Elternforum Hilfe für kranke und behinderte Kinder

Hat das Merkzeichen B im Ausweis auch "Pflichten"?

Hat das Merkzeichen B im Ausweis auch "Pflichten"?

blessed2011

Beitrag melden

Hey, kennt ihr euch mit Schwerbehinderten Ausweisen aus? Wenn das Kind ein B im Ausweis hat, DARF man es dann überahupt alleine losziehen lassen, zB zum Bäcker? Ist das B nur ein Recht oder auch eine Pflicht? Danke... Karina


Winterkind09

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von blessed2011

Klar darf das Kind auch alleine losziehen. Du hast aber die Aufsichtspflicht und musst darüber urteiuen, ob es dein Kind auch alleine schafft. Lg LovisAnnaLarsMama


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von blessed2011

Meine Güte, das steht doch nicht auf der Stirn geschrieben. Der Ausweis bringt bei Vorzeigen Erleichterungen, bei nicht-Vorzeigen weiss es halt keiner dann ist es so als hätte sie keinen.


Nicole_Meyer

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von blessed2011

Natürlich darf es alleine zum Bäcker. Das B berechtig eine kostenlose Begleitperson z.B. in der Bahn, weil es das alleine behinderungsbedingt nicht kann. Kann es zum Bäcker, solle es das auch tun.


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von blessed2011

Was passiert wenn estwas passiert hat man mit B eine erhöhte Aufsichtspflicht die ggf dann verletzt ist ? Uns trifft ds nicht, unserer kann nichts allene aber die Frage an sich kann ich schon verstehen dagmar


blessed2011

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ellert

nicht dass einer (zB Jugendamt oder so) Probleme macht, wenn das Kind ein B hat udn trotzdem allein "raus durfte".


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von blessed2011

Andererseits kann man ja einen Menschen nicht einsperren nur weil er ein B hat Ich würde es schon abhängig machen was das Kind alleine kann und welches Gefährdungspotential ist in der Umgebung. Kann es Verkehr einschätzen oder läuft ggf auf die Strasse wenn es drüben was sieht ? dagmar


Nicole_Meyer

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von blessed2011

Er hat eine hohe Querschnittlähmung nach einem Unfall. Trotzdem "darf" er alleine Auto fahren, geht arbeiten (auch ohne mich ;)) und das B greift nur z.B. bei Konzerten, wo er ggf eben nicht alles alleine kann: Essen vom Buffet holen, aufs Klo gehen etc. Es gibt da keine Probleme mit einer Haftung, er ist ja nicht verwirrt, dement oder entmündigt. Wenn das Kind geistig und körperlich in der Lage ist, zum Bäcker zu gehen, dann darf es das tun! Ein Kind mit einer geistigen Einschränkung darf das auch, wenn ihr das geübt und überprüft habt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von blessed2011

B haben Erwachsene und Kinder und das ist ein Nachteilsausgleich, nix weiter. Die Aufgabe einzuschätzen was das Kind kann haben die Eltern- wie bei allen anderen Kindern auch.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von blessed2011

ist aktuell 14 und darf allein hier im Ort hingehen wo sie möchte. natürlich nach Absprache. eigentlich wie andere Kinder auch. als sie kleiner war, war ihr Radius begrenzter allein schon, weil sie sich ohne Hilfe nicht artikulieren konnte. Gestern war sie allein mit dem Bus mit ner Freundin in die Stadt und von dort allein wieder retour. Sie musste zwischendurch sich melden. Vertrau einfach deinem Gefühl