Ellert
Weiss jemand wie der Anspruch aussieht welcher wohl jetzt mit der Umstellung kam die Kosten für Pflegende Angehörige sollen wohl nicht anfallen aber wie weist man nach wer pflegt, gerade bei Eltern ist das ja nicht nur der auf dem Bescheid steht ... Konnte meiner Bekannten das leider nicht beantworten, geht um die Tante die ab und zu Verhinderungspflege macht und eben nicht im Bescheid steht und auch eine andere Adresse hat
In Hessen gibt es dafür ein Formular das man selbst ausfüllen kann und damit bestätigt das man zum Personenkreis gehört Erklärung über die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Bürgertestung als Nachweis nach §§ 4a, 6 Abs. 3 Nr. 4 und 5 TestV in NRW heißt es Selbstauskunft / Nachweis zur Inanspruchnahme von Testungen nach § 4a TestV einfach in google eingeben - wahrscheinlich ist es in den anderen Bundesländern ähnlich
Bei uns (Schleswig Holstein) braucht es keinen bestimmten Nachweis, sondern man muss "glaubhaft versichern, dass das so ist" - so zumindest die Theorie. In der Praxis zeigen wir Eltern immer den Schwerbehinderten Ausweis unseres Sohnes vor und können uns so kostenlos testen lassen.
aber dann werd ich es so weitergeben