Pommes01
Hallo, ich hoffe ich bin in der richtigen Rubrik. Meine Frau ist gesetzlich krankenversichert und wir haben eine private Zusatzversicherung für stationären Aufenthalt im Krankenhaus. Vor der Geburt wurden wir gefragt ob stationäre Hebammenleistungen mitinbegriffen sind. Nach telefonischer Rücksprache wurde das seitens der privaten Versicherung bestätigt. Allerdings wurde verschwiegen das dadurch das Ersatztagegeld für die Nicht-Benansprucheung des Chefarztes weg fällt (bei uns insgesamt 200 EUR) Jetzt habe ich hier 5 Rechnungen der Abrechnungszentrale der Hebammen für die Geburt und die Wochenbett-Besuche im Krankenhaus in Höhe von 500 EUR die ich laut Begleitschreiben bei meiner Zusatzversicherung einreichen soll. Diese wurden auch schon bereits mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet (also doppelt?). Wenn ich damals die Frage nach der Hebammenleistung verneint hätte, würden diese Rechnungen doch komplett mit der gesetzlichen abgerechnet oder? Kann ich das im Nachhinein noch irgendwie machen um das Ersatzgeld seitens der privaten Zusatzversicherung zu bekommen?
Ich habe eine Frage dazu: Kam eine freiberufliche Hebamme ins KH oder waren das immer die Hebammen aus dem KH?
Es waren alle Hebammen vom Krankenhaus, wobei diese ja glaub ich auch freiberuflich arbeiten. Die fünf Rechnungen sind auch von allen verschiedenen Hebammen über deren zentrale Abrechnungsstelle
Hallo, Wenn Ihre Frau eine private Zusatzversicherung hat ,die hebammenleistungen enthalten dann rechnen natürlich die Hebammen diese nach ihrer Gebührenordnung ab. Hätte Ihre Frau es verschwiegen,hätte sie ja dennoch die Leistung der Hebammen durch die Privatkasse rückerstattet bekommen - insofern ist doch alles gut oder wo ist jetzt Ihr Problem? Freundliche Grüße Silke Westerhausen
Durch diese Hebammenleistungen und Inanpsruchnahme der privaten Versicherung wird mein Ersatztagegeld für den Chefarzt gestrichen, mir fehlen also 200 EUR in der Kasse :-) Die Rechnungen an die Privatversicherung umfasst die Geburt in Höhe von 230 EUR und der Rest alles Wochenbettbesuche für 260 EUR. Das sind doch alles Leistungen die die gesetzliche Krankenversicherung übernehmen muss oder bin ich da irgendwie falsch? Welche Wahlleistung kann eine Hebamme bei einem Wochenbettbesuch in der Klinik erbringen das eine private Abrechnung rechtfertigt?
Hebammen- und Arztrechnungen werden gesondert abgerechnet ;haben also nichts miteinander zu tun. Ein Teil der Geburt und ein Teil der WB-Besuche werden mit der gesetzlichen und mit der privaten abgerechnet - es steht bei der Geburtsrechnung drauf welcher Anteil die Gesetzliche übernimmt und welchen die Private. Die Gebührenordnung plus die Versicherung der Frau rechtfertigt die Abrechnung der Leistung ,die von der Hebamme erbracht wurde. Welchen Satz die Hebamme bei P abrechnen kann kommt auf das jeweilige Bundesland an. Anscheinend hat es immer einen etwas faden Beigeschmack,wenn die Hebamme privat abrechnet,warum ist mir nicht schlüssig.
Auf den Rechnungen der Hebammen ist genau aufgelistet welcher Anteil mit der gesetzlichen KK und welcher mit der PKV abgerechnet wurde. Silke Westerhausen
Auf den Rechnungen der Hebammen ist genau aufgelistet welcher Anteil mit der gesetzlichen KK und welcher mit der PKV abgerechnet wurde. Silke Westerhausen
Auf den Rechnungen der Hebammen ist genau aufgelistet welcher Anteil mit der gesetzlichen KK und welcher mit der PKV abgerechnet wurde. Silke Westerhausen
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