Elternforum Die Grundschule

weiterführende Schule:Anmeldung an 2 Schulen möglich?

weiterführende Schule:Anmeldung an 2 Schulen möglich?

luna7322

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huhu, sagt mal, kann ich mein Kind eigentlich an 2 Schulen gleichzeitig anmelden,, wenn ich noch nicht endgültig sicher bin? Geht um die weiterführende Schule- und ich möchte mir gerne beide Optionen aufrechterhalten.


LaLeMe

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Antwort auf Beitrag von luna7322

Hier in Düsseldorf geht nur eine Schule


Makri

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Antwort auf Beitrag von luna7322

In NRW bekommst du einen Anmeldeschein. Damit kannst du nur zu einer weiterführenden Schule gehen.


mama von joshua am tab

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Nein geht nicht.


Mamamia68

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Antwort auf Beitrag von luna7322

Nein, man bekommt nur eine Anmeldung. Bei der Anmeldung wurde man dann noch nach der 2. Wahl (Schule) gefragt. Falls es an der Schule nicht klappt.


IngeA

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Antwort auf Beitrag von luna7322

In Bayern geht es auch nicht. Du musst bei der Anmeldung das Original-Übertrittszeugnis abgeben. LG Inge


MamaUSA

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Antwort auf Beitrag von luna7322

Es kommt eventuell auf das Bundesland an. In Ba-Wü geht das nicht. Man bekommt einen Zettel von der Grundschule und darf den an einer weiterführenden Schule abgeben. Auf dem Zettel vermerkt man allerdings die 2. und auch 3. Wahl. Die Wunschschule gibt den Anmeldezettel dann ggf weiter falls sie voll ist.


Carmar

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Antwort auf Beitrag von luna7322

Hier bei uns (NRW) geht das nicht. Die Anmeldungen sind hier so: Erst hat das kirchliche Privatgymnasium seinen Anmeldetermin. Dort melden sich ca. 300 Kinder für 100 Plätze an. Es werden also 200 Kinder abgelehnt. Etwas später sind die Anmeldungen an den Gesamtschulen möglich. Zwei Wochen später sind die Anmeldungen an den anderen Gymnasien und den zwei übriggebliebenen Realschulen (die auch verschwinden werden). (Hauptschulen gibt es hier nicht mehr).


Snaffers

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Antwort auf Beitrag von luna7322

..., dass eine Schule privat und eine staatlich ist ODER, dass in der einen Schule ein Schulversuch läuft/ein besonderer Zug existiert (HB-Zug z.B., ein normaler Musikzug hingegen langt nicht). In solch einem Fall kannst du dir in der Grundschule eine beglaubigte Kopie der benötigten Unterlagen holen. Haben wir dieses Frühjahr erst praktiziert, In allen andren Fällen musst du dich (oder er dein Kind mit deiner Beratung) sich für eine Schule als erste Wahl entscheiden (eine zweite Wahl muss man i.d.R. ja angeben. (Wir mussten dann auch an der zweiten Schule noch einen weiteren Wunsch angeben, hatten letztendlich also 3 Schulen angegeben.)


sun1024

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Antwort auf Beitrag von luna7322

Hier (auch NRW) ist es so: Jetzt im Herbst darf man sich unverbindlich an den Schulen (ggf. auch an mehreren) anmelden (damit die Schulen die Chance haben, die Kinder ggf. noch zu Einzelgesprächen einzuladen). Zum Halbjahreszeugnis 4.1 gibt es dann den Anmeldeschein von der Grundschule, und den gibt es nur 1x und den gibt man dann an der Schule ab, für die man sich entschieden hat. Ab da ist es dann quasi fest. LG sun