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Bescheinigung, dass man Arbeit hat ?

Bescheinigung, dass man Arbeit hat ?

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Hallo, musste jemand bei Euch als Voraussetzung, um einen Krippen- oder Kiga-Platz zu bekommen, eine Bescheinigung vom Arbeitgeber vorlegen, dass man Arbeit hat? Und wenn ja, was steht da genau drin? Das würde mich mal interessieren ... LG Daniela


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Hi, ja wir mussten beide eine Bescheinigung vom Arbeitgeber vorlegen. Darin stand wo wir arbeiten und wieviele Stunden wir arbeiten. Ist aber nur bei den Krippenplätzen so, damit sicher gegangen wird, dass nur die Plätze bekommen, die arbeiten (dazu gehört auch arbeitssuchend beim Arbeitsamt gemeldet). LG janet


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für den kiga haben wir keine arbeitsbescheinigung gebraucht.


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Hallo! Wir brauchten von beiden Elternteilen für Kindergarten mit Übermittagsbetreung und auch für die Ganztagsschule. Weil diese Plätze bei uns erstmal für Berufstätige und alleinerziehende sind. Schönen Tag noch


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Hallo Janet, ich hatte im Baby und Job-Forum meine momentane Situation beschrieben. Dass ich Angst habe, dass mir die Krippenplätze gekündigt werden, weil ich keine Arbeit habe ... LG Daniela


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Hallo! Ich brauchte eine Bescheinigung, damit mein Sohn einen Volltagsplatz bekommen konnte. Stand in einem Satz drauf, dass ich 30 pro Woche für die Firma XY gearbeitet habe. Mehr nicht. LG nicki


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Als Bescheinigung kannst du einfach eine Verdienstabrechnung nehmen. Du brauchst kein spezielles Dokument dafür. Gruß


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Bei uns gibt es dafür Vordrucke. Notwendig ist es, wenn ein Kind unter 3 Jahren betreut werden soll und wenn bei einem Kind über 3 Jahren eine Betreuungszeit von mehr als 6 Stunden gewünscht wird. Zählen tut es nur, wenn beide wirklich arbeiten, arbeitssuchend zählt nicht, dann gibt es erst die Bewilligung, wenn man tatsächlich einer Arbeit nachgeht.


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Huhu Caroline, wo wohnst Du denn, wenn ich fragen darf? LG Daniela


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wir wohnen in einer Kleinstadt in Niedersachsen! es ist ein evangelischer Kiga!


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Ja, braucht man bei uns schon, um so einen dämlichen Vormittagsplatz von 8-12 zu bekommen. Es gibt zu wenig Kindergartenplätze und die berufstätigen Mütter werden bevorzugt. Der Arbeitgeber muß bescheinigen, wieviel Wochenstunden man arbeitet. Silvia


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daß es sich NICHT um einen KinderGARTENplatz handelt, auf den jedes Kind (4 Stunden am Tag, 5 Tage die Woche!!) einen Rechtsanspruch hat. Es handelt sich um einen Krippenplatz. Und da differiert es von Bundesland zu Bundesland, ob man ohne Job ÜBERHAUPT einen Anspruch hat. Bei uns in der Gemeinde (Kreis Plön, Schleswig-Holstein) gibt es für die Unterbringung von Kindern UNTER DREI nur Tagesmütter - und deren Bezahlung ist absolutes Privatvergnügen. Trini