Mitglied inaktiv
dürfen Klassenarbeiten die 14Tage vor Zeugnisausgabe des 1. Halbjahres noch für dieses Halbjahr gewertet werden? Gruß Kh
Die Arbeit muss vor der jeweiligen Notenkonferenz korrigiert worden sein (die Note muss also feststehen). Ein"dürfen" oder "nicht-dürfen" gibt es da nicht. Auch würde sich mir der Sinn eines solchen "Verbotes" nicht erschließen.
ob sie jetzt im halbjahreszeugnis gewertet wird oder im jahreszeugnis, ist doch völlig latte... Note ist Note!
Ich habe auch schon mal morgens am Tag der Zeugniskonferenz eine Arbeit schreiben lassen und sie bis mittags zur Konferenz korrigiert. Manchmal lässt sich das nicht anders regeln, damit eine unsinnige Häufung von Arbeiten vermieden wird. Eine Regelung gibt es da nicht.
ist das nicht völlig egal?
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