Irish83
Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten, wenn im Übergabeprotokoll keine Mängel festgehalten wurden?
einen angemessenen Teil darf er bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung für evtl. Nachzahlungen einbehalten. Der Rest ist unverzüglich auszuzahlen. LG
Dieses unverzüglich wird regional unterschiedlich von den Gerichten beurteilt - spätestens jedoch 6 Monate nach der Schlüsselübergabe, denn dann kann der Vermieter keine Mängel etc. mehr geltend machen. Er darf jedoch noch den Teil der vorr. Nachzahlung zurückhalten, bis die nächste Nebenkostenabrechnung fällig ist. Gruß, Speedy
Ein halbes Jahr darf er einen angemessenen Anteil der Kaution einbehalten - zur Verrechnung mit der Nebenkostenabrechnung (in etwa den Betrag der letzten Nebenkostenabrechnung-Nachzahlung). Unser Vermieter rückt erst in 6 Monaten mit der Kaution raus - nach der Nebenkostenabrechnung....und wer weiß was er sonst noch so bis dahin findet....
. Vorher hat dies noch kein Vermieter mit uns gemacht - es hängt davon ab wie der Vermieter "drauf" ist.
>>Unser Vermieter rückt erst in 6 Monaten mit der Kaution raus - nach der Nebenkostenabrechnung....und wer weiß was er sonst noch so bis dahin findet.... . Vorher hat dies noch kein Vermieter mit uns gemacht - es hängt davon ab wie der Vermieter "drauf" ist. Wenn Du mal einem ehemaligen Mieter wegen der Nebenkosten nachgerannt bist, machst Du das auch nicht mehr anders. Sind eben Erfahrungswerte.
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