Mitglied inaktiv
Hi Milki, hab mich mal was umgehört und hoffe das kann euch helfen. Beim Kauf eines Tieres bestehen die gleichen Rechte wie beim Erwerb von Gebrauchsgegenständen: Hat das Tier einen "Mangel", muss der Verkäufer ihn beheben, das Tier zurücknehmen oder Schadensersatz zahlen. Wer sein neu erstandenes Tier wegen eines Leidens aber sofort zum Tierarzt bringt, erhält die Kosten dafür vom Verkäufer nicht erstattet. Denn dann hat der Züchter keine Chance zur Beseitigung des Mangels am Tier gegeben, was sein Recht gewesen wäre. ( BGH, VIII ZR 126/05-12/05 ) LG cooni PS: Sag mir dich mal Bescheid was daraus geworden ist.
:-))
hat sich alles zum guten gewendet die katze hat garnicht so was schlimmes was erst vermutet wurde meine freundin behält die katze natürlich und ist ber mit dem vorbesitzer im kontakt alles okay
Hi na dann ist ja alles supi. LG cooni
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