Bine u. Pascal
Hallo, mir ist nicht ganz klar, was es heißt, ab Schuljahr 2012/13. Gilt das dann für die Kinder, die dann in der 4. Klasse sind oder für die, die dann in die 5. Klasse wechseln? Pascal ist jetzt nämlich in der 3. Kl.. Danke, Sabine
Dein Kind ist jetzt im Schuljahr 2010/2011 im 3., wird im Schuljahr 2011/2012 im 4. sein und im Schuljahr 2012/2013 bereits auf der weiterführenden Schule. Ihn wird es nicht betreffen. Es wird dann, wenn es soweit kommt, die Kinder betreffen, die jetzt im 2. Schuljahr sind.
Danke, hab ich mir auch so gedacht. Ist halt schade:(
Dies habe ich im Internet dazu gefunden: "Verbindliche Grundschulempfehlung vor dem Aus Stuttgart - Eltern in Baden-Württemberg sollen nach dem Willen der SPD schon zum Schuljahr 2012/13 die weiterführende Schule für ihre Kinder frei wählen können." " Für dieses Jahr reiche die Neuerung nicht mehr, weil die auf Notendurchschnitten basierenden Grundschulempfehlungen bereits verschickt worden sind." Dies würde bedeuten, dass alle Kinder, die zum Schuljahr 2012/2013 in die 5. Klasse kommen davon betroffen sind und die Eltern wählen können. Dies gilt dann praktisch für alle Kinder, die im Moment in der 3. Klasse sind und nach den Sommerferien dieses Jahr in die 4. Klasse kommen. Gruß Sylvia
ja, Sylvia, so habe ich es auch verstanden!
Die letzten 10 Beiträge
- 3. Klasse- krass hohe Anforderungen von Lehrerin
- Wie lange habt ihr die OGS genutzt / plant sie zu benutzen?
- Kind zieht Mütze von anderen kind
- Schulranzen Ergobag Maxi
- Geht es euch auch so?
- Toilettenverbot 2. Klasse
- Mehrmals täglich an Hausaufgaben erinnern?
- Rückstellung
- Rechtschreibung und Benotung
- Mehrere Tics aufeinmal :( kann mir jemand Mut machen ?