress lag, den ich Anfang Dez. hatte), fürchte ich mich vor dieser riesigen Belastung. Bin froh, dass ich momentan mit Haushalt, Schreibarbeit für die kl. Firma meines Mannes usw. halbwegs rumkomme und kann mir diese riesige Belastung mit Auf-Arbeit-Gehen nicht vorstellen, dass ich das verkrafte. Will auch nicht kündigen, weil es finanzielle Nachteile bringt - denn wenn ich (hoffentlich) im April wieder schwanger werde, dann bekomme ich vom Arzt ein Beschäftigungsverbot für die SS, wo einfach ein bissel mehr rausspringt, als wäre ich arbeitslos. (ich hoffe, ihr versteht, was ich meine) Kann man sich wegen dieser hohen psychologischen und körperlichen Belastung krank schreiben lassen? Ich weiß auch noch nicht, wie es mir in einigen Monaten psych. geht, wieweit ich dann die FG verarbeitet habe usw. Momentan ist alles noch sehr heftig. Ich möchte unserem nächsten Baby einen so guten Start wie möglich geben und nicht diesen massiven, stressigen Druck haben, der vielleicht diesesmal der Auslöser war. Gibt es sowas wie eine "Schonfrist" für Noch-Nicht-Schwangere? Oder ist eine noch nicht verarbeiteten Fehlgeburt ein Grund, um sich krank schreiben zu lassen - muss man da vielleicht gleich damit rechnen, in eine Therapie gesteckt zu werden? ... viele Fragen, aber vielleicht gibt es ja Betroffene, die mir irgendwelche Erfahrungen mitteilen können. Danke, Gabi
du deinen Urlaub von 98 noch bekommst? Soweit ich weiss, verfällt dieser wenn er nicht genommen wurde!! Und dass man sich vorher krankschreiben lassen kann, geht glaub ich nicht. Du kannst dich höchstens noch wg. der FG krankschreiben lassen das geht! Ich war damals auch 2 WOchen krank deshalb. LG Annett
Hallo, also ich denke auch kaum, dass du nach 6 Jahren noch resturlaub nehmen kannst. Normalerweise muss der innerhalb weniger Monate des Folgemonats genommen werden. Ansonsten gibt es sicher keine Schonfrist für noch zu werdende Mütter. Viel eher könntest du versuchen, wegen der Fehlgeburt dich krank schreiben zu lassen, wenn dein FA da mitmacht. Henriette
Danke erstmal für die Antworten. Soweit ich weiß, muss ich den Urlaub noch bekommen, weil ich seit 98 durchgängig im Erziehungsurlaub war und überhaupt keine Möglichkeit hatte, ihn zu nehmen. Deshalb dürfte er auch nicht verfallen, sondern wird ans letzte Erz.jahr angehangen. (so war der Stand damals jedenfalls). Werde mich am besten mal fachlich befragen. Ich habe außerdem gelesen, dass es zwar das Mutterschaftsgeld noch gibt, aber diesen Lohnausgleich vom AG nicht mehr? Ist das echt so? Sonst bekam man ja sozusagen wie eine "aufgeteilte" Lohnfortzahlung - einen Teil die Kasse und einen Teil der AG (den Teil holte er sich dann auch von der Kasse wieder). Habe mal Mutterschaftsgeld als Suchbegriff in die Suchmaschine eingegeben, bei den betreffenden Links stand aber immer noch was vom AG-Anteil. Allerdings waren die Einträge - wie z. B. der von der RuB-Seite von 2002 ... Hat sich das alles geändert? Habe mich da überhaupt nicht kundig gemacht, weil ich irgendwie dachte, dass alles beim alten bleibt. Gruß Gabi
denn man kan sich die elternzeit ja aufsparen bis das kind in die schlue bzw. so wie ich glesen hab nach bedarf bis zum 10.lebensjahr. Aber am besten ist schlau machen. Und das näschte mal lass ich gleich mit feststellen der schwangerschaft krankschreiben das kann ja vor ende der 6wochen ins beschäftigungsverbot übergehen. Lg und alles gute Anita&krümmel-kleeblatt. p.s. nach einer Fg sind die ersten drei Monate die fruchtbarsten.