Elternforum Die Grundschule

Schulrechtsfrage @ Lehrer hier

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In Kl. 10 Gym meines Sohnes hat aufgrund unerwarteten Ausfalls des Klassenlehrers nun eine Referendarin, die ein Hauptfach in der Klasse unterrichtet, die Klassenlehrerfunktion übernommen ( wohl auf Dauer). Darf sie das rechtlich? Ich freu mich sehr, dass sie es geworden ist, da sie einen sehr kompetenten Eindruck macht; würde mich nur grundsätzlich interessieren, ob das so rechtlich einwandfrei ist oder "aus der Not geboren".


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Also einen Teil des Unterrichts alleine erteilen müssen die Referendare wohl in fast allen Bundesländern, aber nicht in allen. Ich glaube nicht, dass es da noch extra-Regelungen gibt wegen Klassenleiterfunktion... Ich selbst war 2 Monate als Referendarin Klassenlehrerin einer Klasse. (Mein Ref hatte sich wegen Mutterschutz nach hinten verschoben, so dass ich die ersten beiden Monate des neuen Schuljahres noch Referendarin war, erst danach offiziell Lehrerin. Hab aber in den zwei Monaten ganz normal so gearbeitet wie danach auch.) Solange es niemanden gibt, der sich beschwert, dürfte das Ganze eh kein Problem sein ;). LG sun


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als cih vor etlichen Jahren Ref machte MUSSTE man mindestens ein Jahr klassenlehrer sein...also wird man es heute definitv noch dürfen... und es ist ja in dem Fall auch sinnvoll, besser als wenn ein anderer Lehrer 2 klassen hat etc. Es ist nur normal fast ciht zumutbar, da es doch etliches an Mehrarbeit bedeutet...aber JA, dürfen darf sie es!


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dann können sie die jetzt wohl auch behalten und der Schwebezustand hat ein Ende.


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Hallo, das Einzige, was ein Referendar nicht darf, ist Abiturprüfungen abnehmen - in sofern kein Problem. Henriette


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Mein Sohn, 7. Klasse Gym, hat wegen eines unerwarteten Lehrermangels sogar 2 "Lehrer", die eigentlich noch nicht mal Referendare, sondern "nur" Lehramtsstudenten sind. Der Englischlehrer ist deshalb erst 22 !! Allerdings sind das keine Klassenlehrer.