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Aktion Wunschkind!!! Macht mit!!!

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Hallo an alle, Es wurde im Forum "wunschkinder.de" eine Aktion gestartet und ich habe auch eine gerade entworfen. Ich gebe hier beide Dokuments ein. Bitte macht mit! Aktion 1: Aktion gegen die (gesetzliche) Diskriminierung von Paaren, die ihren Kinderwunsch nur im heterologen System erfüllen können Wir fordern die Streichung des § 27a SGB V (1) – 3. und 4., in dem es heißt: „(1) Die Leistungen der Krankenbehandlung umfassen auch medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, wenn 3. die Personen, die diese Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen, miteinander verheiratet sind, 4. ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden“. Begründung: l Wir meinen, diese Regelung ist verfassungswidrig (Grundgesetz, Artikel 3). Es handelt sich hier um eine Schlechterstellung gegenüber anderen Kinderwunschpaaren, die eine gewisse Anzahl von Versuchen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt bekommen, obwohl sie die gleichen Leistungen erhalten. l Es kann nicht hingenommen werden, dass einer Frau nur deshalb das Recht auf Kostenerstattung für ihre Behandlung abgesprochen wird, weil sie mit einem Mann verheiratet ist, der nicht zeugungsfähig ist. Der Gesetzgeber darf nicht verlangen, dass eine Frau sich ihren Ehemann/ Lebenspartner nach dem Merkmal der Fortpflanzungsfähigkeit aussuchen muss. Dies kommt auch einer Diskriminierung aller zeugungsunfähigen Männer gleich. l Die Übernahme der Leistung von der Ehe oder Alter abhängig zu machen, widerspricht unserer modernen Gesellschaft mit einem sehr stark steigenden Anteil (auf Dauer angelegter) nichtehelicher Lebensgemeinschaften mit Kindern. In anderen Rechtsbereichen hat der Gesetzgeber dieser Entwicklung bereits Rechnung getragen, so im neuen Kindschaftsrecht. l Bestehen zusätzlich zur Zeugungsunfähigkeit des Mannes auch Fruchtbarkeitsprobleme bei der Frau, sind auch diese ungerechtfertigter Weise von der Kostenerstattung ausgeschlossen. l Fortpflanzungsfreiheit ist auch international als Menschenrecht anerkannt, u.a. in der UNO-Frauenkonvention (Art. 16, 1). Sie garantiert „das Recht auf freie und verantwortliche Entscheidung über die Zahl der Kinder und den Abstand der Geburten“. Nicht jeder verfügt über so große finanzielle Möglichkeiten, dass er sich eine Kinderwunschbehandlung von mehreren tausend Euro leisten kann. Die Möglichkeit der Fortpflanzung vom Kontostand abhängig zu machen bezeichnen wir als eine Selektion, bei der sich einkommensstärkere Menschen vermehren dürfen, finanziell schlechter gestellte nicht. Heterologe Befruchtungen werden sowieso nur dann vorgenommen, wenn beide Partner damit einverstanden sind und wenn ein notarieller Vertrag abgeschlossen wurde, der die Rechte aller Beteiligten, auch die des eventuellen Kindes, absichert. Die Paare, die sich übrigens im Vergleich zu anderen Paaren später deutlich seltener trennen, haben sich ihren Schritt sehr gründlich überlegt. Kinder, die so entstanden sind, werden immer geliebt! Wir bitten Sie, unsere Forderung mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen. Die Unterschriftenlisten werden im September 2003 an den Deutschen Bundestag geschickt. Alternativ zur Unterschrift können Sie auch Ihren Namen + Anschrift mailen an: aktion-wunschkind@gmx.de . Dort können Sie auch eventuelle Fragen stellen. Aktion Wunschkind - eine Aktion von Betroffenen mit Unterstützung von www.wunschkinder.net Aktion 2 (von mir): Aktion gegen die (gesetzliche) Diskriminierung von Paaren, die ihren Kinderwunsch nicht erfüllen können nach dem 40 Geburtstag Wir fordern die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung zu ändern und zu ergänzen, wo es heißt: „ Nr.9 Da das Alter der Frauen im Rahmen der Sterilitätsbehandlung einen limitierenden Faktor darstellt, sollen Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung bei Frauen die das 40 Lebensjahr vollendet haben, nicht durchgeführt werden. Ausnahmen sind nur bei Frauen zulässig, die das 45 Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sofern KK nach gutachtenlichte Beurteilung der Erfolgsaussichten eine Genehmigung erteilt hat.