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Kündigungsrecht Vermieter im Todesfall

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Kündigungsrecht Vermieter im Todesfall

CelinasMama

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Hallo..... letzte Woche ist unsere Vermieterin gestorben, und der Sohn der sich um alles kümmert wohnt ziemlich weit weg, also gehen wir davon aus,dass er das Haus über kurz oder lang verkaufen wird. Nun hab ich mich im Internet schlau gelesen, und dort stand, dass der Käufer uns im Falle eines Kaufes mit übernehmen müsste?! Wegen des bestehenden Mietvertrages... ist das wirklich so, ich kanns mir nicht vorstellen????? Oder müsste der Käufer nach dem Kauf dann einfach Eigenbedarf anmelden....??! Vielleciht hatte ja schon mal jemand von euch son Fall oder kennt sich aus.... Danke..... lg


Birgit67

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Antwort auf Beitrag von CelinasMama

als unsere Vermieterin gestorben ist hat die Nichte das Haus geerbt und wir haben dann einen neuen Vertrag gemacht denn es muss ja der Vermieter darin stehen - bzw. wir bekamen ein offizielles schreiben wer jetzt der vermieter ist dass alle Daten übernommen werden und die Kontodaten wohin der Mietzins in zukunkft überwiesen werden soll. Allerdings ist es kein Problem für einen neuen Käufer Euch dann wegen Eigenbedarf zu kündigen - war auch bei uns kurz im Gespräch als die Jungs unserer Vermieterin interesse zeigte an den Wohnungen - da diese aber doch ziemlich alt sind und viel gemacht werden müsste um den jungen zu gefallen haben sie mal davon abgesehen - aber trotzdem droht das Damoklesschwert über uns dass nicht doch mal auf Eigenbedarf gekündigt wird - auch wenn wir schon 16 Jahre darin wohnen. Gruß Birgit


MamaMon1

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Antwort auf Beitrag von CelinasMama

Hallöchen! Kauf bricht Miete nicht. D.h., ein Käufer würde euch als Mieter übernehmen. Der Käufer kann dann aber ein berechtigtes Interesse vorweisen (z.B. Eigenbedarf) und das Mietverhältnis kündigen. Da gelten aber besondere Vorschriften (je nachdem wo man wohnt ist eine Kündigungsfrist von mehreren Jahren zu beachten!). Außerdem: wenn der Sohn erbt und weit weg wohnt muss er nicht unbedingt verkaufen wollen. Er kann ja auch das Objekt als Anlage behalten. Bei Kaufinteresse könnt ihr natürlich auch den Sohn direkt ansprechen. Viele Grüße, Moni


CelinasMama

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Antwort auf Beitrag von MamaMon1

Das ist schonmal gut zu wissen,ist es also doch so. Nun Vermieterin war 90 und Sohn ist auch schon 60 und Geschäftsmann, er bräuchte es nicht als Kapitalanlage,hat genug Kohle und hätte dann mit uns nur Arbeit(Abrechnungen usw). Also hätten wir im Fall der Fälle noch einiges an Zeit..... Das Problem hier ist nämlich das kaum größere Wohnungen leer werden, wenn dann stehen immer nur 1-2 Zi Wohnungen oder zu kleine 3Zi Wohnungen zur Vermietung. Kaufinteresse für dieses Haus hier sicher nicht, ein anderes schon eher,aber dafür sind unsere finanziellen Mittel denke ich, leider nicht ausreichend vorhanden ;)