Mitglied inaktiv
Hallo, ich hätte ein paar generelle Fragen zur Benotung in der Grundschule (ab den Noten im Jahreszeugnis, 2. Klasse): Gibt es eine Vorgabe, wie viele Noten pro Fach geschrieben werden? Wir haben 5 Proben in Deutsch, 2 in Mathe und 1 in HSU. Ich finde das gerade in Mathe und HSU ziemlich wenig. Darf die Lehreren den Notenschlüssel bekannt geben? Unsere Lehrerin sagt, das darf sie nicht. Mit Notenschlüssel meine ich die Aufteilung, bei wie vielen Punkten man welche Note bekommt. Wir wissen nie genau, ob es eine gute Note oder vielleicht eine ganz knappe Note ist. Mir wäre da eine Tendenz schon wichtigt. Wie errechnet sich die Deutschnote? Bei uns wurde keine einziges Diktat benotet, sie haben zwar 3 Lernwörterdiktate geschrieben, aber keine Note darauf bekommen. Im Nachbarort werden alle 2 Wochen Lernwörterdiktate benotet. Die haben dort also viel mehr Noten und können mit den Lernwörterdiktaten ggf. auch mal eine Note ausgleichen. Wir haben 2 Leseproben, 2 Grammatikproben und 1 Bildergeschichte geschrieben. Müssen Lernzielkontrollen (die ja nicht benotet werden) an die Kinder (und Eltern) herausgegeben werden oder dienen die wirklich nur, dem Lehrer den Stand der Kinder zu zeigen? Mir wäre es schon wichtig, diese Aufgaben zu sehen, um evtl. Schwierigkeiten des Kindes rechtzeitig mitzubekommen. Kennt jemand vielleicht eine offizielle Seite, auf der sowas bekannt gegeben wird? Habe bis jetzt leider keine gefunden. Oder legt das wirklich jede Schule für sich selbst fest? Bei uns ist die Informationspolitik an der Schule sehr schlecht. Das 2. Schuljahr ist ja nun (fast) gelaufen, aber für die 3. Klasse würden mich meine "Rechte" schon interessieren! Danke für eure Antworten! Michi
wir haben gleich beim 1. Elternabend in Klasse 2 von der Lehrerin alles erklärt bekommen. In Deutsch gab es insgesamt 17 Noten im ganzen Schuljahr (3* mündlicher Ausdruck, 4* richtig schreiben, 3* Sprache untersuchen, 4* lesen und Medien, 3* für sich und andere schreiben). In Mathe gab es 7 Lernzielkontrollen. Den "Notenschlüssel" - du meinst Bewertungsmaßstab - hat sie uns auch erklärt, natürlich darf sie das. Sie hat uns auch bei den Kopfnoten erklärt, wie da was gewertet wird.
Hallo, hast du schon mal auf die homepage vom Bayerischen Kultusministerium geschaut? Ich glaube, dort gibt es viele Informationen. Unsere Lehrerin gibt auch keinen Notenschlüssel heraus. Mein Sohn fragt aber meistens, ab wievielen Punkten es eine bessere Note gegeben hätte und das sagt sie ihm schon. Grüße Katja
Ich denke, ein paar Fragen kann ich dir beantworten: "Gibt es eine Vorgabe, wie viele Noten pro Fach geschrieben werden? Wir haben 5 Proben in Deutsch, 2 in Mathe und 1 in HSU. Ich finde das gerade in Mathe und HSU ziemlich wenig." --> es gibt Empfehlungen für jedes Fach, wieviele "Leistungsfeststellungen" sinnvoll sind. Diese müssen aber nicht zwingend schriftlich sein. Wenn die Lehrerin bei dir zum Beispiel eine HSU Probe hat (schriftlich) und dazu noch einige mündliche Noten, dann ist das ok. Dasselbe gilt für Mathe. Direkte Vorschriften, wieviele schriftliche und mündliche Noten man haben MUSS, gibt es nicht, sondern man sollte 5 Leistungsfeststellungen pro Halbjahr haben. In Deutsch SOLL man in jedem Teilbereich mindestens 2 Leistungsfeststellungen haben. "Darf die Lehreren den Notenschlüssel bekannt geben? Unsere Lehrerin sagt, das darf sie nicht. Mit Notenschlüssel meine ich die Aufteilung, bei wie vielen Punkten man welche Note bekommt. Wir wissen nie genau, ob es eine gute Note oder vielleicht eine ganz knappe Note ist. Mir wäre da eine Tendenz schon wichtigt." --> Die Vorgabe für uns Lehrer ist: "Die Bekanntgabe der Klassendurchschnittsnote und eines Notenspiegels ist nicht vorgesehen." Das heißt, die Eltern können nicht darauf bestehen. Jedoch mache ich es so, wenn ich es für nötig halte, dass ich unter die Probearbeit den Satz "Tendiert zu..." ergänze. Das darf ich. Würde ich aber offen den Notendurchschnitt usw. bekanntgeben, würde ich wahnsinnige Probleme mit dem Rektor bekommen. "Müssen Lernzielkontrollen (die ja nicht benotet werden) an die Kinder (und Eltern) herausgegeben werden oder dienen die wirklich nur, dem Lehrer den Stand der Kinder zu zeigen? Mir wäre es schon wichtig, diese Aufgaben zu sehen, um evtl. Schwierigkeiten des Kindes rechtzeitig mitzubekommen." --> In erster Linie dienen sie tatsächlich für dem Lehrer. Wie das geregelt ist, weiß ich aber leider nicht, da wir grundsätzlich die Lernzielkontrollen den Eltern mit nach Hause geben.
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