“ Begründung: · Wir meinen, diese Regelung ist verfassungswidrig (Grundgesetz, Artikel 3). Es handelt sich hier um eine Schlechterstellung gegenüber anderen Kinderwunschpaaren, die behandelt sind und eine gewisse Anzahl von Versuchen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt bekommen, obwohl sie die gleichen Leistungen erhalten. · Es ist eine Diskriminierung jungerer Frauen 4-8 ICSI/IVF zu leisten und zu bezahlen ohne die Sicherheit des Erfolges zu haben (es gibt so viele Fälle bei jungen Frauen in denen der Erfolg auch nach 8 Versuchen erspart wird) und anderer kein einziger Versuch. Niemand kann ohne zu versuchen behaupten diese Frau ist fruchtbar oder nicht. · Es kann nicht hingenommen werden, dass einer Frau nur deshalb das Recht auf Behandlung und Kostenerstattung für ihre Behandlung abgesprochen wird, weil sie mit einem Mann verheiratet ist der nicht zeugungsfähig ist. Der Gesetzgeber darf nicht verlangen, dass eine Frau sich ihren Ehemann/Lebenspartner nach dem Merkmal der Fortpflanzungsfähigkeit aussuchen muss. · Man kann auch nicht Statistiken und Theorien benutzen um die Fruchtbarkeit einer Frau zu schätzen, auch nach dem 40 Lebensjahr. Es gibt viele Fälle in denen Frauen auch vor 40 oder 30 J. nicht zeugungsfähig sind und sie werden trotzdem behandelt und auch Frauen die nach 40 J ein Kind erzeugen.. Bis 45 J., solange eine Frau Eizellen produziert, ein regelmäßiger Zyklus hat und keine Wechseljahre eingetreten sind (ob natürlich oder künstlich), ist eine Frau fruchtbar. Es gibt viele Länder (in der EU, USA, Israel usw.) die eine künstliche Befruchtung nicht wegen Alter begrenzen, mit oder ohne Eizellespende. Jede Frau ist ein Wesen und darf nicht nach Theorien behandelt sein. Sie hat ein Recht zu versuchen mit Hilfe von künstlicher Befruchtung ein Kind zu bekommen, am meisten wenn die Zeugungsunfähigkeit nur bei Mann beeinträchtigt ist. Frauen die später ihren Paar gefunden haben, dürfen nicht daran leiden und von einer normale Behandlung abgewiesen werden. Es würde auch eine Diskriminierung sein Frauen über 40 J die sich bis dann einer Kariere gewidmet haben Behandlungen zu bieten weil sie sich finanziell leisten es privat zu machen, bzw. in andere Länder, gegenüber den anderen die keine finanzielle Mitteln haben. · Fortpflanzungsfreiheit ist auch international als Menschenrecht anerkannt, u.a in der UNO-Frauenkonvention (Art.16.1). Sie garantiert „das Recht auf freie und verantwortliche Entscheidung über die Zahl der Kinder und den Abstand der Geburten“. Nicht jeder verfügt über so große finanzielle Möglichkeiten dass er sich eine Kinderwunschbehandlung von mehreren Tausend EURO leisten kann, nicht jeder kann sein Paar in einem bestimmten Alter finden. Die Möglichkeit der Fortpflanzung vom Alter und Kontostand abhängig zu machen bezeichnen wir als eine Selektion. Wir bitten Sie, unsere Forderung mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen. Ihre Unterschriften und Meinungen betreffend dieses Dokument schicken Sie bitte an dieselbe Adresse (Aktion Wunschkind). Falls es die nötige Unterstützung bekommt, wird das Dokument an die Ämter die damit pflichtig sind weitergeschickt. Bitte lest aufmerksam und sagt eure Meinung. Wer mitmachen (Dokumente verteilen) will kann die Dokumente privat per e-mail bekommen. Ruxi


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Antwort auf diesen Beitrag

hallo, ich bin völlig deiner meinung.ich bin 30 jahre alt und unverheiratet. mein partner ist zeugungsunfähig und ich leider auch nur eingeschränkt in der lage schwanger zu werden. wir wollen zwar ein kind aber haben leider das nötige kleingeld für eine künstliche befruchtung nicht. allerdings möchten wir eigentlich auch nicht heiraten aber so wie die sachlage ist,wird uns der staat dazu zwingen. und ich frag mich warum ein prominenter (egal wer),von diesen regelungen ausgeschlossen ist....ich glaub zu wissen warum,aber wie gesagt,soviel geld haben wir nicht zur verfügung. man kommt sich vor wie menschen 2.klasse die sich lieber nicht fortpflanzen sollten. so das wars was ich dazu loswerden wollte. lg,micha01