Mitglied inaktiv
Abend Leute, fülle gerade von der BfA tausende Vordrucke für die Reha aus. Jetzt weiß ich tatsächlich nicht, ob ich als Mutter in Elternzeit Rentenversicherungsbeiträge zahle oder nicht. Bekomme von meinem Arbeitgeber (öffentl. Dienst) nur das Kindergeld überwiesen. Ich meine NEIN - keine Beiträge, mein Mann meint - JA. Was denn nun? Kennt sich jemand von Euch aus? Danke meinereiner mit Schreibkrampf
Wie wirkt sich die Elternzeit auf die Rentenversicherung aus ? Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden drei Erziehungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Die Erziehungszeit wird dem zugeordnet, der das Kind erzogen hat, in der Regel automatisch der Mutter. Ein Wechsel der Zuordnung ist aber möglich.
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