Elternforum Erster Kinderwunsch

Dauer der Unfruchtbarkeit / Ehrlichkeit beim FA

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Hallo, habe male eine Frage. Ich habe gehört, daß FÄ erst besondere Maßnahmen bzw. Methoden einleiten dürfen, wenn das Paar zwei Jahre ungewollt kinderlos ist. Stimmt das? Darf die Krankenkasse vor Ablauf der 2 Jahre die Zahlung verweigern? Wir üben jetzt ein Jahr und ich möchte nicht mehr warten. Sollte ich der FÄ besser sagen, daß wir schon 2 Jahre üben? Danke für die Antworten. Kati


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Hallo Kati, jaein! Ich befinde mich auch in Deiner Situation, nur mit dem Unterschied, daß wir schon in Behandlung sind. Ich weiß zwar nicht was dein FÄ Dir erzählt hat aber könnte Dir über verschiedene Behanldungen schon ein "Buch" schreiben. Inseminaton werden von der Krankenkasse bis zu 4 x übernommen. Falls diese scheitern, zahlt die Krankenkasse auch 4 x Invitro-Fertilisation. Dann wird´s brenzlig. Die ICSI-Methode kostet ca. 9.000 DM die Du dann selbst zahlen mußt (seit April diesen Jahres). Was nur wichtig ist, bevor Deine FÄ Dir das vorschlägt, kommt es natürlich auf Euro gesundheitliche Situation an, daß heißt, wer wie betroffen ist, ob zu wenig Spermien die Folge sind usw.. Falls Du noch Fragen hast, würde Dir gerne helfen.


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Liebe Kati, soweit ich weiß, gilt ein Paar als unfruchtbar, wenn die Frau bei mindestens einmal pro Woche GV innerhalb eines Jahres nicht schwanger geworden ist. Das ist auch in der Sendung "Quarks&Co." im WDR diese Woche zu dem Thema genauso bestätigt worden. Demnach gehört Ihr bereits zum "Club", auch wenn viele Frauenärzte für sich die Grenze erst nach zwei Jahren ziehen. Ich bin ziemlich sicher, daß Du nicht lügen mußt, sondern die entsprechende Behandlung fordern kannst. Liebe Grüße, Ulla.


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Hallo Kati, wir sind auch seit 1J dabei und überlegen was nun weiter zu tun ist. Ich finde man sollte erst einmal die Ursache klären, dh für mich wenn ich mit den Clomifen Versuchen fertig bin, das ein Bauchspiegelung fällig ist. Mein Schatzerl muß noch einmal zum Urologen und dann werden wir uns an einen Spezialisten wenden. Auf alle Fälle werde ich die "Wartezeit" ein wenig aufrunden. Sicher ist sicher. Gruß, Sabine


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Also, wenn der Frauenarzt gut ist UND TATSÄCHLICH GRÜNDE VORLIEGEN, DIE DAS SCHWANGERWERDEN ERSCHWEREN, (also nicht nur keine Lust mehr zu warten und eigentlich gibt es keinen Anhalt für Anomalitäten bei Frau oder Mann...), dann ist weder die Zeit des vergeblichen Versuchens noch die Häufigkeit des GV in der Zeit ein Hinderungsgrund. Bei uns wußte die FÄ, daß wir noch keine 2 Jahre üben und NUR um den mutmaßlichen ES herum GV haben...und das mit Schwierigkeiten...bloß daß ich soo einen unregelmäßigen Zyklus hatte , daß der ES-Termin kaum feststelbar war, jedenfalls nicht vorher.... Außerdem hatte ich nur sehr selten einen... Unter Clomifen und Ovulationsauslösung waren "wir" in einem knappen Jahr Kiwu-Behandlung schwanger... Aber meist machen die Ärzte eine Kiwu-Behandlung nicht bei nicht intaktem Sexualleben, weil sie dahinter Partnerprobleme vermuten, wo es ja vielleicht auch seine Gründe hat, warum kein Kind kommt... War vielleicht ein bißchen lang, sorry.