Lexdex
Hallo,
habe jetzt eine Dame, als "Kandidatin" , die Frührentnerin ist, um die 50 Jahre alt, einen guten Eindruck macht, aber körperlich einige "Baustellen" (Diabetes, Gelenkbeschwerden= viele Schmerzen, etc.) hat.
Würdet Ihr es mit jemandem versuchen, der körperlich eingeschränkt ist?
Schließlich ist Hausarbeit ja schon "anstrengend"...
Sie selbst meint, das sie alles schafft, nur etwas langsamer als früher
Wie macht Ihr es überhaupt, zahlt Ihr immer, wenn sie da war, also bar und persönlich?
Oder überweist Ihr das Geld? 1x pro Monat?
Was ist im Krankheitsfall? Zahlt Ihr nur, wenn sie auch putzt?
Zahlt Ihr Urlaubsgeld oder schenkt etwas zu Weihnachten?
Sie soll so 10/11€ pro Stunde kriegen und natürlich angemeldet werden.
Wenn Sie selbst schon sagt, daß sie länger braucht, wäre da ein fester Betrag nicht besser?
Berichtet mir bitte von Euren Erfahrungen...
Danke und lG!
LD
Das ist bei Euch schon ein sehr spezieller Fall. Ich hatte jetzt hier schon mehrere Haushaltshilfen im Einsatz und orientiere mich an den Erfahrungen. D.h. Grundreinigung der Wohnung inkl. Bäder, saugen und wischen dauert ca. 2,5 h. Manchmal auch etwas mehr, das ist noch im Budget drin. Falls jetzt jemand für die gleiche Arbeit aber grundsätzlich eine Stunde mehr benötigt und das auch so abrechnet, wäre ich nicht bereit das zu zahlen. In Deinem Fall würde ich daher empfehlen, einen festen Preis auszumachen, da du wahrscheinlich draufzahlst, wenn du nach Stunden abrechnest. Ich bekomme monatlich eine Rechnung von der Firma, die ich überweise muss. Um das in der Steuererklärung als Haushaltshilfe abzurechnen,. muss das auch soweit ich weiß über Überweisung gemacht werden. Barzahlung kannst du glaube ich in der Steuer nicht anrechnen lassen. Das kannst du aber im Internet nachlesen. Meine Perle bekommt zu Weihnachten noch einen Umschlag mit ca. 15-20 Euro "Weihnachtsgeld". Vielleicht solltest du auch erst mal einen Monat Probeputzen vereinbaren, um zu sehen, ob du mit ihr zufrieden bist. Probleme möglichst gleich ansprechen. Ich habe hier schon alles mögliche erlebt.... Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen. LG Capeke
Ich bin mir nicht ganz sicher, da wir noch mitten in der Steuererklärung stecken, aber ich glaube nicht, dass man es überweisen muss, denn nach dem Haushaltsscheckverfahren gibst du dort ja auch den gezahlten Betrag an und hast dementsprechende Abgaben. Müsste das nicht als Nachweis reichen? Andererseits, was würde dagegen sprechen, die Dame auch bei Barzahlung einmal im Monat oder so eine Quittung unterschreiben zu lassen? Warum sollte das nicht als Beleg gelten? Jule
Ich habe mal mein Elster und die Hilfefunktion bemüht und die sagt aus: "Sowohl bei Aufwendungen im Rahmen einer haushaltsnahen Dienstleistung als auch bei Handwerker- oder Pflege- und Betreuungsleistungen ist die Steuerermäßigung davon abhängig, dass Sie für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten haben und die Zahlung auf ein Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. Für Barzahlungen und Barschecks wird keine Steuerermäßigung gewährt. "
Oh, ich würde mal sagen, das ist ja sch****. Na ich werde mal trotzdem die Quittungen einreichen und sehen, was passiert, und ggf. demnächst doch auf Übereisung umstellen. ;) Kann mich übrigens nicht erinnern, dass das irgendwo bei dem Haushaltsscheck-Informationspapierkram dabei stand, weil gerade da ja so rosig ausgemalt wird, dass man das alles schön angeben kann und dann die Gebühren, die man da zahlt, im Grunde vollständig erstattet bekommt ... blablabla. Da hätte ich den Hinweis gebraucht damals! :) Danke für den Hinweis! Jule
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