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HILFE! SEHR DRINGEND - ICH WEISS NICHT MEHR WEITER

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HILFE! SEHR DRINGEND - ICH WEISS NICHT MEHR WEITER

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Ich weiß nicht, ob das das richtige Forum ist, aber ich brauche dringend Hilfe! In der ganzen Wohnung bei mir ist Schimmel! Den Schimmel sieht man aber nicht! Er ist irgendwie im Boden drin. Ich habe das schon vor einem Jahr meinem Vermieter gesagt, dass es hier nach Schimmel riecht, man sieht aber nichts. Er hat sich das angeschaut, natürlich nichts gefunden und hat gemeint, ich lüfte falsch! Jetzt habe ich gesehen (durch Zufall), dass die ganzen Möbel, Coutch... von unten total verschimmelt sind. Alles kann ich wegschmeißen! Und ich habe mich gewundert, warum wir alle ständig so schrecklich müde sind und uns so schwindelig ist! Ich muß hier dringend raus! SOFORT! Aber wie soll ich das anstellen? Wohin? Gibt es da ein Amt, wo man sich melden kann? Ich kann doch nicht warten, bis ich eine neue Wohnung gefunden habe und die 3-Monats-Kündigungsfrist ausläuft. Und was mach ich ohne Möbel? Eine Versicherung habe ich nicht! Bitte, kann mir hier jemand Tipps geben, wie ich mich verhalten soll? danke LG


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gebe doch mal bei google mieterschutzbund ein. die können bestimmt weiterhelfen. kannst du vieleicht bei deiner fam. oder freunden unterkommen. hast du eine rechtschutzversicherung. dann kannst du zum anwalt gehen . lg und alles gute andrea


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hallo, 1. würde ich keine miete mehr bezahlen bzw. %tual nur einen teil(im net findet man den %satz bestimmt,den man die miete reduzieren kann).. und 2. brauchst du meines wissens in so einem fall die kündigungsfrist nicht einhalten... mieterbund schön und gut,aber da muss man erst mitglied werden und schön blechen! ausserdem kannst du dir einen sachverständigen holen (gerichtliches gutachten) und gegen deinen vermieter klagen! paralell würd ich mir ne andere whg. suchen und das geld für neue möbel vom vermieter erklagen!(deshalb gerichtliches gutachten) viel glück und vorallem kraft lg chrissi


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Hallo, ich habe auch vor kurzem erst durchs netz gegoogelt. Fristlos kündigen geht nur, wenn man den Vermieter schriftlich auf die Mängel hingewiesen hat und eine Ausbesserung gefordert hat. Auch dieses muss man wohl bis zu 3 mal versuchen, erst dann kann man fristlos kündigen, wenn der Vermieter sich nicht kümmert. Mit Miete kürzen ist es wohl ähnlich. Aber da kann man wohl von einem RA oder dem Mieterschutz besser informiert werden. Von einer ehemaligen Nachbarin weiß ich das der Mieterschutzbund eine Jahresgebühr von 10 Euro nimmt, denke das liegt noch im angemessenem Bereich und man kann nach der Problemlösung ja die Mitgliedschaft auch wieder beenden.


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ist da die gescheiteste Variante, wenn Du keine Versicherung hast, also Rechtschutz, kann es teuer werden. Frag mal bei www.jurathek.de im Forum nach. Die helfen kostenlos und geben gute Tipps.


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Bei Schimmelbefall wird eine Minderungsquote von 20 % von der Rechtsprechung anerkannt. lg!


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hmm,bei schimmel waren dass doch minimum 50% oder nicht? bin mir deshalb ja nicht so sicher gewesen und habe aufs net verwiesen.... am besten find ich nach wie vor das gutachten,dann weiss man auch gleich, ob es gesundheitsgefährdend ist oder nicht! und man hat gleich was gegen den vermieter in der hand! lg chrissi


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Zunächst müssen Sie Ihrem Vermieter die Mängel (Schimmelbefall) anzeigen. Zu Beweiszwecken schicken Sie ihm die Mängelanzeige per Einschreiben mit Rückschein. Sofern der Schimmelbefall im Verantwortungsbereich des Vermieters liegt, haben Sie das Recht auf Minderung, ggf. Schadensersatz oder eine außerordentliche Kündigung. Die Durchsetzung Ihrer Rechte setzt jedoch eine Mängelanzeige voraus. In dieser Mängelanzeige müssen Sie Ihren Vermieter gleichzeitig zur Mängelbeseitigung bis zum Ablauf einer angemessen Frist (ca. 4 Wochen) auffordern und gleichzeitig drohen, nach Fristablauf einen Fachbetrieb mit der Beseitigung zu beauftragen. Diese Kosten muss Ihr Vermieter dann übernehmen, vorausgesetzt dass der Schimmelbefall in seinem Verantwortungsbereich liegt. Ferner teilen Sie ihm in der Mängelanzeige mit, dass Sie mit der nächsten fälligen Miete von Ihrem Minderungsrecht Gebrauch machen werden. Bei Schimmelbefall wird eine Minderungsquote von 20 % von der Rechtsprechung anerkannt. Ferner können Sie überlegen, den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen. Hierzu müssen aber die Voraussetzungen für eine Gesundheitsgefährdung vorliegen. Sie müssten allerdings beweisen, dass die Schimmelpilze toxinbildend sind. Hierzu reicht ein einfaches ärztliches Attest nicht aus. Sie benötigen eine Laboruntersuchung eines Umweltmediziners, der die Gifte im Blut feststellen kann (AK Neuköln, 6 C 586/99). Abschließend rate ich Ihnen daher zunächst, Ihrem Vermieter die Mängel anzuzeigen und zu mindern. Bevor Sie die Wohnung jedoch außerordentlich kündigen, empfehle ich Ihnen einen Anwalt zu beauftragen, da Sie das Vorliegen einer Gesundheitsgefährdung beweisen müssen und hier unbedingt weiterer Beratungsbedarf besteht. www.kanzlei-glatzel.de lg!


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Wir hatten das vor zwei Jahren in der letzten Wohnung auch schon mal gehabt und kann nur sagen, dass man leider keine guten Karten hat als Mieter in einer Schimmel-Wohnung. Letztlich haben wir fristgerecht gekündigt und sind ausgezogen so schnell es ging. Alles andere dauert wahrscheinlich noch länger, denn Vermieter sind oft nicht die allerschnellsten, wennes darum geht, kostspieliege Erneuerungen zu machen und womöglich noch eine Unterkunft für die Mieter in dieser Zeit zu finanzieren... Kündigen, umziehen! LG, lupa