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Ablöse für Küche

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Ablöse für Küche

Sabrina1991

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Bin am 10.2011 in eine Wohnung gezogen, da hat meine Vermieterin darauf bestanden das ich dem Vormieter die Einbauküche ablöse...sie möchte nicht das die küche raus kommt...dann habe ich 12.2012 gekündigt zum 01.06.2013 da hat sie zu mir gesagt das die küche drinnen bleiben muss, weil ich gefragt habe ob ich die mitnehmen kann in meine neue wohnung...sie meinte nein, sie möchte das die drinnen bleibt, gut ich habe also im januar eine neue gekauft...jetz war gestern die neue nachmieterin da und meinte das sie die küche nicht will und die vermieterin gesagt hat sie muss sie auch nicht nehmen ... Ey ich glaub ich spinn, jetz hab ich 2 küchen und steh da wie ne dumme ... Darf das die vermieterin!????


Sakra

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Antwort auf Beitrag von Sabrina1991

ob die das darf weiss ich nicht, aber nachdem du die abgelöst hast und dafür bezahlt, gehört sie doch dir. ich würde sagen, selber schuld, wenn du dich von der vermieterin so unter druck hast setzen lassen. schau ob du die neue wieder zurückgeben kannst??? ich nehme nicht an, dass du was schriftlich mit der V. gemacht hast?


speedy

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Antwort auf Beitrag von Sabrina1991

Hi, bei festen Einbauten darf der Eigentümer bestimmen, dass diese drin bleiben, muss dann aber den Wert ausgleichen. Ein fester Einbau ist allerdings nur das, das sich nicht ohne Beschädigung der Bausubstanz ausbauen lässt bzw. das, was fest mit dem Eigentum verbunden ist. Eine Küche würde ich im Normalfall nicht dazu zählen. Wichtig wäre, dass du das schriftlich hast, dass die Küche drinbleiben soll. Ansonsten kannst du nur freundlich versuchen, das Geld von der Vermieterin zu bekommen, da du die Küche auf ihre Anweisung hin drin gelassen hast und sie daher verpflichtet ist, dir den Wert auszugleichen. Ohne etwas schriftliches (oder ohne Zeugen) kommst du leider nur auf dem Wege der persönlichen Einigung weiter. Sonst musst du halt versuchen, die Küche privat zu verkaufen... Gruß, Speedy


MamaMon1

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Antwort auf Beitrag von Sabrina1991

Hallöchen! Du hast bei Einzug die "Ablöse" gezahlt, d.h. du hast dem Vormieter Geld gegeben, damit er dir die Küche verkauft. Warum du überhaupt deine Vermieterin gefragt hast, ob du die Küche in die neue Wohnung mitnehmen kannst, ist mir ein Rätsel. Die Küche gehört ja schließlich dir. Du solltest also nun (sofern die Mietinteressentin die Wohnung will) versuchen, die alte Küche zu verkaufen. Viele Grüße, Moni


Fru

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Antwort auf Beitrag von Sabrina1991

Wenn die Vermieterin möchte, das die Küche drin bleibt, hat die Vermieterin die Ablöse zu bezahlen, nicht Du...wenn Du sie zahlst ist es Deine...also kannst Du sie auch bei einem Umzug mitnehmen...nein, sofern nichts schriftliches vorliegt MUSST Du sie mitnehmen...


shinead

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Antwort auf Beitrag von Sabrina1991

... der sollte sich dringend mal mit seinen Rechten und Pflichten auseinander setzen! Du hättest schon die "Forderung" der Vermieterin bezüglich des Verbleibs der Küche in der Wohnung ignorieren können. Küchen sind Möbelstücke, genau wie Deine Couch auch. Einen Anspruch gegen die Vermieterin hast du m.E. nicht.