Mitglied inaktiv
Bei uns muss der Pflegedienst kommen wegen überprüfung ich weiß aber nicht wann 6 Monaten nach Antragsstellung oder 6Monate nach dem der Bescheid gekommen ist. Julia
ab 01.09. ändern sich wohl die Richtlinien bei Kindern und da darf nicht mehr so viel angerechnet werden. Ich kann mir schlecht vorstellen dass es dann wirklich Höchstgrenzen geben kann wie lange man zum Wickeln brauchen darf denn es ist ja wohl schon ein Unterschied ob da nur klein drinist oder viel groß und ob ein Kind spastisch ist und kaum die Beine auseinanderbringt. Kennt sich hier einer da aus mit der neuen regelung, besser wirds wohl kaum werden vermute ich.... dagmar
dagmar, ich kann mir gut vorstellen das es da richtlinien gibt wieviel zeit man für etwas haben darf. ich erinnere mich nämlich gerade an meinen mann, der arbeitet bei einem pflegedienst und der bekommt sogar vorgeschrieben wielange er die haare vom pflegenden kämmen darf. also es ist durchaus möglich, kenne mich aber nicht wirklich aus.