Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, ich hätte folgende Frage: Ist es in Bayern gesetzlich verankert, daß nach dem 2. Schuljahr die Klassenlehrerin wechseln muss? Oder ist das nur an den meisten Grundschulen so usus, dass die Kinder in der 3. und 4. Kl. eine andere Lehrerin haben wie in der 1. und 2.? Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand - evtl. sogar eine GS-Lehrerin aus Bayern - dazu Auskunft geben könnte. LG
Ich weiß nicht, wie das in Bayern ist. In NRW gibt es dazu keine rechtliche Verpflichtung. Ich finde es aber gut und richtig, dass die Kinder in ihrer Grundschulzeit auch mal den Lehrer wechseln. Und nach der 2. Klasse ist der betse Zeitpunkt dazu. An unserer Schule ist das leider nicht "üblich". Da wird nur gewechselt, wenn es der Lehrerschlüssel nicht anders zulässt.
Nein, eine gesetzliche Verpflichtung gibt es hier in Bayern nicht. Es wird nur meistens so gehandhabt. Grüße millefleurs
nein es ist nicht Pflicht, ist aber emfpehlenswert.
Hallo, Pflicht ist es nicht, aber bei uns wird es so gehandhabt und damit habe ich bei 2 Grundschulkindern bisher auch nur sehr gute Erfahrungen gemacht. Bei uns wird dann auch versucht in der 3./4. Klasse noch weitere Lehrer ausser dem Klassenlehrer mit ins Spiel zu bringen - damit den Kindern die Umstellen auf das Fachlehrersystem der weiterführenden Schulen nicht so schwer fällt. Meist gefällt das den Kindern auch sehr gut - ist ja auch abwechslungsreicher. Lg Dhana
aber sehr, sehr üblich! Mio
glg
Die letzten 10 Beiträge
- 3. Klasse- krass hohe Anforderungen von Lehrerin
- Wie lange habt ihr die OGS genutzt / plant sie zu benutzen?
- Kind zieht Mütze von anderen kind
- Schulranzen Ergobag Maxi
- Geht es euch auch so?
- Toilettenverbot 2. Klasse
- Mehrmals täglich an Hausaufgaben erinnern?
- Rückstellung
- Rechtschreibung und Benotung
- Mehrere Tics aufeinmal :( kann mir jemand Mut machen ?