Petraa
Hallo Ihr Lieben, ich habe gerade ziemlichen Hass auf die Bürokratie und vielleicht gibt es hier im Forum Jemanden dem es ähnlich ergangen ist wie mir jetzt. Mein Sohn hatte im vergangenem Jahr am AOSF teilgenommen und uns wurde eine Förderschule zugeteilt die 25km mit Auto 18,5km zu Fuß entfernt ist. Dort hatte ich ihn auch angemeldet und der Schülertransfer wurde ohne groß fragen zu stellen genehmigt. Nachdem ich den Folgeantrag für kommendes Jahr eingereicht hatte kommt nun die Mitteilung das ein weiteres Jahr zur Kostenübernahme nicht genehmigt wird.An meinen persönlichen oder finanziellen Verhältnissen hat sich nichts geändert daran liegt es nicht. Nein, diese Schule liegt nicht im Einzugsgebiet (obwohl sie noch vor einem Jahr als Förderort festgelegt wurde) und zuständig ist eine Andere. Dort würden die Kosten ebenfalls nicht übernommen werden, obwohl 9km mit PKW und 8km zu Fuß Entfernung. Außerdem könne mein Sohn ja mit öffentlichen fahren, machen andere Kinder auch. (Mein Sohn ist keine 7jahre und hat ADHS) Der kommt überall an nur nicht an der Schule. Wisst Ihr Rat wie ich mich da verhalten soll?
Hallo, erst mal: welches BL? Davon unabhängig würde ich schriftlich Widerspruch dagegen einlegen mit der Begründung, dass dem Kind a) diese Schule ZUGETEILT wurde und die Behörde ja eigentlich wissen sollte welche Schule im Einzugsgebiet liegt und welche nicht. Sie wird wohl ihre Gründe gehabt haben warum sie die weiter entfernte Schule genommen hat. Und b) das Kind aufgrund der Grunderkrankung nicht in der Lage ist alleine den Weg zu bewältigen. LG Inge
Hi Bei uns ging es über das Gesundheitsamt, habe dort meine Beweggründe geschildert warum mein Sohn die Beförderung braucht und die haben ein Schreiben an die Öffentl. -Verkehrsbetriebe geschickt! Ging dann ganz schnell mit der Genehmigung.
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